28. März 2024

Oberlandesgericht Wien bestätigt Legitimität von VGT-Aktionen in Gatterjagdkampagne

Die Mayr-Melnhofs mögen den VGT und insbesondere mich nicht. Ich fürchte das muss man angesichts der Klagsflut dieser Familie konstatieren. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass Herr Max Mayr-Melnhof, ein ehemaliger Adeliger, im Besitz zweier Schlösser sowie von angeblich 7000 ha Grund und einem Jagdgatter, den VGT und mich persönlich geklagt hat, wir sollten es unterlassen, öffentliche Tierschutzaktionen mit Kritik an ihm durchzuführen. Er fühlte sich deshalb beleidigt und wollte sogar Schmerzensgeld. Anlass war die Verleihung eines satirischen Preises, des Gatterjagdawards, an Herrn Mayr-Melnhof in Form eines “Herz aus Stein”. Hier die Geschichte dieser Klage:

https://martinballuch.com/max-mayr-melnhof-klagt-mich-schon-wieder-wegen-gatterjagd-awards/

Erfreulicher Weise urteilte das Erstgericht sehr positiv und wies die Klage ab:

https://martinballuch.com/mayr-melnhof-klage-auf-einstweilige-verfuegung-gegen-mich-wegen-gatterjagdaward-abgewiesen/

Dagegen legte Mayr-Melnhof mit erstaunlichen Falschaussagen Rekurs ein:

https://martinballuch.com/mayr-melnhof-beruft-erstinstanzlich-verlorene-klage-gegen-gatterjagdaward/

Nun hat das Oberlandesgericht Wien diesen Rekurs kostenpflichtig abgewiesen. Es wird bestätigt, dass die Kampagnenarbeit des VGT innerhalb der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit liegt – auch wenn ein ehemals Adeliger mit feudaljagdlichen Praktiken gerne die Feudalzeit mit absoluter Herrschaft des “Grundherren” zurück haben zu wollen scheint.

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2 Gedanken zu “Oberlandesgericht Wien bestätigt Legitimität von VGT-Aktionen in Gatterjagdkampagne

  1. Freut mich sehr: Eine plausible und nachvollziehbare Urteilsbegründung, das Urteil sachlich, objektiv und ohne Partei zu ergreifen. Wäre schön, wenn die Justiz immer so anständig funktionieren würde.

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