19. März 2024

Tierschutz versus Jägerschaft: wer lässt „Anstand und Respekt vor dem Gesetz vermissen“?

Die Kampagne gegen die Gatterjagd im Burgenland wurde gewonnen, das Verbot greift ab 1. Februar 2023. Aber auch die Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere dürfte im Burgenland jetzt ein Ende finden. Einerseits wurde das Aussetzen im Burgenländischen Jagdgesetz auf die Zeit bis 8 Wochen vor Ende der Schonzeit beschränkt, andererseits sieht das am 29. März 2017 zur Abstimmung im Parlament vorliegende Bundestierschutzgesetz ein Verbot des Aussetzens von gezüchteten Wildtieren vor, die in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind. Auf Fasane, Rebhühner und Stockenten, die aus Massentierhaltung stammen, trifft das nachweislich zu. Doch wer wird das kontrollieren?


Diese gesetzlichen Änderungen waren die direkte Konsequenz einer Kampagne des VGT. Wir haben im Jagdjahr 2015/16 insgesamt 51 und im Jagdjahr 2016/17 noch einmal 27 derartige Treibjagden auf Zuchttiere von öffentlicher Straße aus dokumentiert. Ohne die so entstandenen Filme und Fotos wäre niemals in der Bevölkerung, und dadurch letztlich bei der Politik, der Wille entstanden, diese Verbote einzuführen. Und es ist das Recht der Bevölkerung, über derlei Dinge seriös und objektiv informiert zu werden. Immerhin ist das Volk in Österreich der Souverän und Gesetzgeber, der vor einer Entscheidung über die gesetzlichen Bestimmungen der Jagd über sämtliche Fakten in diesem Zusammenhang Bescheid wissen muss. Daher ist es die grundsätzliche Aufgabe von Tierschutzorganisationen, das Volk über derlei Dinge zu informieren. Dafür beziehen wir als VGT Spenden, dazu haben wir den Auftrag unserer 22.000 Mitglieder.

Anders sieht das offenbar die Burgenländische FPÖ. Deren Clubchef Geza Molnar meint über die AktivistInnen des VGT, sie würden „in ihrem Fanatismus selbst Anstand und Respekt vor dem Gesetz vermissen lassen“. Er spricht von einem „Recht“ der JägerInnen „auf eine [von Tierschutzkameras] ungestörte Jagdausübung“. Und flugs wurde auf Antrag der FPÖ ein Passus in das Burgenländische Jagdgesetz aufgenommen, nach dem JägerInnen bei der Behörde beantragen können, dass während ihrer Treibjagden auch öffentliche Straßen gesperrt werden. Wenn es um die Überwachung unbescholtener BürgerInnen geht, dann ist die FPÖ immer die erste, die das fordert und meint, wer nichts zu verbergen habe, könne auch nicht gegen Überwachung sein. Haben die JägerInnen also etwas zu verbergen, sodass Molnar sie vor Kameras „schützen“ will?

Sie haben. Unsere Kameras konnten zahllose Fälle von illegalem Aussetzen und illegalen Haltungen von gezüchtetem Federwild dokumentieren. Bei Mensdorff-Pouilly im Südburgenland etwa brachten wir dessen Praxis, Rebhühner und Fasane in Kistln ins Jagdrevier zu bringen, an die Öffentlichkeit. Zusätzlich wurde er verwaltungsstrafrechtlich verurteilt, seinen künstlichen Ententeich, der mit Zuchtenten bestückt wurde, mit Wasser aus dem der Öffentlichkeit gehörenden Strembach ohne Genehmigung befüllt zu haben, wie ein Film von uns bewies. Bei den Gatterjagden wiederum wiesen wir nach, dass viele der zu bejagenden Tiere erst knapp vor der Jagd aus Zuchtfarmen angeliefert wurden, manchmal sogar aus der Südsteiermark. Dort hält man Wildschweine in Ställen für die Fleischproduktion – und liefert doch illegal in Jagdgatter zur Treibjagdhetz. Es waren diese Bilder, die ZweiflerInnen letztlich restlos überzeugten, dass die Gatterjagd abgeschafft werden muss.

Und wie reagierte die Jägerschaft? Mit „Anstand und Respekt vor dem Gesetz“ war es nicht weit her! AktivistInnen wurden geschlagen und getreten, Kameras wurden zerstört, es wurde über die Köpfe von uns hinweggeschossen und ich wurde mit dem Tod bedroht. Einer Tierschützerin schüttete ein maskierter Jäger eine brennbare Flüssigkeit, vermutlich Benzin, über den Körper. Zusätzlich überhäufte man uns mit Zivilklagen. Die Bezirkshauptmannschaften, allen voran Güssing, standen Gewehr bei Fuß, um der Jägerschaft beizustehen. Von dort aus wurden wir mit Strafbescheiden bombardiert. Letztlich wurden diese aber von unabhängigen Gerichten aufgehoben, wie z.B. einer für das Filmen der Gatterjagd Draskovich von einer öffentlichen Straße aus. Im Jagdrevier Mensdorff-Pouilly wurden wir sowohl vom Jagdaufseher als auch von der Polizei stundenlang blockiert, weshalb sich die 4 Täter am 28. März vor dem Straflandesgericht Eisenstadt wegen Amtsmissbrauch zu verantworten haben.

Den sprichwörtlichen Vogel aber schoss der damalige Landespolizeikommandant und heutige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil ab, indem er bei jeder Jagd von Mensdorff-Pouilly eigene polizeiliche Sperrzonen um das Jagdrevier erließ. Dort standen seine PolizistInnen auf zahlreichen Straßensperren an öffentlichen Straßen, um ankommende TierschützerInnen abzufangen. Eine parlamentarische Anfrage ergab, dass allein bei einem solchen Einsatz 29 BeamtInnen mit 16 Einsatzfahrzeugen 380 Dienststunden im Wert von € 11.000 geleistet hatten. Um Mensdorff-Pouilly vor Tierschutzkameras zu „schützen“! Dagegen haben wir das Landesverwaltungsgericht Eisenstadt angerufen und gestern wurde uns Recht gegeben. Das selektive Betretungsverbot, das nur TierschützerInnen betraf, wurde als gesetzwidrig nachträglich aufgehoben.

Wer lässt hier also „Anstand und Respekt vor dem Gesetz vermissen“? In keinem einzigen Fall wurden wir verurteilt, obwohl sich die Behörde dafür alle Mühe gab. In zahlreichen Fällen wurden wir Opfer von körperlicher Gewalt und Sachbeschädigung seitens der JägerInnen, und erhielten dafür auch teilweise Schmerzensgeld. Auch verloren wir letztlich keinen einzigen der zahlreichen Zivilprozesse. Zum Glück bleiben die unabhängigen Gerichte offensichtlich doch vom Einfluss der Jägerschaft verschont und halten den Rechtsstaat aufrecht. Und über diese Jägerschaft mit Gewalttätern, Sachbeschädigern und Gesetzesbrechern sagt FPÖ-Molnar: „Wir stehen voll und ganz hinter unseren Jägern“.

Doch mit dem nun beschlossenen neuen Burgenländischen Jagdgesetz könnte nächstes Jahr alles anders werden. Natürlich werden wir unsere Kameras zücken, um zu schauen, ob die JägerInnen die neuen Verbote einhalten. Wer sonst? Behördliche Kontrollen habe ich bei Jagdgesellschaften noch nie erlebt, und habe aber viel Erfahrung. Das FPÖ-Gesetz könnte jetzt dazu führen, dass wir selbst von öffentlichen Straßen ausgesperrt bleiben. Doch vielleicht wird das letztlich vor Gericht nicht halten, wenn wir dagegen vorgehen. Wäre nicht das erste Mal.

Ein Gedanke zu “Tierschutz versus Jägerschaft: wer lässt „Anstand und Respekt vor dem Gesetz vermissen“?

  1. Herr Doskozil hat als ehemaliger Landespolizeidirektor sein Amt missbraucht und unrechtmäßig Sperrzonen gegen Tierschützer, und für seine Freunderln, errichten lassen und dadurch obendrein auch noch Steuergelder verschwendet. Konsequenz daraus: Für sein gesetzeswidriges und undemokratisches Verhalten ist er mit dem Posten des Verteidigungsministers belohnt worden. Bravo!

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