29. März 2024

Der linguistische Gutachter verrechnet € 50.000!!!

 

Ist denn das noch zu fassen? Heute trudelten weitere Rechnungen des linguistischen Gutachters im Tierschutzprozess, Wolfgang Schweiger, ein. Diese Gebührennoten stellte er dem Gericht und dieses informierte die Verteidigung.

Zur Erinnerung: Sein erstes Gutachten kostete die SteuerzahlerInnen € 32.448. Das ergänzte er dann um ein zweites, für das er € 2.080 verrechnete, also insgesamt € 34.500. Die horrende Summe begründete er damit, dass er gescheiter sei als ein Computer und daher der „Hosenbodenmethode“ mehr vertraue. Also wurden Tausende Wörter mit der Hand statt elektronisch statistisch erfasst!

Jetzt wurden ihm die Zeugen vorgehalten, die sein Gutachten widerlegen. Die Stellungnahme dazu, sein sogenanntes Ergänzungsgutachten, kostet dem Staat € 10.608! Wir sind insgesamt also auf € 45.000. Zum Vergleich: Das Gutachten von Univ.-Prof. Manfred Kientpointner kostete € 1.500 und das Gutachten vom deutschen Kriminologen Raimund Drommel € 2.900. Letzteres war 67 Seiten lang und – ohne Aufpreis – um ein Zusatzgutachten zu den neuen Ausführungen von Schweiger ergänzt.

Doch damit nicht genug. Eigentlich müsste eine so offensichtliche Widerlegung eines Gutachtens (immerhin stammen 4 Schriftstücke, die der Gutachter mir „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zuordnete, eindeutig von anderen Personen) zur sofortigen Enthebung des Gutachters führen. Nicht so im Tierschutzprozess, in dem wir uns bereits 4 Tage lang mit dem linguistischen Gutachten quälen müssen. Am nächsten Freitag den 11. März steht der 5. Prozesstag mit dem Gutachter an. Und der Gutachter sieht darin eine Chance, sich eine goldene Nase zu verdienen. Für jeden Gerichtstag stellt er eine Rechnung über € 557,20. Dazu gehört eine Bahnfahrt 1. Klasse, ein Mittagessen, 10 Stunden Hinreise, Rückreise und Aufenthalt mit € 28,20 pro Stunde und zusätzlich € 33,80 pro Stunde Gebühr für seine Teilnahme an der Verhandlung.

Insgesamt kommen wir also bisher auf fast € 50.000 für dieses Gutachten!!

 

Jetzt schrieb der Verband für Angewandte Linguistik an die Justizministerin. Es sollen vor Gericht ausschließlich exzellent ausgebildete ExpertInnen für Linguistik beigezogen werden, nicht ein Dr. Schweiger, der keine Ausbildung in forensischer Linguistik hat. Der komplette Brief ist hier:

http://www.univie.ac.at/linguistics/verbal/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/ST_2011_28_02_linguistische_Gutachten.pdf

Andere linguistische ExpertInnen hatten folgendes zu ihm zu sagen:

Univ. Prof. Mag. Dr. Florian Menz
vom Institut für Sprachwissenschaft der Universität Wien:
„Ich halte das Gutachten für nicht aussagekräftig.“

 

DDr. Raimund Drommel
ist emeritierter Professor der Universität zu Köln, Begründer der forensischen Linguistik und 10 Jahre für den deutschen Staatsschutz tätig:
„Schweiger weiß nicht einmal was ein Text ist. Das ist wie wenn ein Blinder über Farbenlehre spricht.“
„Wäre das eine Seminararbeit, dann würde ich sagen: Setzen, Ungenügend.“

 

Univ. Prof. Dr. Manfred Kienpointner
ist Universitätsprofessor für Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft an der Universität Innsbruck spricht trocken von „zahlreichen Fehlern“ und „methodischen Inkonsistenzen“, die das Gutachten „unhaltbar“ machen.

Mag. Dr. Martin Reisigl
vom Institut für Sprachwissenschaften der Universität Wien und selbst Autor mehrerer Gutachten:
„Aus meiner Sicht […] ist der [bezahlte] Betrag astronomisch überzogen, noch dazu für ein derart unhaltbares Gutachten.“

Am Freitag dem 11. März wird ab 9 Uhr am Landesgericht Wr. Neustadt die Befragung des linguistischen Gutachters Dr. Wolfgang Schweiger fortgesetzt. Ich lade alle ein, dorthin zu kommen und sich von dem Geschehen ein eigenes Bild zu machen. Ich wage auch zu prognostizieren, dass die Richterin mit allen Mitteln versuchen wird, kritische Fragen zu unterbinden. Auch diesbezüglich wäre ein Besuch sehr aufschlussreich, um sich über die österreichische Justiz eine Meinung zu bilden. Immerhin agieren die ja im Namen des Volkes, also von uns allen!

4 Gedanken zu “Der linguistische Gutachter verrechnet € 50.000!!!

  1. wenn der bericht annähernd stimmt, dann wäre gutachter schweigers einzige fähigkeit die unzurechnungsfähigkeit. ein volltrottel dem vor gericht unerfasslicherweise gehör geschenkt wurde. zumindest liest man das aus der inhaltlichen darstellung seiner gutachtertätigkeit heraus und aus seiner honorarforderung, wie sie hier beschrieben wird. mir fällt dazu nur wucher, betrug, clownerie ein. vielleicht wollte schweiger damit das gericht verhöhnen und die frau rat hats nicht bemerkt… ? ich stehe bange vor einem rätsel, schade dass ich es nicht selbst miterleben durfte.

  2. zum gutachter moechte ich schon mal anmerken, dass mir der sehr im magen liegt….schwer im magen liegt

    vielleicht verfolgt jemand der leserInnen auch die seite des ehrenwerten triolers, der die crossborderlaesing geschaefte der tiroler wasserkraft offen gelegt hat, sowie den schwein-sager des ehemaligen LH VAN STAA, sowie ueberhaupt das eitrige övp-geschwuer in tirol

    http://www.dietiwag.org

    dieser ehrenwerte investigative journalist wurde ja der manipulation des SCHWEIN-sager-bandes damals bezichtigt, davon ist er heute freigesprochen

    zu hilfe genommen wurde ebenfalls ein sachverständiger, der sich als hure des gerichts erwiesen hat (heute weiss man ja, dass das dem gericht vorgelegte band von der övp selbst manipuliert wurde)

    auch dieser sachverständige hat aehnliche allueren wie unser “einstein”-linguist aus graz…schmueckt sich mit titeln, die er nicht hat siehe http://www.dietiwag.org/index.php?id=3530

    wehrmutstropfen: er ist/war so nebenbei der vizepräse des hauptverbandes der gerichtssachverständigen österreichs…der betrug scheint da also system zu haben

    angeblich hat balluch schon eine anzeige losgelassen gegen unseren “einstein”-grazer…allerdings gehoert hier noch viel mehr druck gemacht um die systemimanente eiterbeule aufzustechen

    was tun? das kann man ja nicht so stehen lassen?

  3. Warum kann man nicht einen Gutachter verklagen, wenn Fachleute das Gutachten als unqualifiziert beurteilen.
    Wieso kann jemand ungestraft Geld verlangen ohne 100% Arbeit zu liefern. Selbstverständlich gilt hier die Unschuldsvermutung – es ist nur eine Frage. Andere Fachleute werden schließlich auch verklagt und verurteilt wenn die Arbeit nicht ordentlich durchgeführt wurde.
    Es wäre zu überlegen den Beruf Gutachter anzustreben, dann hätten Fehler keine Konsequenzen – Schlaraffenland läßt grüßen.
    Marianne Jellasitz

  4. mir tat es ja bisher schon leid, daß ich keine gelegenheit fand diesen historischen justizskandal wenigstens einmal zu beobachten. aber man muß ja brav arbeiten und das liebe steuergeld mal verdienen, daß dann solchen typen wie jenem “gutachter” nachgeworfen (um nicht zu sagen reingeschoben) wird. richtet bitte jedenfalls meinem steuergeld schöne grüße aus. mir wäre lieber, man hätte die 50.000 dem VGT gegeben…

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