20. April 2024

Gerichte einmal anders: Richter im Schlägerpolizei-Prozess legt Staatsanwaltschaft nahe, auch Polizistenkollegen anzuklagen

Der Täter sitzt auf dem Opfer, der bisher nicht belangte Polizistenkollege - sein Vorgesetzter - steht daneben.
Der Täter sitzt auf dem Opfer, der bisher nicht belangte Polizistenkollege – sein Vorgesetzter – steht daneben.

In der Tierschutzcausa wurden Staatsanwaltschaft und Polizei von der Politik instrumentalisiert, um den Tierschutz zu kriminalisieren. Es war die weisungsfreie Richterin, die uns freigesprochen hat und dafür ihre Karriere praktisch beenden musste. Und es war eine mutige UVS-Richterin, die wegen ihrer Entscheidung, die Strafbescheide bei einer Jagdaktion aufzuheben, ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet und suspendiert wurde. Lichtblicke eines Rechtsstaates neben den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, unsere U-Haft für gerechtfertigt zu halten, und des Oberlandesgerichts Wien, die Freisprüche im Tierschutzprozess wieder aufzuheben und legale Kampagnen zur Nötigung zu erklären.

Die Staatsanwaltschaften – politisch weisungsgebunden – haben alle Anzeigen von uns gegen die SOKO einfach abgeschmettert. Und im Fall des Schlägerpolizisten, der den stellvertretenden VGT-Obmann David Richter niedergeschlagen hatte, wurde das Verfahren gegen den Polizistenkollegen eingestellt und der Täter selbst lediglich vor die Einzelrichterin geladen. Erst deren Urteil verlegte das Verfahren vor einen Schöffensenat und dessen Vorsitzender hat nun der Staatsanwaltschaft nahegelegt, den Polizistenkollegen doch noch anzuklagen, und das mit deutlichen Worten. Seltsam, dass in Verfahren nach Anzeigen von TierschützerInnen gegen Amtsmissbrauch durch PolizistInnen die RichterInnen die weisungsgebundenen StaatsanwältInnen förmlich zur tatgerechten Anklage zwingen müssen!

Wir erinnern uns, siehe https://martinballuch.com/?p=3618. Für den Prozess selbst steht nur mehr die Einvernahme des Gutachters aus, die am 3. Februar 2014 ab 8:30 Uhr am Landesgericht in Graz, Saal 44/pt, durchgeführt werden wird. Doch der Polizistenkollege des Täters hatte bei seiner Einvernahme vor Gericht die Aussage verweigert, weil er selbst strafrechtlich verfolgt werde. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aber nun eingestellt und so beantragte der Anwalt des Täters seine nachträgliche Einvernahme. Darauf reagierte der Richter mit einer Liste von Straftaten, wegen denen der Polizistenkollege aber doch noch verfolgt werden könnte. Ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Staatsanwaltschaft, das endlich anzuklagen:

 

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Es ist wirklich sehr erfreulich und gibt Hoffnung, dass immer wieder RichterInnen Rückgrat zeigen und der Staatsgewalt in ihrem unbändigen Verfolgungswillen gegen TierschützerInnen Einhalt gebieten. Doch Nägel mit Köpfen werden erst beim Urteilsspruch gegen den Schlägerpolizisten am 3. Februar gemacht. Wir dürfen gespannt sein.

3 Gedanken zu “Gerichte einmal anders: Richter im Schlägerpolizei-Prozess legt Staatsanwaltschaft nahe, auch Polizistenkollegen anzuklagen

  1. Ich wurde auch ohne Beweise wegen eines halben Dutzend von Delikten, angeklagt weil ich “frech” zu Polizei und Gericht war und mich nicht beschimpfen ließ. Letztendlich mußte ich Beweisen unschuldig zu sein um freigesprochen zu werden!

  2. Es gibt einzelne (!!) RichterInnen und StaatsanwältInnen, die ihre Aufgabe ernst nehmen und sich um das Recht bemühen. Diese erleiden immer einen Abbruch ihrer Karriere. Ich beobachte die Entwicklung schon lange. Mir ist kein/e RichterIn, kein/e StaatsanwältIn begegnet, die korrekt sind / waren und die aufgestiegen sind. Keiner und keine! Alle korrekten, bemühten, ehrlichen sind in Österreich gescheitert und auf dem Abstellgleis gelandet.

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