26. April 2024

Ein Jagdgatter als Natura 2000 Europaschutzgebiet? Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens

Schon 1997 wurde die Antheringer Au nördlich der Stadt Salzburg von der Landesregierung der EU Kommission als Europaschutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitats (FFH)-Richtlinie gemeldet. Allerdings liegt mitten in diesem Gebiet das nun schon bekannte Jagdgatter von Mayr-Melnhof mit seiner Wildschweinpopulation vom 100 Fachen der natürlichen Populationsgröße. Laut Gesetz hätte die Landesregierung innerhalb von 6 Jahren nach Etablierung des Schutzgebiets, also spätestens 2003, eine Verordnung zum Schutz des Gebiets erlassen sollen. Dazu kam es aber nie. Ein Schutz des Gebiets im Sinne der FFH-Richtlinie widerspricht mit Sicherheit der Existenz eines Jagdgatters, zumal die Wildschweine in dieser Zahl sämtliche streng geschützten Amphibien und Reptilien aufessen, sowie wertvolle Waldzonen zerstören. Kann es sein, dass die Landesregierung einen Kniefall vor Mayr-Melnhofs macht und dafür sogar das Gesetz bricht, nur um dessen Gatterjagdspaß nicht zu gefährden?

Der VGT hat jetzt einen Antrag an die EU-Kommission auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich gestellt. Die Mayr-Melnhofs werden hoffentlich nur regional so großen Einfluss auf die Politik haben, dass sie ein Jagdgatter in einem Natura 2000 Schutzgebiet führen können, ohne behelligt zu werden. Die Hoffnung ist, dass die EU-Kommission ausreichend neutral agiert, um auch gegenüber regionalen Platzhirschen das Gesetz zu exekutieren. Hier der Antrag:

EingabeEUNatura2000MMM1

EingabeEUNatura2000MMM2

EingabeEUNatura2000MMM3

EingabeEUNatura2000MMM4

Ein Gedanke zu “Ein Jagdgatter als Natura 2000 Europaschutzgebiet? Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens

  1. Full ON !!! Super Sehr gut recherchiert! Gratuliere. voll stolz, das Du / ihr das so konsequent angehts!

    Das machst Du / ihr schon Spitze!!!

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