29. März 2024

Gewalttat von Mayr-Melnhof: neue Zeugenaussagen von Jägern widersprechen dem Gatterjägermeister

Am 20. November 2017 fand bei Mayr-Melnhof eine Gatterjagd statt. 2 Tierschützer, die die Jagd völlig legal von außen filmten, wurden überfallen und beraubt. Beiden wurden die Videokameras mit Gewalt abgenommen, einem dazu noch sein Funkgerät. Dazu laufen nun einige Verfahren vor Gericht. Am Landesverwaltungsgericht kam es zum Showdown, das Protokoll dieser Verhandlung liegt nun vor. Dort wurden nämlich Zeugenaussagen von 3 Jägern vorgelegt, die Maximilian Mayr-Melnhof diametral widersprechen. Glaubt man schon Tierschützer_innen als Zeug_innen nicht, so wird das bei den eigenen Jagdkollegen wohl etwas Schwieriger.

Mayr-Melnhofs Ausrede, warum er das erste seiner Opfer angegangen ist:

Das Opfer sei also von einem Überstieg aus dem Gatter gekommen. Seltsam, weil dieser Tierschützer  laut Aussage vieler Zeug_innen nur wenige Minuten vorher am Treppelweg außerhalb des Gatters angekommen war und diese Ankunft Mayr-Melnhof gerade erst gemeldet worden war. Und da soll der Tierschützer bereits aus dem Gatter herauskommen? Nach getaner Arbeit, oder wie wäre das zu verstehen? Jedenfalls fand sich hier plötzlich ein Jäger als Zeuge, der ganz klar angab, dass der Tierschützer, erstens, am Zaun gefilmt hatte, und, zweitens, nie auf einem Überstieg war. Der Jäger ist ihm nämlich mit seinem Auto am Treppelweg hinterher gefahren.

Nach dem Einsatz von Mayr-Melnhof war die Kamera des Tierschützers weg. Das gibt die Polizei an, die kurz darauf den Tierschützer durchsucht hat:

Der Tierschützer hatte auf der rechten Hand keinen Handschuh an. Er sagt, damit er die Kamera bedienen konnte, die ihm Mayr-Melnhof geraubt hat. Was sagt Mayr-Melnhof dazu?

Eine weitere Ungereimtheit: Mayr-Melnhof will den Tierschützer auf einem Überstieg gesehen haben, der 613 m vom Tatort entfernt ist, an dem der Tierschützer dann zu Boden ging und von der Polizei gefunden wurde. Mayr-Melnhof kam um 9:50 Uhr mit seinem Auto aus dem Gatter. Um 9:57 Uhr filmte er den Tierschützer, als dieser bereits nach dem Vorfall am Boden saß. In diesen 7 Minuten will Mayr-Melnhof den Tierschützer an einem Überstieg gesehen, 613 m verfolgt, dann festgehalten haben, dann will er sein Auto geholt und wieder vor Ort gefilmt haben.

Auf dem Video, das Mayr-Melnhof gedreht hat, nachdem er dem Tierschützer nach dessen Aussage mit Gewalt die Videokamera abgenommen hatte, fordert Mayr-Melnhof die Kamera. Dazu befragt sagt er:

Mayr-Melnhof sagt, er habe einen Tierschützer außerhalb des Gatters festgenommen, weil dieser im gesperrten Jagdgatter gewesen sei. Dann hat er den Mann gefilmt und dieses Video seines Gefangenen veröffentlicht. Ist das legal? Dazu befragt sagte er Folgendes:

Und dann kommt die seltsamste Ungereimtheit in Mayr-Melnhofs Aussage. Um 10:01 Uhr dreht er das zweite Video jener Person, die er festgenommen hat, um sie der Polizei zu übergeben. Das steht auf den Metadaten des Videos. Laut Aktenvermerk der Polizei kommt diese um 10:02 Uhr vor Ort an. Mayr-Melnhof ist in dieser Minute schnell davon gefahren. Warum? Eine vernünftige Antwort blieb er schuldig.

Dass es Mayr-Melnhof mit der Wahrheit in seinen Aussagen nicht so genau nimmt, ist in vielen Punkten klar geworden. Ein Beispiel ist die Uhrzeit, an der er erstmals von der Präsenz der Tierschützer_innen erfahren haben will:

Noch eklatanter seine Behauptung, es habe keine Liste von Tierschützer_innen gegeben:

Dem widersprach sein eigener Oberförster diametral:

Falschaussagen vor Gericht sind strafbar, wohlgemerkt.

Und Mayr-Melnhof legt den Begriff “vermummt” sehr weit aus. Für ihn ist vermummt, wer sich eine Kamera vor das Gesicht hält, um zu filmen:

Aber auch zum zweiten Vorfall gibt es neue Zeugenaussagen von Jägern, die Mayr-Melnhof widersprechen. Sogar zwei. Zunächst hat ein Jäger den Tierschützer knapp vor dem Überfall gesehen – mit Kamera und Funkgerät.

Die zweite Person, die Mayr-Melnhof da anführt, ist sein erstes Opfer, das zum Zeitpunkt der Beobachtung des Jägers längst auf der Polizeistation war. Beides, Kamera und Funkgerät, war nach dem Einschreiten von Mayr-Melnhof plötzlich nicht mehr da.

Auch sein zweites Opfer will Mayr-Melnhof zufällig gerade beim Übersteigen des Zaunes ins Jagdgatter gesehen haben. Warum, in diesem Fall, soll der Tierschützer aber zu Mayr-Melnhof auf die Straße “davongelaufen” sein, anstatt in die andere Richtung? Der von Mayr-Melnhof genannte Überstieg ist nämlich 2 m unterhalb der Straße und 10 m von ihr entfernt, am Nordrand des Gatters, wo man also bequem und legal in den Wald hätte flüchten können.

Die HNO-Abteilung des Landeskrankenhauses Salzburg fand unmittelbar nach der Tat große Würgemale am Hals des von Mayr-Melnhof festgenommenen Tierschützers. Dieser meint dazu:

Und dann wieder eine große Ungereimtheit. Von 12-13 Uhr war Mittagspause bei der Jagd. Mayr-Melnhof und seine beiden Securities, die er bestellt hatte und in seinem Auto mitführte, und die ihm bei der Festnahme halfen, gaben alle 3 unabhängig voneinander an, der Vorfall habe um 14 Uhr stattgefunden – also nach der Mittagspause. Nur ist das unmöglich. Der Tierschützer hat bereits um 12:50 Uhr ein Gedächtnisprotokoll des Überfalls auf sein Handy gesprochen, wie die Metadaten beweisen. Und ein Jäger gibt an, gesehen zu haben, dass der Tierschützer um 12:57 Uhr nach dem Überfall mit dem Auto abgeholt worden ist. Er hat davon sogar 2 Fotos erstellt und dem Gericht vorgelegt.

Wie gesagt, Absprachen und Falschaussagen vor Gericht sind mit Gefängnis zu bestrafen.

Kann es wirklich sein, dass nach all diesen Fakten, Mayr-Melnhof einer Verurteilung entkommt?

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