28. März 2024

Strafanzeige gegen die 2 PolizistInnen wegen Übergriffen bei Anti-Pelz Demo Turek

Der Vorfall: https://martinballuch.com/polizei-deine-freundin-und-helferin-brutale-festnahme-bei-pelzdemo-vor-turek/

Und die zugehörige Maßnahmenbeschwerde: https://martinballuch.com/massnahmenbeschwerde-gegen-polizeiuebergriff-bei-anti-pelz-demo-vor-turek/

Da die Maßnahmenbeschwerde nur eine Rechtsverletzung aufzeigen kann, aber keine Konsequenzen für die TäterInnen hat, folgt nun auch die Strafanzeige wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt, Verleumdung, Freiheitsentziehung, gefährlicher Drohung, Folter, Körperverletzung und übler Nachrede. Bei der Maßnahmenbeschwerde können wir eine Verhandlung erzwingen, bei der Strafanzeige hängt das vom guten Willen der Staatsanwaltschaft ab. Ob es also zu einem Gerichtsprozess kommt, wird die Zukunft weisen. Vermutlich spielt da auch das Ergebnis der Maßnahmenbeschwerde hinein.

Hier der Wortlaut unserer Anzeige:

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3 Gedanken zu “Strafanzeige gegen die 2 PolizistInnen wegen Übergriffen bei Anti-Pelz Demo Turek

  1. Das ist eine sehr gute Zusammenfassung und Erläuterung der Geschehnisse. Leider ist zu erwarten, dass die Verfolgung dieser Strafanzeige wieder wegen irgendwelcher formalen Tricks unterlassen wird. Das Vertrauen in unser Rechtssystem wird damit nachhaltig geschädigt. Wer kann einem Staat trauen, der sich meistens nicht an seine eigenen Rechtsgrundlagen hält? Und wodurch unterscheidet sich solch ein Staat von einem totalitären Regime?

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