29. März 2024

Schweigers Ausrede: die Fehler stammen von seinem Kopiergerät – oder dem Scanner

 

Am Ende der Marathonsitzung am 11. März im Tierschutzprozess wurde Gutachter Schweiger gefragt, wie er sich die 178 Fehler erklären kann, die er in die Texte eingefügt hatte. Seine Antwort ist bemerkenswert:

Zuerst habe er die Texte kopiert und dann eingescannt. Dabei müssen die Fehler entstanden sein, entweder durch den Kopierer oder den Scanner. „Ein Patzerl oder eine Falte könnten den Scanner verwirrt haben“.

So entstehen dann Fehler, bei denen die Phrase „Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit“ zur Phrase „Recht auf ein Leben in Freiheit und Unversehrtheit“ wird? Ein Kopiergerät mit viel Fantasie!

Entsprechend hat Verteidiger Bischof dann beantragt, Kopiergerät und Scanner von Herrn Schweiger vor Gericht vorführen zu lassen.

Irgendjemand hat zu Schweigers Methode, alles durch sein wundersames Kopiergerät und seinen Scanner zu verändern und dann mit vielen Buntstiften und der „Ultimate Power“-Methode den Balluch zu überführen, eine lustige Grafik gestaltet:

http://s1.bild.me/bilder/110211/4647496schweigerballuch.jpg

Dann sagte Schweiger aber auch, dass das jetzt 3 Jahre her ist und er sich nicht mehr genau erinnern kann, ob er nicht den einen oder anderen Text selbst abgetippt hat. Irgendwann zwischendurch, beim 49. Fehler, den Richterin Arleth ihm vorhielt, sagte er auch „mea culpa“. Also doch nicht der Kopierer?

Aber Ausreden zu finden, um trotzdem noch mich „zu überführen“, war er nicht verlegen. So sagte er, diese paar läppischen (178!) Fehler würden in seinen statistischen Parametern gar nichts ändern, bestenfalls im Promillebereich. Hört, hört. Derselbe Schweiger sagt aber auch, dass jener Text von 541 Wörtern aus dem sogenannten „Bekennerschreiben Nerzbefreiung“, der bis auf 4 Wörter (also 0,7%) wortwörtlich dem Text eines Pelzflugblattes von Franz Plank entspricht, eindeutig nicht von Plank sondern von mir stammen würde! Hier bewirken also 0,7% Änderung plötzlich das Wunder, dass der gesamte Text einer ganz anderen Person zugesprochen werden kann.

Eine zweite Ausrede von Schweiger war, dass er eh die Originale ohne Fehler begutachtet hätte, dann erst hätte er die Fehler in die Texte eingebaut und sie in das Gutachten gegeben, nachdem der Befund also schon festgestanden habe. Das ist aber eindeutig falsch. Schweiger hat nämlich an verschiedenen Stellen im Gutachten wortwörtlich Bezug zu Fehlern genommen, die er eingebaut hat, siehe https://martinballuch.com/?p=544.

Schweigers Vorgehen, mich für einen Judaslohn von € 50.000 mit allen Mitteln anschwärzen zu wollen, zeigt sich am besten an dem Kongruenzfehler, in dem dem Wort „Futterbrei“ das Pronomen „es“ statt „er“ zugeordnet wird, also eine Nichtübereinstimmung bzgl. des Geschlechts, siehe https://martinballuch.com/?p=490. Im Originaltext hatte Schweiger diesen Fehler zwar gesehen und auch im Gutachten angeführt, aber dem überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Er behandelte ihn wie einen Flüchtigkeits-Tippfehler. Dann legten wir das Flugblatt von Plank vor, in dem, wie gesagt, der gesamte Text wortwörtlich enthalten ist. Wir legten aber zunächst die Flugblattversion von 1998 vor, weil wir diese beim VGT herumliegen hatten und uns nicht bewusst war, dass es da kleine Änderungen gab. In der Version von 1998 hatte Plank nämlich diesen Kongruenzfehler gesehen und bereits ausgebessert. Mit anderen Worten, in der von uns vorgelegten Version befand sich dieser Kongruenzfehler nicht mehr. Der Kongruenzfehler erschien Schweiger zu diesem Zeitpunkt also als eine von 5 kleinen Abweichungen zwischen Plank-Flugblatt und Bekennerschreiben. Daraufhin wurde dieser Kongruenzfehler von Schweiger zum „ärgsten linguistischen Fingerabdruck, den ich je gesehen habe“ hochstilisiert. Schweiger meinte offenbar, er müsse das tun, um begründen zu können, warum er mich als Autor eines Textes erkennen könne, der zu 99,3% dem Text eines Flugblatts eines anderen Autors entspricht. So etwas geht nur mit einem Mega-linguistischen-Fingerabdruck, und so musste er einen erfinden. Tja, aber dann tauchte die Version des Flugblatts von Plank aus dem Jahr 1994 auf. Und dort stand derselbe Kongruenzfehler noch drinnen. Mit anderen Worten: Plank hatte das Flugblatt 1994 mit diesem Fehler verfasst, der Fehler wurde mit dem gesamten Text 1997 ins Bekennerschreiben übernommen und erst in der neuen Version des Flugblatts 1998 ist der Fehler nicht mehr zu finden, weil er ausgebessert wurde. Der Kongruenzfehler, den Schweiger aus taktischen Gründen zum ärgsten seines Lebens hochstilisiert hatte, stammt also eindeutig nicht von mir.

Ich würde mir fast wünschen, dass Schweiger noch nicht enthoben wird. Weil zu diesem Kongruenzfehler würde ich ihn gerne noch befragen, er hat dazu noch nichts sagen müssen. Abgesehen davon haben wir noch sehr viele sehr schwerwiegende Fehler in Schweigers Gutachten gefunden, die wir ihm noch bei einer Befragung auftischen wollen. Ich bin schon auf die neuen Ausreden gespannt – vielleicht hat sein Scanner auch die Statistiken falsch errechnet?!

5 Gedanken zu “Schweigers Ausrede: die Fehler stammen von seinem Kopiergerät – oder dem Scanner

  1. @ martin c
    danke für den interressanten link
    @ martin balluch
    178 fehler (!) ganz gleich wie sie zustande gekommen sind, zeugen meines erachtes nach von starker unfähigkeit 😉

    jedenfalls alles gute weiterhin (gilt auch für alle anderen angeklagten und angehörigen)

    lg

  2. Was lernen wir daraus ?
    ——————————–
    1.) Jeder Vollkoffer kann Gerichtsgutachter werden –
    solange er nur das sagt, was der Staatsanwalt hören will !
    2.) Das Schreiben von Leserbriefen und Flugblättern
    kann uns vor Gericht bringen !
    3.) Wenn es um die Bekämpfung von zivilem Ungehorsam geht,
    dann ist Papa Staat nichts zu teuer !!!

  3. Kottan ermittelt

    Pilch kämpfte heroisch gegen den Kaffeeautomaten, Gutachter Schweiger setzt die Schlacht in bemerkenswerter Weise gegen die garstigen Büromaschinen fort.

  4. Denke mal laut: Er hat die Fehler seiner Gerätschaften ( angelbliche Ausgabefehler von Kopierer und Rechtschreibprogrammen ) nicht gewissenhaft genug behoben und zudem seine Verfahrenstechnik, zwecks zweifelsfreie Rückverfolgbarkeit ,nicht dokumentiert. Durch den Verkauf von diesen Schrott hat er den Staat betrogen, er ist überheblich und uneinsichtig und viele Unschuldige hatten viel Leid wegen ihm – seine ” Gutachen” sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und es soll ihm ein salziger Prozess gemacht werden. Staatsanwälte die ihr das liest, bitte werdet TÄTIG !!

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