29. März 2024

Alfons Mensdorff-Pouilly ist doch kein Graf

Im Jahr 1919 wurde in Österreich in „Adelsaufhebungsgesetz“ beschlossen. Seitdem ist es nach § 2 dieses Gesetzes verboten, einen Adelstitel zu tragen. Angedroht wird eine Strafe von bis zu 20.000 Kronen oder 6 Monate Arrest.

Im Zuge der Anzeigen gegen die Fasanerien von Alfons Mensdorff-Pouilly beim Schloss Luising im Südburgenland, wurde die Behörde auch darauf aufmerksam gemacht, dass der burgenländische Landesjagdverband Mensdorff-Pouilly als „Grafen“ führte. Zwar erfährt man ja über den Verlauf solcher Anzeigen aus Datenschutzgründen wenig, doch wie von Zauberhand verschwand plötzlich Mensdorff-Pouillys Grafentitel von deren Webseite.

Vorher:

Screenshot from 2014-12-30 154045

Nachher:

Screenshot from 2015-03-10 - ERFOLG_mark

3 Gedanken zu “Alfons Mensdorff-Pouilly ist doch kein Graf

  1. Haben gewisse Leute keine anderen Sorgen??? Wie kommt eine sozialistische Regierung dazu,uralten Familien ihre Titel zu nehmen?? Und wozu gibt es heute noch einen Hofrat ?? Welchen Hof berät er denn??? Ausserdem sagt man nicht ” Herr” Graf.

  2. Wahnsinn der Typ- Ist doch ne lebende Deix Figur. Der Graf- das ist eventuell so ein Titel wie sie sich Gangsterrapper geben.
    Wenn er telefoniert sagt er vielleicht:” Hey Yo Spindi, hier ist der Graf” Ulkiger Typ- gehört in ein Wachsfigurenkabinett, oder in einer seiner Voliere….
    Auffallend ist die ähnlichkeit seiner Frau mit so manchem Tier am Foto, wobei Fasane weit aus hübscher sind.

    Herr Graf- putz dich.

    Danke für den Artikel – und weiter so!

    Der Duke

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