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	<title>Kommentare zu: Die Anklage gegen mich im Klartext</title>
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		<title>Von: KathyK</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1800</link>
		<dc:creator>KathyK</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 08:04:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ich bin gerade sehr unsicher, ob ich schockiert sein oder mich schallend lachen ob dieser Absurdität am Boden wuzeln soll.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin gerade sehr unsicher, ob ich schockiert sein oder mich schallend lachen ob dieser Absurdität am Boden wuzeln soll.</p>
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		<title>Von: Susanne</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1695</link>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 22:40:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Also wenn Fälle, die sogar die Unschuld eines Angeklagten beweisen, weil ein Gericht dementsprechend urteilte, den Angeklagten zur Last gelegt werden, dann besteht der Verdacht, dass es sich hier um Verfolgung Unschuldiger handelt. 

Ich denke, es wäre eine Gegenklage nötig. Innerhalb dieses Prozesses wird es sowieso nicht zu einer Änderung kommen. Wenn man es auch vielleicht nicht zur Zeit machen kann (?), nachträglich kann man es schon machen und wenn man schon so viel Zeit vertun musste, können auch die seltsamen Ankläger ihre Zeit vertun. In diesem Fall müsste man aber auch darauf achten, dass nicht wieder Wr. Neustadt zur Bühne wird, sonst richtet die Richterin vielleicht noch über sich selbst ;) Würde mich auch nicht mehr wundern.

Nun kann man das Eine ja leicht beweisen (Finnland) und anderes könnte man vielleicht auch beweisen, wenn man selbst recherchiert. Wenn es wirklich stimmt, dass die Polizei alle Fälle einfach gesammelt hat, die sich in einem bestimmten Zeitraum zugetragen haben und die so aussehen, als könnten sie von Tierschützern verübt worden sein (habe ich irgendwo gelesen), kann man zumindest theoretisch davon ausgehen, dass zumindest einige Fälle Versicherungsbetrug gewesen sein könnten. Könnte man das beweisen, gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder Polizei und Justiz behaupten, die angeblich Geschädigten seien auch Teil dieser ominösen Gruppe, oder sie müssen zugeben, dass sie zumindest schlecht gearbeitet haben. Im schlimmsten Fall, dass sie bewusst Unschuldige verfolgen.

Man kann nicht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden, wenn es diese nicht gibt. Da es so zu sein scheint, dass die Polizei zumindest nicht ernsthaft recherchiert, sondern verschiedene Fälle einfach nur gesammelt hat, um  den Anschein zu erwecken, es gäbe eine solche, kann man nur dann beweisen, dass es diese Organisation nicht gibt, wenn man beweist, dass diese Delikte nicht unbedingt von Tierschützern verübt worden sind. Vor kurzem war zu lesen, dass Jugendliche Tiere aus einem Stall freigelassen haben. Sie haben auch irgendwelche Sachen zertrümmert, aber von Tierschutz war nicht die Rede. Vor diesem Prozess hätte man vielleicht (es gilt die Unschuldsvermutung :)  ) diese Tat gar nicht aufzuklären versucht, und sie gleich zu den übrigen gelegt. So stellt sich jedenfalls dieser Fall dem unbedarften Beobachter dar. Ich kann mich aber ja irren, denn ich habe keinen Einblick, dass es in diesem Fall viele Verdachtsmomente gegen die Behörden gibt. Verdacht ist Verdacht und dem muss man nachgehen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also wenn Fälle, die sogar die Unschuld eines Angeklagten beweisen, weil ein Gericht dementsprechend urteilte, den Angeklagten zur Last gelegt werden, dann besteht der Verdacht, dass es sich hier um Verfolgung Unschuldiger handelt. </p>
<p>Ich denke, es wäre eine Gegenklage nötig. Innerhalb dieses Prozesses wird es sowieso nicht zu einer Änderung kommen. Wenn man es auch vielleicht nicht zur Zeit machen kann (?), nachträglich kann man es schon machen und wenn man schon so viel Zeit vertun musste, können auch die seltsamen Ankläger ihre Zeit vertun. In diesem Fall müsste man aber auch darauf achten, dass nicht wieder Wr. Neustadt zur Bühne wird, sonst richtet die Richterin vielleicht noch über sich selbst <img src='http://www.martinballuch.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  Würde mich auch nicht mehr wundern.</p>
<p>Nun kann man das Eine ja leicht beweisen (Finnland) und anderes könnte man vielleicht auch beweisen, wenn man selbst recherchiert. Wenn es wirklich stimmt, dass die Polizei alle Fälle einfach gesammelt hat, die sich in einem bestimmten Zeitraum zugetragen haben und die so aussehen, als könnten sie von Tierschützern verübt worden sein (habe ich irgendwo gelesen), kann man zumindest theoretisch davon ausgehen, dass zumindest einige Fälle Versicherungsbetrug gewesen sein könnten. Könnte man das beweisen, gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder Polizei und Justiz behaupten, die angeblich Geschädigten seien auch Teil dieser ominösen Gruppe, oder sie müssen zugeben, dass sie zumindest schlecht gearbeitet haben. Im schlimmsten Fall, dass sie bewusst Unschuldige verfolgen.</p>
<p>Man kann nicht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden, wenn es diese nicht gibt. Da es so zu sein scheint, dass die Polizei zumindest nicht ernsthaft recherchiert, sondern verschiedene Fälle einfach nur gesammelt hat, um  den Anschein zu erwecken, es gäbe eine solche, kann man nur dann beweisen, dass es diese Organisation nicht gibt, wenn man beweist, dass diese Delikte nicht unbedingt von Tierschützern verübt worden sind. Vor kurzem war zu lesen, dass Jugendliche Tiere aus einem Stall freigelassen haben. Sie haben auch irgendwelche Sachen zertrümmert, aber von Tierschutz war nicht die Rede. Vor diesem Prozess hätte man vielleicht (es gilt die Unschuldsvermutung <img src='http://www.martinballuch.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />   ) diese Tat gar nicht aufzuklären versucht, und sie gleich zu den übrigen gelegt. So stellt sich jedenfalls dieser Fall dem unbedarften Beobachter dar. Ich kann mich aber ja irren, denn ich habe keinen Einblick, dass es in diesem Fall viele Verdachtsmomente gegen die Behörden gibt. Verdacht ist Verdacht und dem muss man nachgehen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Alex</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1647</link>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 20:22:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[in Anbetracht des grossen Krampfes, den die Anklageschrift im Volltext (Link von mitschreiber in den kommentaren) da enthält wäre es möglich dass die Gesamtklage auf eben die 2 Punkte die im Kontext der Filmerei zu sehen sind zusammen schrumpelt.

Es wäre demnach durchaus zu erwarten, dass hier der Versuch gemacht wird eine sichere Verurteilung in einem Terror/Mafia-Prozess zu erreichen, freilich aus Bagatellen heraus, die keine 100 Euro Strafe wert sein dürften so es sich um das handelt was manch dummer Junge anderswo tagtäglich macht. Schaden? Ja sicher, durch Aufdeckung von dem Tierschutz eklatent widersprechenen zuständen.

Paralleln zum Bundesdeutschen &quot;Fall&quot; Marquardt (Link auf die Seiten der zeitschrift Radikal, aus einem ablehnenden Kontext heraus &quot;seht was anderswo die extrem-Rechten&quot; einfach so tun ohne dass sie auch nur einer bestraft.&quot;) tun sich auf - dort lief es schliesslich darauf hinaus, dass die Staatsanwaltschaft einfach ein paar fiktive Straftaaten aus dem Bundes-Strafregister herbei zitierte, nirgendwo einen Zusammenhang her stellen konnte und letztlich die Opponenntin solcher Umtriebe zur Helferin hoch stilisierte - Einstellung des Verfahrens wegen Mangel an Beweisen - An Beweisen dass ein Verbrechen irgend einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Link auf einen Server auf dem irgendwo unter Tür 523 der Inhalt sowieso XY lag bestanden hätte. Ein seltsam politisch motivierter Akt von Anfangsverdacht, der sich zu keiner Zeit auch nur irgendwie erhärtet hätte und auch nicht zu erwarten war dass er durch Einbeziehung der Beschuldigten irgendwie besonders wahrscheinlich hätte erhärtet werden können.

Somit - eins was sicher ist - es wird keinen Freispruch geben - so blöd ist ja nicht mal die Frau Innenminister, was immer man anderswo auch über sie glauben mag.

Bleibt sauber und wenns irgend geht - Verfahren abspalten lassen - oder mit denen zusammen legen lassen, mit denen ihr aus gutem Grund schon lange sicher seid. Salamitaktik kann auch für euch funktionieren. Ab der ersten Minute.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>in Anbetracht des grossen Krampfes, den die Anklageschrift im Volltext (Link von mitschreiber in den kommentaren) da enthält wäre es möglich dass die Gesamtklage auf eben die 2 Punkte die im Kontext der Filmerei zu sehen sind zusammen schrumpelt.</p>
<p>Es wäre demnach durchaus zu erwarten, dass hier der Versuch gemacht wird eine sichere Verurteilung in einem Terror/Mafia-Prozess zu erreichen, freilich aus Bagatellen heraus, die keine 100 Euro Strafe wert sein dürften so es sich um das handelt was manch dummer Junge anderswo tagtäglich macht. Schaden? Ja sicher, durch Aufdeckung von dem Tierschutz eklatent widersprechenen zuständen.</p>
<p>Paralleln zum Bundesdeutschen &#8220;Fall&#8221; Marquardt (Link auf die Seiten der zeitschrift Radikal, aus einem ablehnenden Kontext heraus &#8220;seht was anderswo die extrem-Rechten&#8221; einfach so tun ohne dass sie auch nur einer bestraft.&#8221;) tun sich auf &#8211; dort lief es schliesslich darauf hinaus, dass die Staatsanwaltschaft einfach ein paar fiktive Straftaaten aus dem Bundes-Strafregister herbei zitierte, nirgendwo einen Zusammenhang her stellen konnte und letztlich die Opponenntin solcher Umtriebe zur Helferin hoch stilisierte &#8211; Einstellung des Verfahrens wegen Mangel an Beweisen &#8211; An Beweisen dass ein Verbrechen irgend einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Link auf einen Server auf dem irgendwo unter Tür 523 der Inhalt sowieso XY lag bestanden hätte. Ein seltsam politisch motivierter Akt von Anfangsverdacht, der sich zu keiner Zeit auch nur irgendwie erhärtet hätte und auch nicht zu erwarten war dass er durch Einbeziehung der Beschuldigten irgendwie besonders wahrscheinlich hätte erhärtet werden können.</p>
<p>Somit &#8211; eins was sicher ist &#8211; es wird keinen Freispruch geben &#8211; so blöd ist ja nicht mal die Frau Innenminister, was immer man anderswo auch über sie glauben mag.</p>
<p>Bleibt sauber und wenns irgend geht &#8211; Verfahren abspalten lassen &#8211; oder mit denen zusammen legen lassen, mit denen ihr aus gutem Grund schon lange sicher seid. Salamitaktik kann auch für euch funktionieren. Ab der ersten Minute.</p>
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		<title>Von: Administrator</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1645</link>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 18:09:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Lieber Alex,

Martin Balluch ist nur wegen §278a Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt, sonst wegen nichts, auch nicht wegen Hausfriedensbruch. Tatsächlich ist es nämlich so, dass Martin Balluch wegen genau dem inkriminierten Filmen von Pelzfarmen - es waren Pelzfarmen in Finnland - bereits in Finnland angeklagt war und FREIGESPROCHEN wurde.

Mit anderen Worten, weil es so unfassbar ist: Ein finnisches Gericht spricht Martin Balluch aufgrund von Filmaufnahmen auf Pelzfarmen in Finnland wegen soetwas wie Hausfriedensbruch FREI und ein österreichischer Staatsanwalt erhebt daraufhin Anklage aufgrund DESSELBEN Filmens auf denselben Pelzfarmen nur diesmal wegen §278a.

Wenn alle Stricke reissen: §278a.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Alex,</p>
<p>Martin Balluch ist nur wegen §278a Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt, sonst wegen nichts, auch nicht wegen Hausfriedensbruch. Tatsächlich ist es nämlich so, dass Martin Balluch wegen genau dem inkriminierten Filmen von Pelzfarmen &#8211; es waren Pelzfarmen in Finnland &#8211; bereits in Finnland angeklagt war und FREIGESPROCHEN wurde.</p>
<p>Mit anderen Worten, weil es so unfassbar ist: Ein finnisches Gericht spricht Martin Balluch aufgrund von Filmaufnahmen auf Pelzfarmen in Finnland wegen soetwas wie Hausfriedensbruch FREI und ein österreichischer Staatsanwalt erhebt daraufhin Anklage aufgrund DESSELBEN Filmens auf denselben Pelzfarmen nur diesmal wegen §278a.</p>
<p>Wenn alle Stricke reissen: §278a.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alex</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1644</link>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 18:07:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Befangenheit wird an Ort und Stelle entschieden. Liegt halt stark daran gute Gründe vor zu legen und ggf. auch an späterer instanz überprüfen zu lassen, falls abgelehnt wird.

Ein guter Richter wird sich schon nicht bestätigen, wenn er z.B. selbst irgendwie vor Ort war oder sonst wie vieleicht sogar als Zeuge eine rEinlassung gerufen wrden könnte, weil solche nun mal nicht geht und damit die Objektivität verletzt wäre. So kann z.B. der Berufungsrichter nicht der selbe sein der den Fall erst-instanzlich verhahnndelt hat, z.B. weil er ja inzwischen zufällig befördert worden wäre.

(just my 2 euro cents - bin kein Jurist, nur meine Meinung.)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Befangenheit wird an Ort und Stelle entschieden. Liegt halt stark daran gute Gründe vor zu legen und ggf. auch an späterer instanz überprüfen zu lassen, falls abgelehnt wird.</p>
<p>Ein guter Richter wird sich schon nicht bestätigen, wenn er z.B. selbst irgendwie vor Ort war oder sonst wie vieleicht sogar als Zeuge eine rEinlassung gerufen wrden könnte, weil solche nun mal nicht geht und damit die Objektivität verletzt wäre. So kann z.B. der Berufungsrichter nicht der selbe sein der den Fall erst-instanzlich verhahnndelt hat, z.B. weil er ja inzwischen zufällig befördert worden wäre.</p>
<p>(just my 2 euro cents &#8211; bin kein Jurist, nur meine Meinung.)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alex</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1643</link>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 18:03:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.martinballuch.com/?p=430#comment-1643</guid>
		<description><![CDATA[PS: alte Austrianische Erkenntnis.
Gutachter haben immer, recht, selbst dann wenn sie sich irren.
Staatlich bestellte Gutachter haben sogar noch viel mehr Recht.
Und sie wissen ja sehr genau wer sie jeweils wieder beauftragt.
Summen die 4-5 stellig sind stützen die Verhältnisse ungemein.

Sollte mal ein Teil eines Gutachtens irgendwie platzen,
so kann sich der den Prozess führenden Teil natürlich
trotzdem zu 100% auf alles andere im Gutachten verlassen.


Übrigens klagen nicht die Richter an, die man z.B. bei Verwandschafts- oder Ehe-Beziehungen sicher hier und da mal ablehnen kann,
sondern vielmehr der Staatsanwalt.


Ich hoffe diese Tierschutz-Posse, oder besser das Drama
der seltsamen Verfolgung wie eine hochgradig
terroristische Gruppe mit einem Ausgang der nahe
an &quot;mit leeren Händen&quot; zu gelten hat, sowie ein paar V-Leuten,
die selbst den meisten Dreck an der vermeintlichen
Radikalisierung von sich gegeben hatten ohne dass
sie all zu sehr Gewicht gefunden hätten, das Draa
also findet alsbald sein für die betroffenen Bürger 
gutes Ende. Der Tierschutz hat dennoch verloren,
einfach weil er in dieser Zeit schlecht verfolgt war. Definitiv.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>PS: alte Austrianische Erkenntnis.<br />
Gutachter haben immer, recht, selbst dann wenn sie sich irren.<br />
Staatlich bestellte Gutachter haben sogar noch viel mehr Recht.<br />
Und sie wissen ja sehr genau wer sie jeweils wieder beauftragt.<br />
Summen die 4-5 stellig sind stützen die Verhältnisse ungemein.</p>
<p>Sollte mal ein Teil eines Gutachtens irgendwie platzen,<br />
so kann sich der den Prozess führenden Teil natürlich<br />
trotzdem zu 100% auf alles andere im Gutachten verlassen.</p>
<p>Übrigens klagen nicht die Richter an, die man z.B. bei Verwandschafts- oder Ehe-Beziehungen sicher hier und da mal ablehnen kann,<br />
sondern vielmehr der Staatsanwalt.</p>
<p>Ich hoffe diese Tierschutz-Posse, oder besser das Drama<br />
der seltsamen Verfolgung wie eine hochgradig<br />
terroristische Gruppe mit einem Ausgang der nahe<br />
an &#8220;mit leeren Händen&#8221; zu gelten hat, sowie ein paar V-Leuten,<br />
die selbst den meisten Dreck an der vermeintlichen<br />
Radikalisierung von sich gegeben hatten ohne dass<br />
sie all zu sehr Gewicht gefunden hätten, das Draa<br />
also findet alsbald sein für die betroffenen Bürger<br />
gutes Ende. Der Tierschutz hat dennoch verloren,<br />
einfach weil er in dieser Zeit schlecht verfolgt war. Definitiv.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alex</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1642</link>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 17:58:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.martinballuch.com/?p=430#comment-1642</guid>
		<description><![CDATA[in der hier publizierten Form ist jeder Punkt für sich alleine schon so fraglich dass er eigentlich erst gar nicht verhandelt werden müsste sondern nach Aktenlage ab zu weisen ist.
Ich nehme an im Volltext ist das damit beschädigte Rechtsgut und nicht der Tatvorgang das entscheidende.

Z.b. Hausfriedensbruch oder Gewahrsamsbruch - in den Filmerei-Fällen. Die anderen Fälle  öhm, da fallen mir beim besten Willen keine Straftatbestände ein, die nach dem jeweiligen Sinn des Gesetztes Bestand ahben würden.
Geht man davon aus dass die Ställe jeweils nicht besonders (=gar nciht) gesichert waren zum Zeitpunkt des Betretens, dann ist es allenfalls ne ordnungswidrige Bagatelle. Dafür braucht man keine Organisation oder sonst etwas -  einfach nur das Branchenbuch aufschlagen und dann mit dem Navi im Auto dort hin fahren. Da Ställe keine schützenswerten Wohnungen sind ist auch die Frage ob das Veröffentlichen im Internet irgendwie von Belang ist eher negativ zu bescheiden. Aber ein verrückter Anwalt könnte da ja einen Anhalt wegen Gewerbeshädigung draus basteln. Ähm, wenn es aber strafbare Dinge (Tierschutz) sind, die den Schaden verursachen, dann sollte die Mitschuld ja offenbar sein.

Die Länge der Liste spricht eigentlich nur dafür dass es im Kern darum geht die &quot;mafiösität&quot;, die Organisiertheit dar zu stellen. Jedoch sind selbst alle Aktivitäten zusammen in keinen Gesamtkontext eines konkreten Tatvorwurf zu bringen. Der Vorwurfs sich im geschlossenen Benutzerkreis via Internet aus zu tauschen mag einfach dem Bedürfnis jedes Bürgers sich einen privaten Verkehrsraum zu schaffen geschuldet sein. Ohne dass jetzt pötzlich neue saltsame Zeugen auf tauchen oder alte plötzlich um kippen (Aktenlage!) sieht das ohnehin als Punkt längst gestrichen aus. Allerdings fragt sich schon was die Anklage da an Belegen herbei geflunkert(!) hat, wenn sie schon alleine aus dem Vornamen irgend einer Teilnehmerliste eine Identität basteln möchte.  Veranstaltungen mit einem in Europa sehr häufigen Vornamen zu finden sollte ja wohl kaum überraschen. Als indiz maximal für dne Fahnder relevant, für einen Saatsanwalt ist das Mumpitz. Kartenhäuser haben es so an sich - sie zerbrechen all zu leicht, stüuzren auf den Arbauer hernieder so lautstark, dass dieser sich nur die Hände über den Kopf und die Ohren halten kann.

Gibt es etwa ein Recht des Staates dass der Bürger  sich vor polizeilichen Äbhörmassnahmen nicht schützen können darf, sich nicht darüber informieren darf usw. Gibt es ein Recht des Staates dass der Bürger sich nicht über das Recht und die Rechtmässigkeit von staatlichen Massnahmen informieren darf? Es gibt dagegen definitiv eine Regel der Verhältnismässigkeit der Mittel und auch der Sinnhaftigkeit von staatlichen Massnahmen. Wildes Ausforschen ohne Grund, Anhalt und Beleg ist das was hernach eine grosse Entschuldigung nach den Regeln des Anstandes erwarten lassen würde - der Staat verzichtet aber häufigst auf einen solchen Wesenszug.

Es gibt auch ein Recht zu gestehen, z.B. an einem Ort zu einer Zeit gewesen zu sein, ja sogar Dinge getan zu haben, und das kann man vorzüglich praktizieren, wenn einem konkrete Vorwürfe gemacht werden. Man kann sich jederzeit äussern, alles sagen, alles herausgeben... und dann hat der Staat was er will - das erspart einem ganz schön viel Aufräumen nach einer Hausdurchsuchung und es erspart einem auch manche Konfiszierung, z.B. Computer. Nur dumm wenn man einen Vorwurf angetragen bekommt, für den weder der Staat noch man selber einen Beleg dafür haben kann, weil der Vorwurf nicht reell ist. Damit fragt sich hinterher aber um so mehr wie es dazu kommen konnte und wieso es dafür keine Entschuldigung oder gar Wieder-Gut-Machung gibt. Bei gewerblichen Bereichen und Systemen kann das sehr schnell in eine sehr teure Schadensersatzpflicht für den Staat um schlagen. Ach ich vergass ja - es könnte in Österreich passiert sein, da hat es der Staat noch wesentlich leichter sich unheimlich unsichtbar zumachen wenn man mal etwas von ihm will... Beim Bund nante man diejenigen, die sich aus ihren Pflichten heraus schleichen schlicht Drückeberger. Ein armer Staat der solches praktiziert.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>in der hier publizierten Form ist jeder Punkt für sich alleine schon so fraglich dass er eigentlich erst gar nicht verhandelt werden müsste sondern nach Aktenlage ab zu weisen ist.<br />
Ich nehme an im Volltext ist das damit beschädigte Rechtsgut und nicht der Tatvorgang das entscheidende.</p>
<p>Z.b. Hausfriedensbruch oder Gewahrsamsbruch &#8211; in den Filmerei-Fällen. Die anderen Fälle  öhm, da fallen mir beim besten Willen keine Straftatbestände ein, die nach dem jeweiligen Sinn des Gesetztes Bestand ahben würden.<br />
Geht man davon aus dass die Ställe jeweils nicht besonders (=gar nciht) gesichert waren zum Zeitpunkt des Betretens, dann ist es allenfalls ne ordnungswidrige Bagatelle. Dafür braucht man keine Organisation oder sonst etwas &#8211;  einfach nur das Branchenbuch aufschlagen und dann mit dem Navi im Auto dort hin fahren. Da Ställe keine schützenswerten Wohnungen sind ist auch die Frage ob das Veröffentlichen im Internet irgendwie von Belang ist eher negativ zu bescheiden. Aber ein verrückter Anwalt könnte da ja einen Anhalt wegen Gewerbeshädigung draus basteln. Ähm, wenn es aber strafbare Dinge (Tierschutz) sind, die den Schaden verursachen, dann sollte die Mitschuld ja offenbar sein.</p>
<p>Die Länge der Liste spricht eigentlich nur dafür dass es im Kern darum geht die &#8220;mafiösität&#8221;, die Organisiertheit dar zu stellen. Jedoch sind selbst alle Aktivitäten zusammen in keinen Gesamtkontext eines konkreten Tatvorwurf zu bringen. Der Vorwurfs sich im geschlossenen Benutzerkreis via Internet aus zu tauschen mag einfach dem Bedürfnis jedes Bürgers sich einen privaten Verkehrsraum zu schaffen geschuldet sein. Ohne dass jetzt pötzlich neue saltsame Zeugen auf tauchen oder alte plötzlich um kippen (Aktenlage!) sieht das ohnehin als Punkt längst gestrichen aus. Allerdings fragt sich schon was die Anklage da an Belegen herbei geflunkert(!) hat, wenn sie schon alleine aus dem Vornamen irgend einer Teilnehmerliste eine Identität basteln möchte.  Veranstaltungen mit einem in Europa sehr häufigen Vornamen zu finden sollte ja wohl kaum überraschen. Als indiz maximal für dne Fahnder relevant, für einen Saatsanwalt ist das Mumpitz. Kartenhäuser haben es so an sich &#8211; sie zerbrechen all zu leicht, stüuzren auf den Arbauer hernieder so lautstark, dass dieser sich nur die Hände über den Kopf und die Ohren halten kann.</p>
<p>Gibt es etwa ein Recht des Staates dass der Bürger  sich vor polizeilichen Äbhörmassnahmen nicht schützen können darf, sich nicht darüber informieren darf usw. Gibt es ein Recht des Staates dass der Bürger sich nicht über das Recht und die Rechtmässigkeit von staatlichen Massnahmen informieren darf? Es gibt dagegen definitiv eine Regel der Verhältnismässigkeit der Mittel und auch der Sinnhaftigkeit von staatlichen Massnahmen. Wildes Ausforschen ohne Grund, Anhalt und Beleg ist das was hernach eine grosse Entschuldigung nach den Regeln des Anstandes erwarten lassen würde &#8211; der Staat verzichtet aber häufigst auf einen solchen Wesenszug.</p>
<p>Es gibt auch ein Recht zu gestehen, z.B. an einem Ort zu einer Zeit gewesen zu sein, ja sogar Dinge getan zu haben, und das kann man vorzüglich praktizieren, wenn einem konkrete Vorwürfe gemacht werden. Man kann sich jederzeit äussern, alles sagen, alles herausgeben&#8230; und dann hat der Staat was er will &#8211; das erspart einem ganz schön viel Aufräumen nach einer Hausdurchsuchung und es erspart einem auch manche Konfiszierung, z.B. Computer. Nur dumm wenn man einen Vorwurf angetragen bekommt, für den weder der Staat noch man selber einen Beleg dafür haben kann, weil der Vorwurf nicht reell ist. Damit fragt sich hinterher aber um so mehr wie es dazu kommen konnte und wieso es dafür keine Entschuldigung oder gar Wieder-Gut-Machung gibt. Bei gewerblichen Bereichen und Systemen kann das sehr schnell in eine sehr teure Schadensersatzpflicht für den Staat um schlagen. Ach ich vergass ja &#8211; es könnte in Österreich passiert sein, da hat es der Staat noch wesentlich leichter sich unheimlich unsichtbar zumachen wenn man mal etwas von ihm will&#8230; Beim Bund nante man diejenigen, die sich aus ihren Pflichten heraus schleichen schlicht Drückeberger. Ein armer Staat der solches praktiziert.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Administrator</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1638</link>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 12:12:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hier gibt es übrigens den Strafantrag gegen Martin Balluch und Chris Moser nachzulesen:
http://www.vgt.at/presse/konferenz/20090909strafantrag/PKStrafantragKommentiert.pdf

Und hier den Strafantrag gegen Harald Balluch und David Richter:
http://www.vgt.at/actionalert/repression/strafantrag/strafantragdrhb.pdf]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier gibt es übrigens den Strafantrag gegen Martin Balluch und Chris Moser nachzulesen:<br />
<a href="http://www.vgt.at/presse/konferenz/20090909strafantrag/PKStrafantragKommentiert.pdf" rel="nofollow">http://www.vgt.at/presse/konferenz/20090909strafantrag/PKStrafantragKommentiert.pdf</a></p>
<p>Und hier den Strafantrag gegen Harald Balluch und David Richter:<br />
<a href="http://www.vgt.at/actionalert/repression/strafantrag/strafantragdrhb.pdf" rel="nofollow">http://www.vgt.at/actionalert/repression/strafantrag/strafantragdrhb.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin C.</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1636</link>
		<dc:creator>Martin C.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 11:38:09 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es ist ja wirklich kaum zu glauben, aber dieses äußerst seltsam anmutende Vorgehen scheint tatsächlich in der StPO gedeckt zu sein - §45 Abs 1 StPO (§ 45. Entscheidung über Ausschließung):
&quot;Über die Ausschließung hat der Richter zu entscheiden, dem sie nach § 44 Abs. 2 anzuzeigen ist[...]&quot;.
Dieser Paragraph mag zwar für ein ordentliches Gericht mit einem/r objektiven Richter/in (falls es eine/n solche/n überhaupt gibt) durchaus seinen Sinn haben, aber im LG Wr. Neustadt und mit dieser Richterin kommt es einer Verhöhnung der Angeklagten gleich.

http://www.jusline.at/45._Entscheidung_über_Ausschließung_StPO.html]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ja wirklich kaum zu glauben, aber dieses äußerst seltsam anmutende Vorgehen scheint tatsächlich in der StPO gedeckt zu sein &#8211; §45 Abs 1 StPO (§ 45. Entscheidung über Ausschließung):<br />
&#8220;Über die Ausschließung hat der Richter zu entscheiden, dem sie nach § 44 Abs. 2 anzuzeigen ist[...]&#8220;.<br />
Dieser Paragraph mag zwar für ein ordentliches Gericht mit einem/r objektiven Richter/in (falls es eine/n solche/n überhaupt gibt) durchaus seinen Sinn haben, aber im LG Wr. Neustadt und mit dieser Richterin kommt es einer Verhöhnung der Angeklagten gleich.</p>
<p><a href="http://www.jusline.at/45._Entscheidung_über_Ausschließung_StPO.html" rel="nofollow">http://www.jusline.at/45._Entscheidung_über_Ausschließung_StPO.html</a></p>
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		<title>Von: Susanne</title>
		<link>http://www.martinballuch.com/?p=430&#038;cpage=1#comment-1630</link>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Feb 2011 23:27:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das verstehe ich jetzt nicht - glaube ich. Einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter, oder eine Richterin kann der/die ablehnen? Müsste so ein Antrag nicht an eine unparteiische Person gerichtet werden?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das verstehe ich jetzt nicht &#8211; glaube ich. Einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter, oder eine Richterin kann der/die ablehnen? Müsste so ein Antrag nicht an eine unparteiische Person gerichtet werden?</p>
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