Die folgenden zwei Anzeigen wurden jetzt eingebracht:
Sachverhaltsdarstellung 1:
Ich fuhr am 20.11.2017 mit meinem Freund XXX an den Rand der Antheringer Au, um von öffentlichem Grund aus, außerhalb des Gatterzauns, die dortige Gatterjagd zu dokumentieren. Zu diesem Zweck trafen wir uns bei einem Bahnhof der Lokalbahn an der Antheringer Au um 8 Uhr früh mit anderen TierschützerInnen, die mit mehreren anderen Fahrzeugen vor Ort waren. Insbesondere sind mir YYY, ZZZ und WWW als TierschützerInnen vor Ort in Erinnerung. Wir teilten uns auf, um möglichst weite Strecken des Gatterzaunes abzudecken, von wo aus die Vorfälle im Gatter gefilmt werden sollten. Um circa 10 Uhr befand ich mich auf dem öffentlichen Schotterweg zwischen Salzach und Jagdgatter, dessen Zugang nicht gesperrt war. Auf diesem Schotterweg war auch zu dieser Zeit öffentlicher Verkehr, immer wieder gingen oder radelten Menschen an mir vorbei, auch mit Hunden. Die Tafeln zur Sperre des Geländes wegen der Gatterjagd befanden sich an den Überstiegen in das Gatter hinein, aber nicht ausserhalb. Das Sperrgebiet begann also erst ab dem Gatterzaun. Man konnte daher jederzeit legal den Gatterzaun außen entlang gehen und hinein fotografieren und filmen. Und genau das war meine Intention. Dazu hatte ich eine Videokamera und ein Funkgerät dabei, Letzteres um mit XXX und anderen TierschützerInnen in Kontakt zu bleiben. Die Videokamera war mir von YYY übergeben worden.
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