19. März 2024

Republik Österreich beruft gegen OLG-Aufhebung des Verjährungsurteils Schadenersatz Tierschutzprozess

Bei so viel juristischem Hin und Her verliert man leicht den Überblick! Daher eine kurze Zusammenfassung der Situation, siehe auch https://martinballuch.com/schadenersatzklage-tierschutzprozess-olg-hebt-verjaehrungsurteil-auf/:

2006 wurden gegen mich und andere TierschützerInnen von einem obereifrigen Staatsanwalt Ermittlungen eingeleitet. Wir würden eine kriminelle Organisation bilden, deren Ziel es ist, die Regierung und einige Firmen durch unsere Kampagnen zu tierfreundlicherem Verhalten zu nötigen. Was wie ein Witz klingt, hatte handfeste Konsequenzen: nach 2 Jahren Ermittlung gab es martialische Hausdurchsuchungen (inklusive maskierter BeamtInnen mit gezogenen Schusswaffen, die in der Nacht die Tür einschlugen und mich nackt aus dem Bett zerrten), 105 Tage Untersuchungshaft und 14 Monate Prozess. Zwar endete alles mit einem glatten Freispruch, aber ich musste dafür u.a. 14 Expertengutachten erstellen lassen und 2 Privatdetektive engagieren, um mich frei zu beweisen. Die SOKO Tierschutz hatte zwar intensiv ermittelt (Spitzel, Observationen, Kameras über Hauseingängen, großer Lauschangriff, GPS-Tracker an Autos usw.), aber sämtliche Ergebnisse wurden, weil entlastend, sowohl der Verteidigung als auch den Gerichten vorenthalten. Erst durch Privatdetektive konnten z.B. die beiden Spitzel – und vielleicht gab es mehr – aufgedeckt werden, die schließlich zum Freispruch führten.

3 Mal brachten wir die SOKO vor Gericht, weil sie uns die Akteneinsicht verweigerte, 3 Mal wurde sie vom Gericht verurteilt – und zeigte uns noch immer ihre Akten nicht! Also musste ich nach dem Freispruch auf  € 600.000 Schadenersatz klagen, auf dem Amtshaftungsweg, d.h. ich klage die Republik Österreich, die sich wiederum an jenen BeamtInnen, die meine Kosten dadurch verschuldet haben, dass sie mir keine Akteneinsicht gaben, schadlos halten kann.

So weit, so gut. Doch meine Klage wurde in erster Instanz abgewiesen: sie sei bereits verjährt. Das deshalb, weil ich bereits in der U-Haft hätte klagen müssen, da ich doch wusste, dass ich unschuldig war. Dieses weltfremde Urteil wurde vom Wiener Oberlandesgericht aufgehoben. Dagegen hat nun die Finanzprokuratur Berufung zum Obersten Gerichtshof eingelegt. Und diese sieht so aus:

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Die von den RechtsanwältInnen der Republik vorgelegten “Beweise” sind die 3 Urteile von Gerichten, in denen die Polizei verurteilt worden war, mir keine Akteneinsicht zu geben. Sie sind also, im Gegenteil, Beweis dafür, dass man mich widerrechtlich davon abhielt, die Ermittlungsrgebnisse einzusehen.

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Lustiges Detail am Rande: im letzten Satz beantragt die Republik Österreich als Beklagte, alle Kosten des Verfahrens auferlegt zu bekommen. Ein Freudscher Versprecher? So absurd es klingt: die Republik beantragt in Wirklichkeit, dass ich nicht nur auf meinen € 600.000 Verteidigungskosten sitzen bleibe, sondern auch noch die gut € 70.000 für diese Klage zahlen müsste. Und diese AnwältInnen vertreten die Meinung des Volkes?

In einer heutigen Presseaussendung, siehe https://vgt.at/presse/news/2015/news20150521es.php, schrieb ich:

Das ist eine Schande für Österreich, nirgendwo sonst wäre das möglich. Ich wurde zu Unrecht verfolgt, eingesperrt und vor Gericht gezerrt, musste mich mit 14 Expertengutachten und 2 Privatdetektiven, die die mir rechtswidrig vorenthaltenen Entlastungsbeweise in Form der Berichte der beiden Spitzel beischafften, freibeweisen, und dann steht die Republik für ihre Verbrechen nicht gerade. Wie komme ich dazu, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben?

Die AnwältInnen der Republik handeln nicht im Namen des Volkes. Kein Mensch hierzulande ist der Ansicht, ich müsse diese € 600.000 selbst bezahlen und dafür in den Privatkonkurs gehen. Für die Republik ist dieser Betrag Peanuts. Wenn sie mir nur das Geld überweisen würde, das sie für die juristischen Winkelzüge einsetzt, um mir meine Kosten nicht ersetzen zu müssen, wäre die Sache schon längst gegessen. Doch hier wird ein politisches Spiel gespielt. Allein die Ermittlungskosten in der Tierschutzcausa überstiegen € 10 Millionen, dafür hatte man genug. Aber wenn es um den Ersatz für den angerichteten Schaden geht, dann gäbe es ‚keine budgetäre Deckung‘, so die damalige Justizministerin. Ein Rechtsstaat schaut anders aus!

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