28. März 2024

Wer hat die Definitionsmacht über den Begriff „Tierschutz“?

Spätestens anlässlich des OLG-Berufungsurteils im Tierschutzprozess wurde klar, dass der Begriff „Tierschutz“ über die rein ideologische auch eine handfest juristische Bedeutung hat. Tierschutz ist Staatsziel, steht in der Verfassung, ist vernünftig und wird von allen begrüßt. Der Verfassungsschutzbericht spricht von „militantem Tierrechtsaktivismus“ als Gegenpol.

Diese Strategie zeigt sich auch in einem Artikel des ÖVP-Bauernbundes zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2013 (Österreichische Bauernzeitung):

Bauernzeitung20131003Tierschutz

Der Bauernbund und damit die ÖVP wollen also vorgeben können, was Tierschutz bedeutet, und das vom „radikalen Tierrecht“ abgrenzen, obwohl sie auch für Rechte der Tiere sind. Ist Mastschweinehaltung auf Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu Tierschutz? Der ÖVP-Bauernbundpräsident Jakob Auer betreibt jedenfalls eine solche Haltung und wird sich sicher zum Tierschutz bekennen wollen. Aber nicht die TiernutzerInnen sondern die TierschützerInnen haben die Definitionsmacht über den Begriff „Tierschutz“. Und dieser Begriff unterliegt einem stetigen Wandel, siehe https://martinballuch.com/?p=2724.

Univ.-Prof. Eva-Maria Maier, als einzige österreichische Autorin im 630 Seiten starken juristischen Fachbuch „Animal law – Tier und Recht“, 2012 im Berliner Wissenschaftsverlag erschienen, spricht von einem Paradigmenwechsel, hält aber dabei am Tierschutzbegriff fest. Für sie wandelt sich also auch die Begriffsbedeutung. Es ist für sie moderner Tierschutz, Grundrechte für Menschenaffen zu verlangen.

Dagegen plädieren einige andere AutorInnen in ihren jeweiligen Beiträgen in diesem Band dafür, endlich von Tierschutz loszukommen und zu Tierrechten überzugehen. Hier wird versucht, einen Graben zwischen diesen Begriffen auszuheben, offenbar um den Paradigmenwechsel, von dem Maier spricht, auch begrifflich fassbar zu machen.

Möglicherweise kommt es nicht von ungefähr, dass hier die österreichische Autorin einen anderen Weg als ihre deutschen KollegInnen einschlägt. In Österreich steht der Begriff „Tierschutz“ als Staatsziel in der Verfassung. Wir Tierschutzorganisationen betreiben Tierschutz, d.h. wir geben dem Tierschutzgesetz praktische Bedeutung, ändern das Bewusstsein der Menschen zu Tierschutz und entwickeln dadurch die Tierschutzgesetzgebung. In Österreich gibt es Tierschutz-Ombudspersonen, die im Namen der Tiere (laut Gesetz: im Interesse des Tierschutzes) in Verwaltungsstrafverfahren zum Tierschutzgesetz Parteienstellung haben, d.h. gegen Freisprüche von TierquälerInnen oder gegen Genehmigungen von Tierqualveranstaltungen Berufung einlegen können. Tierschutz aber nicht Tierrecht ist als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Gemeinnützige Organisationen, die ihre Bewusstseinsarbeit „Tierrecht“ nennen, würden also Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Tierschutz ist im Tierschutzgesetz definiert. Tierschutz ist dort der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Das ist eine umfassende Definition, die durchaus mit Maiers Paradigmenwechsel in Einklang zu bringen ist. Schon bei den ersten Tierschutzgesetzen wurde die Frage gestellt, ob diese nicht auch subjektive Rechte kreieren. Tierschutz nach dieser Definition steht jedenfalls nicht dazu im Widerspruch, den Schutz des Lebens mit einem Recht auf Leben zu bewerkstelligen.

Der ÖVP-Bauernbund liegt auch hier, wie in so vielen Dingen, die Tiere betreffen, falsch. Das Tierschutzgesetz verbietet die Haltung von Pelztieren zur Pelzgewinnung (§25 Abs 5). Das Gesetz verbietet nicht etwa nur die nicht-artgerechte Haltung und erlaubt Freilandhaltung, sondern es verbietet in Essenz Tiere überhaupt zu halten, nur um aus ihnen Pelze zu gewinnen. Pelz als Luxusprodukt ist kein ausreichender Grund, um Tiere zu halten und zu töten. Das sagt uns dieses Tierschutzgesetz. Ähnlich beim Wildtierhaltungsverbot von Tieren im Zirkus (§27 Abs 1 Tierschutzgesetz). Auch wenn man Elefanten ein noch so tolles Gehege im Zirkus bieten könnte, der Grund, diese Tiere zur Unterhaltung von Menschen vorzuführen, reicht nicht aus, Elefanten dem überhaupt auszusetzen.

Sind Tierprodukte wie Fleisch und Milch mehr als Unterhaltung und Luxus? Ist Fleisch statt Tofu eine Notwendigkeit? Die Gesellschaft hat über diese Fragen noch nicht endgültig entschieden, aber sie zu stellen ist genau jetzt die Zeit, erleben wir doch diesen Paradigmenwechsel, wie Maier es nennt. In jedem Fall aber sind diese Fragen legitime Fragen im Rahmen des Tierschutzes. Und kein Bauernbund kann das verhindern.

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