29. März 2024

Schuldig in der Mayr-Melnhof Privatanklage wegen Kränkung: € 40.000 Kränkungsgeld

SLAPPs, also strategic lawsuits against public participation, sind Zivilklagen oder Privatanklagen gegen KritikerInnen aus der Zivilgesellschaft mit dem Ziel, sie mundtot zu machen. Solche Klagen kosten unheimlich viel Geld, wenn man sie verliert. Wenn ein Reicher gegen einen Mittellosen nur oft genug klagt, wird schon etwas hängen bleiben, abgesehen von dem Stress der ständigen Gerichtsverhandlungen und natürlich der Kosten besonderer Rechtsanwaltsleistungen, die über die Kompensation der Verteidigungsaufwendungen hinaus gehen, z.B. wenn man eine Spezialistin für Medienrecht als Anwältin beizieht. Max Mayr-Melnhof ist bekannt für derartige SLAPPs, allein im Laufe der nun bereits 6 Verfahren gegen mich haben sich 3 Personen gemeldet, die Opfer der Klagswut des Gatterjägers geworden sind. Vermutlich freut er sich auch, wenn solche Meldungen über ihn verbreitet werden, damit sich die Leute schon im Vorfeld fürchten und ihn nicht zu kritisieren trauen. Wer macht das schon in Salzburg? Mir wurde viel Kritik unter der Hand mitgeteilt, aber öffentlich nicht.


Mayr-Melnhof hat die ersten 5 Verfahren gegen mich verloren. Da ging es um Besitzstörung während seiner Gatterjagd, aber auch darum, dass wir keine öffentlichen Aktionen durchführen dürfen sollen, die sich kritisch mit ihm beschäftigen, z.B. die Verleihung des Gatterjagdawards „Ein Herz aus Stein“. Es wäre ja wirklich sagenhaft, wenn man so etwas nicht durchführen dürfte. Viel Demokratieverständnis scheint es seitens des Gatterjägers hier nicht zu geben.

Der letzte große Schlag gegen mich – als solcher wurde er uns schon im Vorfeld von der Wirtschaftskammer angekündigt – war eine Privatanklage wegen Beleidigung und Übler Nachrede. Zunächst forderte Mayr-Melnhof € 30.000 Kränkungsgeld für Pickerln, auf denen er als perverser Tierquäler bezeichnet wurde. Das weitete er nach und nach aus, vor allem auf sogenannte Hasspostings in Kommentaren Unbekannter auf verschiedenen Facebook-Seiten, die er mir zurechnete. Ich würde in der Kampagne gegen die Gatterjagd alle Fäden ziehen und müsse daher auch für jedes solche Posting verantwortlich sein. In Wahrheit wurden sämtliche Postings – wenn auch mangels Zuständigkeit nicht von mir – sofort nach Bekanntwerden der Privatanklage gelöscht. Die Story dieser SLAPPs ist hier nachzulesen: https://martinballuch.com/privatanklage-mayr-melnhof-gegen-mich-4-klagserweiterung-und-ueber-1000-seiten-anklageschriftsaetze/

Insgesamt gab es 4 oft sehr langatmige Verhandlungstage, in denen bis auf den letzten nur ZeugInnen von Mayr-Melnhof gehört wurden, zumeist „Politische“, d.h. da ging es darum, zu beweisen, wie radikal und gefährlich ich nicht sei. Mayr-Melnhof präsentierte sich als verzweifelten Familienvater, dessen Kinder so unter solchen Postings litten. In Wahrheit erschienen sowohl er selbst als auch seine Kinder bei Kundgebungen gegen die Gatterjagd, um sich höhnisch über die TierschützerInnen lustig zu machen. Von psychischer Not war da nicht viel zu merken. Man verkündete sogar voller Überheblichkeit, dass die Aktivitäten gegen die Gatterjagd nur der Bekanntheit des Gatterjägers nützen würde. Aha, aber dann wird dagegen geklagt, was das Zeug hält.

Der Richter fiel in diesem Punkt voll auf den Gatterjäger herein und meinte, er habe tatsächlich eine schwere Kränkung erlitten. Und das, obwohl Mayr-Melnhof diese Hasspostings von Unbekannten absichtlich monatelang unbeanstandet stehen ließ, um möglichst viele zu sammeln, sodass er eine große Privatanklage einbringen konnte. Bei jemandem, der sich wirklich gekränkt fühlt, würde ich erwarten, dass er sofort darauf besteht, dass die Postings entfernt werden.

Der Richter fiel auch in einem zweiten Punkt auf Mayr-Melnhof herein. Er urteilte tatsächlich, dass ich diese Postings sozusagen als Teil unserer Kampagne gegen die Gatterjagd absichtlich provoziert und stehen gelassen hätte. Ich sei ein „Guru“ und würde solche Kampagnen genau planen und entsprechend nichts dem Zufall überlassen. Deshalb sei ich auch voll schuldig und die Strafe müsse weh tun.

Der Richter sprach mich bzgl. 95 solcher Kommentare Unbekannter schuldig, den VGT wegen 6 Kommentaren. Für die Pickerl wurde ich freigesprochen, weil sie von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der Richter verrechnete ein Kränkungsgeld von € 400 pro Kommentar, die an Mayr-Melnhof privat zu bezahlen wären, also für mich € 38.000 und für den VGT € 2.400. Zusätzlich wurden wir damit strafrechtlich verurteilt. Die Anwaltskosten sind noch offen, könnten aber auch in dieser Preiskategorie liegen.

Unfassbar, wirklich. Eine Aktivistin wurde von einem Jäger ins Gesicht geschlagen und erhielt dafür € 300 Schmerzengeld. Wenn ein Gatterjägermeister beleidigt wird, erhält er € 40.000, also ein kleines Häuschen. Für so eine fürstliche Bezahlung würde ich mich auch beleidigen lassen. Das sind Dimensionen einer Strafe, wie sie im Extremfall gegen große Verlage ausgesprochen werden, nicht gegen einzelne Privatpersonen, die, wie in meinem Fall, noch dazu vom Staat um € 600.000 betrogen wurden und völlig mittellos dastehen.

Wenn das Urteil schriftlich ergeht, werden wir zum Linzer Oberlandesgericht berufen. Laut Angaben von MedienexpertInnen haben wir dafür gute Chancen, und zwar auf beiden Ebenen, bzgl. der Schuldhaftigkeit genauso, wie bzgl. der Strafhöhe.

2 Gedanken zu “Schuldig in der Mayr-Melnhof Privatanklage wegen Kränkung: € 40.000 Kränkungsgeld

  1. Ein menschliches Wesen, dass so mit seinen Mitwesen – den Tieren – umgeht, wie zB. Max Mayr-Melnhof, ist und bleibt mir ein Rätsel. Ich kann das töten an Tieren, inkl. der Freude daran – aus welchen Gründen auch immer – nicht und niemals nachvollziehen.
    Menschen wie Martin Balluch sind es, die mich an das Leben glauben lassen, sodass ich die Hoffnung auf das Gute im Menschen nicht verliere ….
    Zutiefst grausam und traurig, was dieser M.M.Melnhof da tut.
    Hochgradig Bewundernswert was M. Balluch tut.

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