19. April 2024

Nächster Gerichtserfolg gegen Mayr-Melnhof: Besitzstörungsklage abgewiesen und € 1600 an VGT

Die stadtbekannte Klagswut des Herrn Max Mayr-Melnhof gegen mich und andere KritikerInnen seiner Gatterjagdpraxis geht zunehmend nach hinten los. Bisher ist jedes Urteil gegen ihn ausgegangen. Da war einmal der Antrag auf Einstweilige Verfügung, dass wir keine Demonstrationen und Aktionen, wie die Überreichung des satirischen Gatterjagdwards “Das Steinerne Herz”, mehr durchführen dürfen: abgelehnt in allen Instanzen, Zahlung von € 2000 an den VGT. Da Herr Mayr-Melnhof seine Schulden nicht beglich, musste ein Exekutionsantrag gestellt werden, der erfolgreich war. Noch einmal etwa € 700 an den VGT. Dann nannte mich Mayr-Melnhof einen “faschistoiden Populisten, der lügt sobald er den Mund aufmacht”: € 480 an den VGT und Widerruf in der Bezirkszeitung auf seine Kosten. Nun wurde seine Klage wegen Besitzstörung und Unterlassung der Dokumentation seiner Gatterjagd vom Gericht abgewiesen: € 1600 an den VGT. Der nächste Prozess findet am 13. Februar 2017 um 10:30 Uhr im Handelsgericht Wien, 23. Stock Saal 5, statt. Max Mayr-Melnhof wird persönlich anwesend sein und einvernommen. Wieder will er, dass uns das Gericht untersagt, sein Konterfei und seinen Namen im Rahmen von Aktionen zu verwenden.

Zurück zum aktuellen Urteil. Der Bericht zum seinerzeitigen Prozesstag findet sich hier: https://martinballuch.com/audiobericht-vom-prozess-von-mayr-melnhof-gegen-mich-auf-unterlassung-seine-gatterjagd-mit-einer-drohne-zu-dokumentieren/. Das Urteil war für die Tage vor Weihnachten angekündigt gewesen, doch es wurde erst jetzt erlassen. Und es ist sehr positiv für uns:

AbweisungKlageDrohne1

Also Abweisung der Klage und Verpflichtung, dem VGT weitere € 1600 zu überweisen. Die Begründung für das Urteil ist im Wesentlichen, dass die Vorwürfe der Klage nicht belegt werden konnten. Jetzt müssen wir Max Mayr-Melnhof bald als Großspender führen!

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