25. April 2024

Audiobericht “Lüge”-Prozess gegen höchsten Jäger Peter Lebersorger

Die Einstweilige Verfügung haben wir ja gegen Peter Lebersorger, den Generalsekretär der Österreichischen Landesjagdverbände, gewonnen, d.h. er darf momentan nicht behaupten, dass der VGT mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit darstellt, siehe https://martinballuch.com/wiener-oberlandesgericht-untersagt-oberstem-jaeger-oesterreichs-vgt-als-luegner-zu-bezeichnen/. Das ist schon erfreulich, aber jetzt geht es um die Klage selbst. Wir wollen, dass Herr Lebersorger das in Zukunft nicht mehr behaupten darf und im Kurier, wo er es behauptet hatte, einen Widerruf veröffentlichen muss. Ja, und wir wollen natürlich, dass er für sämtliche Verfahrenskosten aufkommen muss. Und dazu gab es heute die Gerichtsverhandlung am Wiener Handelsgericht.

Wir fordern ein Verbot der Gatterjagd und des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd. Und wir haben eine große Mehrheit der Bevölkerung für diese Forderungen hinter uns. Das war der Ausgangspunkt unserer Kampagne im Juli 2015. In der Folge mussten wir natürlich zu derartigen Jagden fahren und die Vorfälle – völlig legal und von der Straße aus – dokumentieren. Doch da war gleich der Teufel los. Jäger und Jägerinnen wollen sich nicht bei ihren Abschießbelustigungen zuschauen lassen, geschweige denn filmen. Wir wurden angegriffen, beschossen, mit ätzender Flüssigkeit überschüttet, geschlagen und gestoßen. Nach unseren Anzeigen stellte die Staatsanwaltschaft alle Verfahren umgehend ein. Und dann wurde ich geklagt, bei jedem kritischen Wort, das ich über diese Jagdformen geäußert habe. Momentan laufen 20 (!) Gerichtsverfahren, in die ich involviert bin, gleichzeitig. Ja, und ich wurde beleidigt, als “Abschaum” bezeichnet, oder als “faschistoider Populist” usw. Wir greifen niemanden an und wir beleidigen auch niemanden. Aber was macht in den Augen der Jägerschaft der brave Bürger in so einem Fall? Still halten und demütig zu Boden blicken? Nein. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen, kein Freiwild für die Jägerschaft sein. Wir müssen uns wehren.

Und deshalb haben wir geklagt. Es ging um das Jagdgatter Mailberg. Während einer Gatterjagd darinnen setzte sich ein Jäger, der außen vorbei ging, auf die Motorhaube des Autos eines Tierschützers, weil er sich durch dessen Fotoabsicht provoziert sah. Ursprünglich hatte Peter Lebersorger in einem Kurierartikel darüber gesagt, wir würden durch unseren Bericht mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit darstellen. Als er unsere Klage auf einstweilige Verfügung verloren hatte, änderte er in der heutigen Verhandlung seine Strategie. Nun meinte sein Anwalt, er habe mit seiner Aussage zahlreiche andere Pressemeldungen des VGT gemeint, so z.B. jene über den Schuss, der aus dem Jagdgatter Hausbrunn auf mich abgegeben worden war, siehe Bild oben, oder wie ein vermummter Jäger bei Mensdorff-Pouilly einer filmenden Tierschützerin eine ätzende, stinkende Flüssigkeit drüber schüttete, sodass sie eine Hautrötung davontrug.

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Statt sich im Namen der Jägerschaft für diese brutalen Taten zu entschuldigen, wurde heute im Verfahren doch tatsächlich behauptet, unsere Aussagen seien Lügen! Den sprichwörtlichen Vogel schoss Lebersorgers Anwalt aber damit ab, zwei Vorfälle solcher “Lügen” anzuführen, die nach dem besagten Kurierartikel stattgefunden hatten. Also noch einmal: Lebersorger argumentierte vor Gericht, er habe uns Lügner nennen dürfen, weil wir einige Monate nach seiner Behauptung gelogen hätten! Lebersorgers Anwalt redete sich dabei in so eine Hysterie hinein, dass er zitterte und zur Richterin meinte, er sei jetzt am Limit.

Die Richterin schien aber all das nicht Ernst zu nehmen und wies alle entsprechenden Beweisanträge zurück. Nach 1 Stunde wurde die Verhandlung geschlossen und das Urteil ergeht, wie fast immer, schriftlich. Hoffentlich noch vor Weihnachten. Hier mein Audiobericht davon:

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