29. März 2024

Offener Brief an die Burgenländische Landesrätin für Jagd und Tierschutz, Verena Dunst

verena.dunst@bgld.gv.at

Sehr geehrte Frau Landesrätin,

Ihr neues Jagdgesetz wird nun sehr bald beschlossen. Es ist erfreulich, dass Sie überhaupt eine Reform des Jagdgesetzes angegangen sind, aber unerfreulich bleibt, dass von Tierschutz darin wenig zu sehen ist. Sehr wichtig wäre ein absolutes Verbot der Gatterjagd, um dieser anachronistischen Praxis, die bereits in 6 von 9 Bundesländern verboten ist, endlich den Hahn abzudrehen. Wie Sie in der Beilage lesen können, gibt es im Burgenland einen Sachkundelehrgang für das Schießen von Farmwild im Gehege. Der Tötung von Farmwild im Gehege zur Fleischproduktion liegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Schlachtverordnung zugrunde, wie Sie dem Artikel entnehmen können. Keinesfalls darf in einem solchen Gehege eine Treibjagd auf die Tiere stattfinden, das ist selbstverständlich verboten. Warum, um alles in der Welt, sollte das bei Jagdgattern dann anders sein? Jede Haltung von Tieren im Gehege muss dem Tierschutzrecht unterliegen, es darf für Jagdgatter keine Ausnahme geben. Ich bitte Sie daher sehr, die Gatterjagd ohne wenn und aber in angemessener Übergangsfrist zu verbieten.


Aber es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Tierschutzaspekt im Jagdrecht, der von ihrer Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt wird. Im Burgenland gibt es Land auf Land ab Jagdgesellschaften, die in Massentierhaltungen gezüchtete Fasane, Rebhühner und Stockenten einfach zum Abschuss aussetzen. Erst letzten Dienstag musste ich wieder eine solche Jagd bei Pama im Nordburgenland mitansehen. Ich bitte Sie, sich den dabei entstandenen Kurzfilm persönlich anzuschauen. Sie werden mir zustimmen, dass so ein Verhalten in einem modernen Staat mit Tierschutz im Verfassungsrang keinen Platz haben darf. Für diese Jagd wurden etwa 1000 Zuchtfasane ausgesetzt: https://www.facebook.com/martinballuch/videos/10154706427074233/

Bei dieser Jagd sprachen wir mit einem der Jagdaufseher. Er sagte, seine Jagdgesellschaft müsse die Fasane schießen, weil sie sonst einen Schaden an den Feldern anrichten. Aber er hat doch 1000 Fasane selbst ausgesetzt, fragten wir zurück. Das Aussetzen sei legal, und deshalb mache er es, aber danach gebe es dann eben zu viele Fasane und deshalb sei es notwendig, sie gleich wieder zu schießen. Also eine abwegigere Begründung für diese Jagdart habe ich überhaupt noch nicht gehört. Hier das Interview im vollen Wortlaut: https://www.facebook.com/martinballuch/videos/10154709373944233/

Das schreit ja förmlich nach einer gesetzlichen Änderung, meinen Sie nicht? Es gibt keine einzige vernünftige Begründung für die Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel. Es gibt aber sehr viele Gründe dagegen, angefangen vom völlig unnötigen Tierleid, über die Gefährdung der autochthonen Populationen durch eingeschleppte Parasiten aus der Massentierhaltung, bis zur Gefährdung seltener Raubvogelarten, wie den Seeadler, durch die bleiverseuchten Fasankadaver.

Ich bitte Sie daher, für das Burgenland eine der Regelungen, wie sie in anderen Bundesländern gelten oder unmittelbar bevorstehen, ins Auge zu fassen:

Wien: Das Bejagen von zu Jagdzwecken gezüchteter Tiere ist verboten
Vorarlberg: Das Aussetzen von allem Wild bedarf einer behördlichen Genehmigung
Niederösterreich: Wenn Tiere einer Wildart ausgesetzt werden, muss man das 2 Wochen vorher der Behörde melden, und dann darf dieselbe Tierart im selben Revier in den nächsten zwei Jagdsaisonen nicht bejagt werden
Salzburg: Die Fasane müssen bis 1. April ausgesetzt sein, sonst darf in der Folgesaison nicht auf Fasane gejagt werden
Steiermark: Ausgesetzt dürfen nur Jungvögel aus der Region, und das bis spätestens 31. Juli werden, nicht mehr als 50 auf 100 ha zur Bestandsstützung bis maximal zur Anzahl, die der natürlichen Tragfähigkeit des Biotops entspricht, und es bedarf einer Meldung an die Behörde und einer Bewilligung durch den/die BezirksjägermeisterIn

Sehr geehrte Frau Landesrätin, Sie sagen Sie haben ein Herz für Tiere. Bitten schließen Sie die Fasane, Rebhühner und Stockenten in dieses Herz mit ein. Diese Tiere haben es nicht verdient, wie Schießbudenfiguren missbraucht zu werden. Es kann doch nicht sein, dass Sie da einfach dem Druck der Jägerschaft nachgeben, obwohl Sie selbst genau wissen, dass diese Jagdform eine furchtbare Tierquälerei und völlig untragbar ist. Untragbar ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich fast niemand dagegen öffentlich zu Wort zu melden traut. Wieviele Menschen, insbesondere aus der Jägerschaft, aber auch von NGOs, sagen mir im Stillen, wie sie mir zustimmen, in der Öffentlichkeit aber schweigen sie, weil sie sonst Repressalien befürchten. Ich hoffe Sie haben hier den Mut und die Unabhängigkeit, auf ihr Herz und auf die Vernunft zu hören, und diese Jagdpraxis zu beenden. Die Tiere zählen auf Sie!

Hochachtungsvoll,

Martin Balluch
Obmann des VGT

Beilage:

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4 Gedanken zu “Offener Brief an die Burgenländische Landesrätin für Jagd und Tierschutz, Verena Dunst

  1. Entweder die Frau Landesrätin steht unter einem so enormen Druck seitens der Jägerschaft oder ihr ist das Tierleid schlichtweg egal, denn etwas derart Abartiges kann doch nicht legal bleiben.
    Auf mein sachlich-höfliches Mail habe ich jedenfalls nach über drei Wochen noch immer keine Antwort bekommen …

  2. Es ist kaum zu ertragen, dass man derart um das Wohl der Tiere betteln muss. Die gefangenen und noch wenigen freilebenden Tiere sind in der Verantwortung des Menschen! Auf was warten Sie noch?

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