28. März 2024

Pseudo-Kronzeuge als Lügner entlarvt

Dass §278a so eine vage Anklage ermöglicht, hat neben vielen anderen Problemen auch jenen Effekt, dass alle jene Personen, die sich immer schon an einem rächen wollten, freie Bahn haben. Behaupten kann man ja viel, wenn es nicht um etwas Konkretes geht. So auch ein gewisser Franz Plank von www.animal-spirit.at.

Franz Plank war bis Anfang 2002 Geschäftsführer des VGT. Der Kassier und die Buchhaltung warfen ihm damals vor, er habe Spendengelder zweckentfremdet verwendet. Daraufhin wurde Plank vom Vorstand fristlos entlassen. Plank hat diese Entlassung nicht arbeitsgerichtlich bekämpft. Ich persönlich war im übrigen damals weder Buchhalter noch Kassier oder im Vorstand des VGT. Doch Plank entwickelte Rachegefühle gegen den VGT, dessen Obmann ich jetzt bin, und §278a, so dachte er offenbar, würde ihm die Chance dazu bieten.

Die SOKO besuchte ihn bereits am 8. Jänner 2008 erstmals und weihte ihn in ihre Ermittlungen ein. Im Prozess erklärte die Polizei, Plank habe bereits seit 2002 als Informant im Tierschutz für sie gearbeitet und es sei bekannt gewesen, dass er einen Hass auf den VGT habe, daher habe man sich eine Aussage von ihm gegen den VGT erhofft. Am 8. Jänner 2008 erklärte Plank, dass er davon überzeugt wäre, dass ich Straftaten begehe, aber er habe – wörtlich – „leider“ keine Beweise dafür.

Seit dem 8. Jänner blieb er mit der SOKO in Kontakt und erklärte am 28. Mai telefonisch, er brauche Beweismittel gegen mich, die bisher bekannten Vorwürfe seien zu dürftig, um damit den Tierschutz gegen mich aufbringen zu können. Am 3. Dezember 2008 wurde Plank ein drittes Mal vernommen und erklärte, er wisse nicht, ob ich Straftaten begangen habe.

Soweit so gut. Bis zum 14. Juni 2010 war im Prozess keine konkrete Evidenz gegen mich vorgebracht worden – außer das linguistische Gutachten. Und da erklärte Plank plötzlich als Zeuge vor Gericht, er habe vom 2. oder 3. bis 4. Jänner 2000 bei mir übernachtet und sei mit mir Schitouren gegangen. Dann habe er mich am Abend des 4. Jänner 2000 nahe St. Pölten abgesetzt, wo am nächsten Tag eine Brandstiftung auf eine leere Masthuhnhalle stattgefunden hatte. Er sei sich so sicher, dass er bereit sei, das unter Eid auszusagen.

Die Richterin fragte ihn, warum er das nicht schon vorher gesagt hatte. Er sagte dazu, er sei nicht gefragt worden, aber die Richterin hatte ihn auch nicht konkret danach gefragt. Er hat es einfach erzählt. (“ER” im untigen Bild heisst übrigens Einzelrichterin).

Naja, das ist schon erstaunlich, wenn man in diesem verrückten Prozess plötzlich aus heiterem Himmel so etwas vorgehalten bekommt. Wir konnten allerdings rasch nachweisen, dass die Geschichte nicht stimmen konnte. Ich hatte zu dieser Zeit dieses Haus noch nicht geerbt, in dem Plank behauptet hatte, mit mir gewesen zu sein. Wir konnten das durch das Grundbuch beweisen. Damit konfrontiert sagte Plank, na dann war es eben nur am 4. Jänner 2000 eine Schitour im Mariazellerland. Wir seien dann die B20 nach St. Pölten gefahren. Er wäre sich trotzdem sicher, mich dort abgesetzt zu haben.

Wir gingen die VGT-Buchhaltung von damals durch und wurden fündig. Plank war am 4. Jänner 2000 untertags auf der Bank bei sich zu Hause in Laaben und hat eine Überweisung eigenhändig unterschrieben. Um 16:02 Uhr hat er eine Bankomatabhebung in Hainfeld gemacht und um 16:15 Uhr in Hainfeld getankt. Die Geschichte war also falsch.

Wenn man sich die Karte anschaut, sieht man, dass seine Aussage, wir wären von Mariazell die B20 nach St. Pölten gefahren, mit seinem nachgewiesenen Aufenthalt in Laaben und Hainfeld nicht übereinstimmen kann. Plank sagte dazu wörtlich: „Na dann war es irgendwie anders“. Und  dann sagte er noch: „Das beweist, dass ich eine gute Buchhaltung geführt habe.“

Zusätzlich konnte ich mein Schitourenbuch, das die Polizei bereits bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt hatte, vorweisen. Am 4. Jänner 2000 war ich mit meiner Partnerin und meinem Bruder am Großen Ötscher.

Überhaupt war ich in der gesamten Zeit von Weihnachten 1999 bis zum 9. Jänner 2000 ununterbrochen mit meiner Partnerin und mit meinen Brüdern und deren Partnerinnen zusammen bei meiner Mutter in Annaberg. Das bestätigt auch das Tagebuch meiner Mutter, das ich ebenfalls vorweisen konnte.

Plank kommentierte mein Schitourenbuch mit den an die Richterin gewandten Worten: „Wenn Sie der handschriftlichen Notiz eines Angeklagten mehr glauben als mir, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.“

Und zum Tagebuch meiner Mutter sagte er: „Natürlich lügt die Familie des Hauptangeklagten, um ihn zu decken.“

Die Richterin stellte am 19. Juli 2010 fest, dass die Zeugenaussage von Plank in dieser Sache vom Gericht nicht für relevant erachtet wird.

6 Gedanken zu “Pseudo-Kronzeuge als Lügner entlarvt

  1. halten sie durch und machen sie weiter!
    ich kenne sie nicht persönlich und ich habe auch mit tierschutz nichts am hut.
    als staatsbürger bin ich aber daran interessiert in einem funktionierenden rechtsstaat zu leben!
    was ihnen widerfährt ist ein so unglaublicher (justiz)skandal, das ich meine empörung gar nicht in worte fassen kann!

    dieser prozess ist eine einzige farce. und kann nur mit einem freispruch enden.
    ich wünsche ihnen weiter viel ausdauer dafür.
    sie werden irgendwann einmal als österreichischer Thoreau in erinnerung bleiben.

  2. keep it up! ich hab dich vor jahren mal kennengelernt. ich hoffe das dieser prozess noch mehr zu farce wird als er es schon ist und das dadurch die stattliche willkür noch deutlicher zur tage kommt! wenn ich in europa wär würd ich auch zum prozess kommen. peace!

  3. Das war vermutlich die erste kluge Entscheidung der Richerin.

    Bisher wusste ich nicht was ich von all dem halten soll, aber Plank hat sich damit endgültig öffentlich als skrupelloser Racheengel demaskiert, der vor keiner Untat zurück schreckt um seinen persönlichen Zielen zu dienen.

    Unglaublich wie jemand so völlig ins Abseits geraten kann und dann so unfassbar gemeingefährlich wird.

Schreibe einen Kommentar zu surok Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert