28. März 2024

Über den sogenannten “KZ-Vergleich”

Als Flüchtlinge in einem Container erstickten, nutzte das der Falter wieder für einen Seitenhieb auf die “pathologische Empathie” von TierschützerInnen, siehe oben. Jaja, der KZ-Vergleich. Wenn man kein anderes Argument mehr hat, dann war Hitler Vegetarier, Peter Singer ein Eugeniker und die TierschützerInnen antisemitisch wegen dem Vergleich von Tierfabriken mit KZs des Dritten Reichs. Ermüdend langweilig. Aber, ich muss zugeben, dass diese Vorwürfe heute deutlich weniger häufig geäußert werden, als noch vor 20 Jahren. Damals, etwa 2000, schrieb ich den folgenden Text zum sogenannten KZ-Vergleich, der bis heute für mich Gültigkeit hat und alles dazu sagt, was man vernünftiger Weise dazu sagen kann. Mein Artikel ist zwar noch online, http://archiv.veggie-planet.at/warumvegan/tierrechte/ueber_den_sogenannten_kzvergleich.html, aber ich vermute nicht sehr bekannt. Deshalb möchte ich ihn nun hier auf meinem Blog sozusagen archivieren.

Über den sogenannten “KZ-Vergleich”

Seit vielen Jahren taucht in verschiedenen Pamphleten und Flugblättern aus der Tierrechtsszene immer wieder der explizite Vergleich zwischen Massentierhaltungen und Konzentrationslagern (kurz KZs) des Dritten Reichs auf. So gibt es Pickerl des Vereins der Tierbefreier Österreichs, auf denen ein Bild eines Huhns aus der Legebatterie überschrieben ist mit: “Für Sie im KZ”. Der Verein gegen Tierfabriken hatte eine Schweinefabrik des Stiftes Kremsmünster u.a. als “Tier-KZ” bezeichnet und wurde daraufhin vom Stift geklagt. Der Oberste Gerichtshof urteilte 1998 letztendlich im Sinne des Tierrechtsvereins. Im Erkenntnis stand wörtlich: “Massentierhaltung schafft für die betroffenen Tiere zweifellos äußerst unangenehme Lebensbedingungen. Dies darf auch mit massiver Kritik als Tierquälerei oder mit dem Vergleich ‚Tier-KZ’ plakativ und provokant zum Ausdruck gebracht werden.” Und der Tierrechtsphilosoph Helmuth Kaplan zieht sowohl auf seiner Internetseite, als auch bei seinen Fernsehauftritten sehr häufig und energisch den Vergleich zwischen KZs und Tierfabriken.

Aber auch in der TATblatt Spezialausgabe über Tierrechte aus dem Jahr 2000 gibt es einen Artikel zum Thema “Tier-KZ? Analyse und Verwerfung eines Vergleichs”. In diesem Artikel wird der heutige Umgang mit sogenannten Nutztieren in Tierfabriken und Schlachthöfen mit der Behandlung jüdischer Menschen in KZs des Dritten Reichs verglichen, um dann zu finden, dass die beiden sich in so wesentlichen Dingen unterschieden, dass sie nicht vergleichbar wären. Nichtsdestotrotz hat für diese Erkenntnis zuerst ein “KZ-Vergleich” stattgefunden. Vielleicht wäre es hier also hilfreich, zwischen einem “KZ-Vergleich”, wie in der TATblatt Spezialausgabe, und einer “KZ-Gleichsetzung”, wie in den vorher zitierten Fällen, zu unterscheiden.

Ob Gleichsetzung oder Vergleich, einige AutorInnen finden beides gleichermassen antisemitisch. So wurde auch die TATblatt Spezialausgabe über Tierrechte vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) unter der Rubrik “sekundär antisemitisch” abgelegt. Das vorgebrachte Argument dafür ist die Einzigartigkeit oder Singularität des Holocaust, die durch einen solchen Vergleich relativiert oder sogar negiert würde. Diese Singularität wird von Heribert Schiedel vom DÖW so erklärt: “In der Tatsache, dass die Enteignung, Vertreibung und Ermordung der europäischen Juden und Jüdinnen das offen formulierte Ziel (dem alles andere untergeordnet war) einer ‚Volksgemeinschaft’ mitten im vorderhin für zivilisiert gehaltenen Europa war, liegt – neben der bürokratisch-industriellen Durchführung – die Singularität begründet”. Die Singularität des Holocaust basiert also nach Schiedel auf den folgenden Eckpfeilern:

1.  Die Tat: ein Genozid
2. Der Täter: ein Land im für zivilisiert gehaltenen Europa
3. Das Ziel offen formuliert
4. Die Durchführung: bürokratisch-industriell

Einzigartig in der Geschichte

Liest man geschichtswissenschaftliche Bücher über die Verbrechen des Dritten Reichs, oder AugenzeugInnenberichte von Betroffenen, dann kann man schon intuitiv das Bedürfnis diese Vorgänge als Singularität im Sinne von “einzigartig in der Geschichte” aufzufassen verstehen. Da spielen sich die ungeheuerlichsten und unglaublichsten Verbrechen ab, da werden zig tausende Menschen angestellt und bezahlt, nur um andere Menschen in Massen zu töten und zu vernichten, oder diese Vernichtung bürokratisch zu organisieren. In diesem Ausmass, in dieser Systematik und in dieser Selbstverständlichkeit begegnet einem das wirklich kaum anderswo in der Geschichte. Um diesen Verdacht zu bestätigen müsste ich allerdings natürlich vorher zwischen diesem und anderen Verbrechen in der Geschichte vergleichen dürfen.

Aber dem widersprechen nicht gänzlich unbegründete Befürchtungen, dass mit solchen Vergleichen gezielt oder ungewollt eine Relativierung des Holocaust und der Nazi-Verbrechen geschieht. Rechte Publikationen sind sehr leichtfertig mit Vergleichen zur Hand: Stalin’s brutale Machtpolitik, die Vertreibung der Sudetendeutschen aus Tschechien oder der deutschsprachigen Bevölkerung aus Polen, die Bombardierung von Dresden, ja selbst die Besatzungszeit nach 1945 wird mit Nazigreuel verglichen und gleichgesetzt. Aber mittlerweile werden auch von anderer Seite ähnliche Vergleiche gezogen: die Behandlung der PalästinenserInnen in Israel z.B., oder Gefangenenlager in Bosnien-Herzegowina oder im Kosovo wurden von österreichischen Printmedien mit dem Wort “KZ” bedacht. Wenn aber alles wie ein KZ ist, oder dem Holocaust entspricht, dann war das Dritte Reich weder auffallend schlimm noch besonders bemerkenswert. Folglich bräuchten wir dann auch daraus keine Lehren zu ziehen, oder für die Zukunft Vorkehrungen zu treffen, um eine Wiederholung zu vermeiden. Diese Ansicht ist offensichtlich gefährlich.

Menschen und andere Tiere

KritikerInnen des sogenannten “KZ-Vergleichs” im Tierrechtszusammenhang gehen aber über solche Überlegungen weit hinaus. So schreibt Marc Zannoni in der Zeitschrift Context XXI vom November 2000 folgendes: “Kennzeichen des geistigen Zustandes in der für Tiere kämpfenden Szene sind die, aus der konsequenten Umlegung Menschen benachteiligender Einstellungen auf Tiere zustandekommenden, unsäglichen Vergleiche mit Sklaven, KZs oder Vergewaltigungen.” Im weiteren wird dann eben nicht nur der “KZ-Vergleich” angeprangert, sondern jeglicher Vergleich zwischen Menschen und sogenannten “Tieren” im Rahmen der Tierrechtsbewegung. Zannoni weiter: “Letzten Endes muss eine ernstzunehmende Kritik darauf hinaus laufen, Gesellschaft als eine von Menschen gestaltete bzw. gestaltbare zu begreifen und jede Bestialisierung und Naturalisierung des Menschen sein zu lassen, um den Blick für soziale Strukturen und Mechanismen freizubekommen.”

Nach Zannoni ist also das Problematische am “KZ-Vergleich” im Tierrechtsbereich der Vergleich der Opfer: hier Menschen, dort sogenannte “Tiere”. Das zeigt sich in vielen weiteren Aspekten des Artikels. Zannoni meint offensichtlich, dass Menschen und andere Tiere grundsätzlich nicht vergleichbar wären. Wenn er diesen Vergleich als eine Naturalisierung des Menschen betrachtet, dann sieht er offenbar Menschen prinzipiell als Kulturwesen im Gegensatz zu Naturwesen an, als die er scheinbar die anderen Tiere sieht. Aber, und hier treffen wir das wesentliche Problem in Zannoni’s Ausführungen: er gibt für diese Unterscheidung kein einziges Argument. Entweder er setzt diese Unterscheidung als selbstverständlich voraus, und vergisst also Argumente dafür zu liefern, oder diese Unterscheidung ist für ihn ein Dogma, das grundsätzlich nicht hinterfragt werden darf. Ersteres ist unwahrscheinlich, weil selbst Zannoni, als einem Speziesisten der radikalsten Sorte, mittlerweile klar geworden sein muss, dass die Tierrechtsbewegung genau diese seine Prämisse in Frage stellt. Also bleibt nur letztere Annahme, dass für Zannoni die Unterscheidung Mensch-“Tier” als zwischen Kultur- und Naturwesen, also als zwischen autonomem selbstbestimmtem Wesen und einem “von der Natur” bestimmtem Wesen, einer Biomaschine, ein nicht zu hinterfragendes Dogma darstellt. Alle, die dieses Dogma hinterfragen, sind nach Zannoni’s Definition offenbar gleich rechte FaschistInnen. Deshalb weigert er sich auch hier überhaupt Begründungen zu liefern, weil er ja, wenn er sich auf eine solche Diskussion einliesse, praktisch offenlassen müsste, ob das Dogma überhaupt stimmt. Und so, wie man mit ZeugInnen Jehovas nicht darüber diskutieren kann, ob es Gott gibt oder nicht, weil das eines ihrer Grunddogmen ist, genauso kann man mit Zannoni und GesinnungsgenossInnen nicht über die Wahrheit ihres “Mensch-Tier”-Dogmas diskutieren. Und ähnlich, wie bei HerätikerInnen-Prozessen der christlichen Kirche gegen DogmenhinterfragerInnen bis vor einigen hundert Jahren, versucht Zannoni auch hier und heute, eben statt mit Inquisition mit Rechts-Faschismus Vorwürfen, die Diskussion mit Gewalt zu unterbinden und zu beenden.

Dabei ist ganz leicht zu sehen, dass das Zannoni’sche Dogma völlig unhaltbaren Vorurteilen entspricht. Die respektvolle, vorurteilsfreie Beobachtung von Individuen verschiedener Tierarten hat längst für alle nachvollziehbar bestätigt, dass es völlig verfehlt ist, zumindest manche nicht-menschliche Tiere als reine “von der Natur” bestimmte Biomaschinen anzusehen. Viele verschiedene Tiergruppen haben waschechte Traditionen und Kulturen. Sie denken offensichtlich, haben ein Selbstbewusstsein, eine Individualität und Persönlichkeit, eine Vernunft und eine Autonomie, zumindest in gewissem Rahmen. Natürlich ist diese Autonomie nicht 100% im Kant’schen Sinn, sondern durch verschiedene Faktoren eingeschränkt. Aber das ist auch für Menschen nicht grundsätzlich anders.

Slippery Slope

Das einzige “Argument”, das sich in Zannoni’s Analyse finden lässt, steckt in folgendem Zitat: “Das Anliegen der KritikerInnen [der Tierrechtsposition ist] die Erahnung der Konsequenzen und Fehlerhaftigkeit, die einer derartigen Gleichsetzung [von Menschen und anderen Tieren] inhärent ist. […] Je mehr die Distinktion zwischen Menschen und [anderen] Tieren verschwindet, desto wahrscheinlicher wird der objektivierte Zugriff der Eugenik, Euthanasie und Genetik auf den Menschen.”

Schiedel vom DÖW vertritt einen ähnlichen Standpunkt: “Diskutieren können wir [über die Tierrechtsposition] nicht, weil wir von unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Für uns sind Menschen nun mal nicht ‚menschliche Tiere’. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass die Stigmatisierung der zukünftigen Opfer als Tiere stets deren Vernichtung vorausging.”

Die Position ist also:
1. Wir weigern uns über die Unterscheidung zwischen Menschen und anderen Tieren zu sprechen, sondern setzen dogmatisch voraus, dass hier ein unendlicher Unterschied besteht.
2. Wir machen das deswegen, weil, wenn wir akzeptieren würden, dass gewisse nicht-menschliche Tiere auch als autonome Wesen anzusehen sind, dann könnte das negative Konsequenzen für Menschen haben.

Das ist aber ein äusserst konsequentialistischer, utilitaristischer Ansatz: ich weigere mich einen möglichen Personenstatus von Schimpansen z.B. zu diskutieren, weil die Anerkennung dieses Status einen Nachteil für die die Schimpansen ausbeutenden Menschen haben könnte. Erstens ignoriert dieses “Argument” völlig den Umstand, dass es ganz unabhängig von den Konsequenzen vielleicht einfach eine Sache der Gerechtigkeit gegenüber Schimpansen ist, dass ihnen ein Personenstatus in unserer Gesellschaft gebührt. Und zweitens hatte die Einschränkung der Herrschaft für Herrschende immer gewisse unmittelbare Nachteile. Wen beeindruckt heute noch das “Argument”, dass die Gleichberechtigung von Frauen für herrschende Männer Nachteile mit sich bringt?

Um Zannoni in seinen Worten zu antworten: Auch “objektivierte Zugriffe der Eugenik, Euthanasie und Genetik” auf andere Tiere als den Menschen sind schon genau dieselbe moralische Katastrophe, als würden diese Zugriffe auch Menschen betreffen. Nur zu schauen, dass diese Zugriffe ja nicht auf die als eigene Gruppe empfundenen Individuen (in Zannoni’s Fall offenbar die Menschen) ausgedehnt wird, ist politisch völlig unverantwortlich. Jedenfalls setzt diese Position voraus, dass dieser Zugriff auf Menschen schlimmer wäre, dass also Menschen ethisch höherwertig sind als andere Tiere, und damit wird das Argument zirkulär: es versucht die Höherwertigkeit der Menschen zu untermauern, setzt sie aber bereits voraus.
Genauso bei Schiedel. Wenn die Stigmatisierung als “Tier” der Vernichtung von Individuen vorausgeht, dann wird das nicht erst zur moralischen Katastrophe, wenn diese Individuen Menschen sind. Schiedel’s Position des Schutzes von Menschen auf Kosten des verbesserten Schutzes anderer Tiere ist nur dann verständlich, wenn Menschen als moralisch höherwertig und wichtiger gesehen werden. Aber genau diese Position sollte das “Argument” ursprünglich untermauern. Also ist es ebenso zirkulär.

Am Rande ist hier vielleicht noch zu bemerken, dass es sowohl Schiedel als auch Zannoni offenbar als Argument gegen Grundrechte für nicht-menschliche Tiere sehen, dass gewisse ProponentInnen dieser Position (erwähnt werden Peter Singer und Richard Wagner) anderweitig politisch zweifelhafte Ansichten haben. Die Richtigkeit von Grundideen ist aber natürlich gänzlich unabhängig davon, was die ProponentInnen dieser Ideen in kausal damit nicht zusammenhängenden Bereichen für ideologische Positionen vertreten.

Speziesismus

Die Entscheidung darüber, ob Menschen moralisch höherwertig gelten sollen als andere Tiere, muss, wenn sie gerecht sein soll, durch eine Abwägung von Argumenten geschehen, die

1.  unabhängig von eigenen Vorurteilen (kein Dogma),
2. unabhängig von den negativen Konsequenzen für mich persönlich (d.h. für die Menschen) und
3. unabhängig von den anderweitigen Ansichten von ProponentInnen der einen oder anderen Seite vorgenommen wird.

Alles andere ist offensichtlich nicht gerecht, sondern egoistisch, oder eben artegoistisch bzw. speziesistisch. Berücksichtigt man diese 3 Punkte und das oben skizzierte Argument gegen einen Biologismus gegenüber nicht-menschlichen Tieren, dann wird schnell klar, dass sich die Höherwertigkeit von Menschen argumentativ nicht halten lässt.

Ein anderer diesbezüglich geäusserter Standpunkt ist, dass die menschliche Gesellschaft eine menschen-interne Angelegenheit wäre, und deshalb nicht-menschliche Tiere als Subjekte dabei keine Beachtung finden sollen. Von diesem Standpunkt aus sind ausschliesslich Menschen Mitglieder in der Gesellschaft, und sogenannte “Tiere”, Pflanzen, Landschaften usw. nur “natürliche Randbedingungen” innerhalb derer sich die AkteurInnen, eben die Menschen, bewegen. In dieser extrem anthropozentrischen Sicht sind Gesetze und Moral ausschliesslich auf das menschliche Wohl bezogen. Nicht-menschliche Tiere werden bestenfalls aus indirekten Gründen, eben zum Wohl der Menschen, geschützt, wie z.B. im Artenschutz oder aus Rücksicht auf die Gefühle menschlicher “BesitzerInnen” von nicht-menschlichen Tieren.

Diese Sichtweise ist schon in ihrer Basis falsch. Seitdem Menschen eine Gesellschaft bilden, sind nicht-menschliche Tiere innerhalb und gewisse Menschen ausserhalb dieser Gesellschaft gestanden. Ted Benton hat Tierrechte vom marxistischen Standpunkt aus beleuchtet und begründet (Benton 1993, “Natural Relations. Ecology, Animal Rights and Social Justice”, Biddles Ltd.). Er zeigt, dass viele nicht-menschliche Tiere von Anfang an integraler Teil der menschlichen Gesellschaft waren und sind, und dass sie ebenso einer Ausbeutung im Rahmen des Produktionsprozesses unterliegen. Es gibt jedenfalls keine gesellschaftstheoretische Begründung einer Andersbehandlung oder einer Andersbewertung von Menschen und anderen Tieren.

KZ-Vergleich außerhalb der Tierrechtsbewegung

Wenn sich also die Kritik am “KZ-Vergleich” im Tierrechtsbereich auf den Vergleich zwischen den Opfern, also zwischen Menschen und anderen Tieren, bezieht, dann schlägt sie fehl. Hier gibt es keinen in diesem Zusammenhang wesentlichen Unterschied. Das einzige gegen einen “KZ-Vergleich” verbliebene Argument, ist also jenes der Singularität des Holocaust. Dieses Argument bezieht sich dann aber natürlich in gleicher Weise auf alle möglichen Vergleiche dieser Art, nicht nur im Tierrechtsbereich. Gleich negativ und sekundär antisemitisch muss daher natürlich auch der Holocaust-Vergleich, wie er in den Werbeplakaten für eine weihnachtliche Volksküche für Obdachlose vorkommt, bewertet werden. Dort stand “Endlösung obdachlos” als plakativer Spruch, der offenbar den Holocaust des Dritten Reichs mir der Behandlung obdachloser Menschen heute vergleicht oder gleichsetzt.

Liest man wissenschaftliche Bücher über den Holocaust, oder Berichte von ZeitzeugInnen, oder Diskussionen zum Thema, dann findet man sehr häufig einen Vergleich des Holocaust mit der Behandlung von nicht-menschlichen Tieren. Z.B. sagte der damalige Bundeskanzler Vranitzky in einer Rede vor der hebräischen Universität Jerusalem am 10. Juni 1993, beim ersten Staatsbesuch von ÖsterreicherInnen in Israel seit dem Weltkrieg: “Wir müssen der Katastrophe ins Auge schauen, die von der Nazi-Diktatur über mein Land gebracht wurde: hunderttausende Österreicher, viele von ihnen Juden, […] kamen in den Nazi-Schlachthäusern um.” Die Vernichtungslager werden hier also mit Schlachthäusern verglichen.

Beim Lesen des Buches “Die Pyramiden von Hartheim” (Walter Kohl 1997, Franz Steinmassl Verlag) über die Vergasungsanstalt Hartheim in Alkoven bei Linz findet man laufend Vergleiche zu Schlachthöfen und Tiertransporten, und zwar sowohl vom Autor, als auch von zitierten AutorInnen. Immer und immer wieder wird gesagt, dass die Opfer “wie die Tiere”, “wie Schlachtvieh” oder “wie Vieh” behandelt, transportiert, getötet etc. wurden. Im Buch findet sich auch folgendes Zitat vom Österreicher Franz Stangl, der nicht nur in Hartheim die Vergasung von Menschen vornahm, sondern später auch die Vernichtungslager Treblinka und Sobibor organisierte: “Da blieb der Zug einmal irgendwo in einem kleinen Ort neben einem riesigen Schlachthof stehen. Das Vieh, angelockt vom Lärm des Zuges, kam an den Zaun heran. Hunderte von ihnen, sehr nahe vor meinem Fenster, einer dicht neben dem anderen – sie starrten mich an. Und ich dachte: Schau dir das an. Das erinnert mich an Polen. Das ist genau, wie die Leute damals geschaut haben, gerade bevor sie in die Konservenbüchse gingen … Diese grossen runden Augen, die mich treuherzig anschauten, ohne zu wissen, dass sie ein paar Stunden später alle tot sein würden.”

Er führt dann noch weiter aus, dass er diesen “Tieren” ähnlich gegenüber empfunden hätte, wie seinen menschlichen Opfern damals. Die ihn interviewende Journalistin Sereny bemerkte dazu, dass er “Juden” nicht als Menschen, sondern als “Tiere”, gesehen hätte. In einer protokollierten Sitzung der zuständigen Leute vor Beginn der Vergasungen im Schloss Hartheim wird ein Verantwortlicher von einem SSler gefragt, ob das CO-Gas zum Töten von Menschen oder von “Tieren” gedacht sei. Die wörtliche Antwort “zum Töten von Tieren in Menschengestalt” findet sich ebenso im zitierten Buch über Hartheim. Der damalige Jargon enthält tatsächlich lauter Tiervergleiche: geistig Kranke werden zu “Tieren in Menschengestalt”, jüdische Menschen werden mit Ratten verglichen, SlawInnen als Russenschweine bezeichnet; man transportiert sie in Viehwaggons, prügelt sie “wie Hunde”, hält sie in Pferdeställen und schlachtet sie ab “wie Schlachtvieh”.

Oder die sogenannte Mühlviertler Hasenjagd (Thomas Karny, “Die Hatz”, Franz Steinmassl Verlag 1992). Etwa 600 slawische Häftlinge fliehen aus dem KZ Mauthausen. Die SS bläst zur “Hasenjagd”, schiesst die Menschen “wie Karnikel”, veranstaltet “Treibjagden” (Worte der SS) mit Treibern und versteckten Schützen. Jagdstände werden benutzt um den KZlern aufzulauern und sie hinterrücks zu ermorden. Zivile Jäger schliessen sich mit Schrotgewehren an und schiessen damit Menschen “waidwund”. Ein Bauer erschlägt einen KZler mit einer Schlachtkeule und sagt danach es wäre leichter gewesen den KZler als ein Rind zu töten. Es ist sogar verbrieft, dass sich zivile Jäger des Volkssturms über den toten Jagdopfern in alter Jagdtradition die Hand gegeben und “Waidmanns Heil” und “Waidmanns Dank” entboten haben.

Boria Sax, selbst alles andere als ein Tierrechtler, sondern ein Menschenrechtsberater von Amnesty International, schrieb: “Heinrich Himmler, Gründer der SS und oberster Leiter der Nazi Vernichtungslager, war ursprünglich Besitzer einer Masthühnerfabrik. Viele seiner Ideen der systematischen Verwendung und Vernichtung von Menschen waren einfach die Anwendung von Praktiken der industriellen Tierlandwirtschaft auf Menschen. Durch das Verwischen der Grenze zwischen Tieren und Menschen sahen viele Nazis das Töten von Menschen wie die Schlachtung von Tieren. Die Nazis zwangen jene, die sie ermorden wollten, sich nackt auszuziehen und zusammenzudrängen, ein Verhalten, das für Menschen nicht normal ist. Die Nacktheit suggeriert eine Identität mit Tieren; kombiniert mit dem Zusammendrängen wird die Assoziation mit einer Herde von Schafen oder Rindern zwingend. Diese Art der Entmenschlichung erleichterte es, diese Menschen zu erschiessen oder zu vergasen.” (Sax 2000, “Animals in the Third Reich”, Continuum Verlag).

Aber auch die Opfer des Holocaust sahen sich in der Rolle von nicht-menschlichen Tieren. Das geht nicht nur aus zahllosen Berichten von Betroffenen hervor. Das Wort “Holocaust” für den Genozid an jüdischen Menschen im Dritten Reich wurde in den 1960er Jahren von jüdischen Menschen selbst erstmals verwendet. Holocaust bedeutet aber Tieropfer. Sax: “Die Benutzung dieses Wortes [Holocaust] basiert auf der Identifizierung vom jüdischen Volk mit dem Opfertier. Das Gleichnis ist eine Parallele dazu, wie Christus in der biblischen Tradition als Opferlamm dargestellt wird. […] Ein Holocaust war ein hebräisches Opfer, bei dem das gesamte Tier dem Gott Jahweh durch Verbrennen geopfert wurde. Der Prototyp dieses Opfers ist das Lammopfer des biblischen Schafhirten Abel” (Sax 2000, “Animals in the Third Reich”, Continuum Verlag). Das Wort Holocaust selbst ist also schon ein “KZ-Vergleich” in dem Sinn, dass die Vernichtung der jüdischen Menschen im Dritten Reich von den jüdischen Menschen selbst mit einem Begriff, der das Töten von nicht-menschlichen Tieren bezeichnet, beschrieben wird.

Der Vergleich zwischen Massentierhaltung und KZ, zwischen Todeslagern des Dritten Reichs und heutigen Schlachthöfen, zwischen dem Genozid an jüdischen Menschen und einem Tieropfer, kurz der Vergleich zwischen den menschlichen Opfern des Dritten Reichs und den nicht-menschlich tierlichen Opfern heute, wird also auch von den damaligen TäterInnen selber, sowie von den Opfern und den WissenschaftlerInnen, die die Geschehnisse aufzuarbeiten versuchen, vorgenommen. Er stammt also weder ursprünglich noch hauptsächlich von der Tierrechtsbewegung. Das ist natürlich kein Grund diesem Vergleich zuzustimmen. Ein kritisch-rationaler Geist wird aber schwer zu überzeugen sein, dass derselbe Vergleich von TäterInnen, Opfern und WissenschaftlerInnen geführt, unproblematisch sein soll, während er im Mund der TierrechtlerInnen zum sekundären Antisemitismus würde. Vielmehr scheint die Sachlage wie folgt.

+  Die TäterInnen, die den “KZ-Vergleich” ziehen, sagen: diese Menschen wurden wie heute nicht-menschliche Tiere behandelt, weil sie ebenso wie diese im Vergleich zu unsereins minderwertig sind.
+  Die Opfer, und die das Geschehen bearbeitenden WissenschaftlerInnen, die den “KZ-Vergleich” ziehen, sagen: diese Menschen wurden wie heute nicht-menschliche Tiere behandelt, obwohl sie aber im Vergleich zu nicht-menschlichen Tieren als Menschen viel höherwertiger sind.
+  Die TierrechtlerInnen, die den “KZ-Vergleich” ziehen, sagen: diese Menschen wurden wie heute nicht-menschliche Tiere behandelt, was beweist wie falsch es ist, heute nicht-menschliche Tiere so zu behandeln, weil nicht-menschliche Tiere im Vergleich zu Menschen eben nicht minderwertig sind.

Eine Ablehnung nur des dritten aber nicht des zweiten dieser “KZ-Vergleiche” kann also dann offensichtlich wieder nur auf dem Dogma basieren, dass Menschen anderen Tieren gegenüber grundsätzlich höherwertig sind. Mir ist aber bis jetzt noch keine Schrift bekannt geworden, in der der zweite “KZ-Vergleich” oben, also der von Opfern und WissenschaftlerInnen, kritisiert worden wäre. Im Licht dieser Analyse hier scheint es dann aber eine intellektuelle Unredlichkeit zu sein, den “KZ-Vergleich” mancher TierrechtlerInnen ausschliesslich (oder vorgeblich) aufgrund der Singularität des Holocaust abzulehnen, und nicht ehrlicher Weise aufgrund des Dogmas der Höherwertigkeit der Menschen. Die Singularität des Holocaust müsste dann ja auch durch den “KZ-Vergleich” der Opfer und WissenschaftlerInnen in Frage gestellt werden. Interessanter Weise sind aber die meisten dieser WissenschaftlerInnen, die den “KZ-Vergleich” ziehen, selbst von der Singularität des Holocaust völlig überzeugt. Für sie löst sich das Dilemma dadurch, dass ja nur gewisse Aspekte vom Holocaust und der Behandlung nicht-menschlicher Tiere verglichen werden, und nicht beide Geschehen in ihrer Gesamtheit. So würden diese WissenschaftlerInnen wahrscheinlich sagen, dass eben nur die Haltung, oder der Transport oder die Tötung vergleichbar wären, aber nicht die dahinter stehende Ideologie oder die moralische Wertigkeit der Opfer. Nur, eine ähnliche “Entschuldigung” müsste man dann aber auch für manche TierrechtlerInnen gelten lassen. Sie vergleichen vielleicht auch nur Apekte, ohne die Singularität des Holocaust in seiner Gesamtheit in Frage zu stellen. KritikerInnen sollten sich zumindest der Mühe unterziehen das herauszufinden.

KZ-Vergleich oder Holocaust-Vergleich?

Wenn aber ausschliesslich durch die Gefährdung der Singularität des Holocaust der “KZ-Vergleich” im Tierrechtsbereich abgelehnt wird, dann stellt sich ein weiteres Problem. Im Vergleich zwischen KZs und Massentierhaltungen wird nämlich nicht der Holocaust des Dritten Reichs mit der Behandlung nicht-menschlicher Tiere heute verglichen, sondern die Institution KZ mit der Institution Massentierhaltung. Es wird daher relevant sein zu beleuchten, in wieweit der Holocaust mit der Institution KZ untrennbar verbunden ist.

Die besten Quellen über die Entwicklung und Struktur der KZs, und ihre Rolle im Holocaust, sind die Sammelbände “Die nationalsozialistischen Konzentrationslager”, herausgegeben von Herbert, Orth und Dieckmann, erschienen 1998 im Wallstein Verlag, und das Buch “Die nationalsozialistischen Lager” von Gudrun Schwarz, erschienen 1997 im Fischer Verlag. Wenn nicht anders angegeben, stammen alle im folgenden verwendeten Daten aus diesen Büchern.

Die ersten KZs des Dritten Reichs gab es fast 10 Jahre bevor der Holocaust begann. Die sogenannten “frühen KZs” wurden auch in anderer Weise geführt als viele späte KZs. So gab es im KZ Osthofen bei Worms, das vom 15. 4. 1933 bis zum 24. 5. 1934 existierte, nachweislich keinen einzigen Todesfall. Dennoch war es ein KZ des Dritten Reichs. Weiters waren in vielen KZs überhaupt keine jüdischen Häftlinge, oder jüdische Häftlinge wurden erst Ende 1944 beim Zusammenbruch der Ostfront aus den Ostgebieten in solche KZs überführt.

Insgesamt gab es 1294 KZs im Dritten Reich. Dabei waren z.B. im KZ Mauthausen und seinen 62 Nebenlagern in Österreich rund 12,5% der Insassen jüdische Menschen. Diese wurden seit dem ersten Judentransport aus Holland, im sogenannten Judenblock, einem von 25 Blocks des Stammlagers Mauthausen, untergebracht. Im Juni 1944 kam dann der erste grosse Judentransport aus Ungarn, der statt in ein Vernichtungslager im Osten, nach Mauthausen umdirigiert worden war, weil das die Kriegssituation erforderte.

Ein sehr detailliert beschriebenes KZ ist das KZ Ebensee. Dort gab es bis zum Juni 1944 überhaupt keine jüdischen Insassen. Nach dem ersten Judenstransport stieg der Anteil jüdischer Häftlinge auf etwa 35%. Die Evakuierungstransporte im Frühjahr 1945 erhöhten diesen Prozentsatz zuletzt auf 40%. Aber niemals stellten jüdische Menschen in den österreichischen KZs die Mehrheit (Freund 1991, “Arbeitslager Zement”, Verlag für Gesellschaftskritik).

Andere Beispiele vom Anteil jüdischer Menschen in KZ Hauptlagern sind: KZ Buchenwald 14-18,6%, KZ Ravensbrück 8-14%, KZ Neuengamme 0-13%, KZ Gross-Rosen 0-47,5%, usw. Anfänglich wurden hauptsächlich politisch unerwünschte Menschen, sowie sogenannte Asoziale, Kriminelle und Arbeitsscheue in KZs eingewiesen. Zunächst wurden einige Häftlinge aus KZs auch wieder entlassen (im KZ Mauthausen insgesamt immerhin etwa 4.400 Menschen). Letztendlich wurden die KZ Insassen maximal wirtschaftlich ausgebeutet. Dabei lag die Todesrate der bis zur völligen Erschöpfung für verschiedene Arbeiten benutzten Menschen bei rund 30%. Die Häftlinge in Konzentrationslagern wurden auch alle sorgfältig registriert und täglich beim Morgenappell gezählt.

Der Holocaust, d.h. der Genozid der jüdischen Menschen, spielte sich aber auf einer ganz anderen Ebene ab. Zunächst wurden jüdische Menschen in Ghettos gesammelt. Ebenso gab es Zwangsarbeitslager für ausschliesslich jüdische Menschen, die zwar oft genauso schlimme Bedingungen wie KZs aufwiesen, aber keine KZs waren. Insgesamt wurden 941 solche Zwangsarbeitslager für jüdische Menschen von der wissenschaftlichen Forschung identifiziert. Erst ab Jänner 1942, nach der Wannseekonferenz, wurde die systematische Vernichtung der jüdischen Menschen betrieben.
Die ersten speziellen Tötungsanstalten im Dritten Reich waren die 6 sogenannten Mordanstalten Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. Sie entstanden zwischen Jänner und Dezember 1940. In ihnen wurden hauptsächlich sogenannte “Ballastexistenzen” umgebracht, also Menschen, von denen das Dritte Reich empfand, sie würden zur “Volksgemeinschaft” nichts beitragen, sondern nur kosten. Das waren zunächst einmal in erster Linie geistig Kranke und körperlich Behinderte. Im Schloss Hartheim bei Linz, der einzigen solchen Tötungsanstalt auf österreichischem Boden, wurden insgesamt rund 40.000 Menschen vergast, davon die grosse Mehrheit geistig oder körperlich Behinderte, aber auch über 5.000 Überstellungen aus dem KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern. Die Überstellten waren Menschen, deren Arbeitskraft bis zur totalen Erschöpfung ausgebeutet worden war, und die also nicht mehr produktiv genutzt werden konnten und somit auch als “Ballastexistenzen” galten. Insgesamt wurden rund 12 Mal mehr Leute in Hartheim vergast, als in der Gaskammer von Mauthausen.

Die Erfahrungen mit diesen Mordanstalten wurden dann angewandt, um den Holocaust ab Ende 1941 industriell zu organisieren. Es entstanden die sogenannten Todeslager Auschwitz (1,5 Millionen Tote), Treblinka (750.000 Tote), Sobibor (250.000 Tote), Belzec (600.000 Tote), Chelmno (300.000 Tote), Majdanek (360.000 Tote), sowie Maly-Trostinec und Jungfernhof. Es gab also insgesamt 8 Todeslager, in denen rund 4,5 Millionen praktisch ausschliesslich jüdische Menschen umgebracht wurden. Etwa weitere 1,5 Millionen jüdische Menschen starben in mobilen KFZ-Gaskammern oder durch Massenerschiessungen. Das war der Holocaust.

Die Todeslager unterschieden sich von den KZs aber in wesentlichen Punkten. Die ankommenden Menschen wurden nicht registriert und nicht in Baracken gehalten, sondern direkt in die Gaskammern verfrachtet. Ausgenommen für kleine Arbeitskommandos für die Tötungen und die Entfernung der Leichenberge, gab es keine Häftlingsarbeit. Kaum jemand überlebte ein Todeslager. Natürlich gab es auch, im Gegensatz zu KZs, keine Entlassungen. Und der Anteil der jüdischen Personen in Todeslagern lag bei fast 100%. Der Holocaust geschah in diesen Todeslagern und durch die mobilen Todesschwadronen, und nicht in den KZs. Die Funktion der KZs hatte andere Schwerpunkte.

Auschwitz und Majdanek hatten ein KZ und ein daran angeschlossenes Todeslager. Die beiden sind aber nach obigen Kriterien deutlich zu unterscheiden. Die anderen 6 Todeslager waren auch räumlich von den KZs getrennt.

Gudrun Schwarz schreibt dazu im oben zitierten Buch wörtlich: “Die nationalsozialistischen Einrichtungen, die ausschliesslich der massenhaften Ermordung von Menschen dienten, waren entgegen einer noch verbreiteten Ansicht keine KZs […], es waren Todeslager; d.h. spezielle Einrichtungen, die ausschliesslich dazu bestimmt waren, dass Menschen in ihnen ermordet wurden. […] Die Unterscheidung zwischen KZs und Todeslagern wird uns allerdings von den Nationalsozialisten selbst, genauer von der SS, aufgenötigt. Viele Dokumente existieren, etwa zentrale Befehle an KZ-Kommandanten, die alle damals bestehenden KZs aufzählen, dabei jedoch nie die [Todeslager] erwähnen. […]
Die Todeslager waren von Anfang an mit einer speziellen zum Zweck des Mordens entwickelten Technik ausgerüstet. Ihr einziger Zweck war die Ermordung von unerwünschten Menschen. Sie waren weder als Abschreckung noch als Strafmassnahme gedacht. […] Die Menschen, die zu diesen Orten verschleppt wurden, wurden sofort nach ihrer Ankunft ermordet.
Keines der Todeslager existierte länger als 17 Monate, danach wurden sie dem Erdboden gleichgemacht – die Spuren wurden beseitigt. Die Todeslager waren Orte, an denen Menschen so behandelt wurden, als hätte es sie niemals gegeben, Orte, an denen sie im wortwörtlichen Sinne verschwanden. […]
Es waren Todeslager, obwohl sie Lager im eigentlichen Sinne nicht mehr waren. In diesen Lagern gab es für die Lebenden, die zu diesem Ort verschleppt wurden, keinen Raum. Für sie waren nur Gaskammern und Massengräber vorgesehen. Daher war das Gelände dieser Todeslager – im Vergleich zu KZs oder anderen Lagern – auch lediglich ein paar hundert Meter lang und breit. Auf ihm befanden sich die Baracken für die SS-Verwaltung und Wachmannschaften, einige Räume für die wenigen “Arbeitsjuden”, ein umzäuntes Gelände, auf das die hierher verschleppten Menschen aus den Zügen getrieben wurden, eine “Auskleidestation” für die Opfer, Baracken für den geraubten Besitz der Opfer, ein S-förmiger Gang zu den Gaskammern […] und schliesslich die als Duschen getarnten Gaskammern und die Massengräber.
Der Gleichsetzung von KZs mit Todeslagern könnte u.a. der Umstand zugrunde liegen, dass die SS in zwei grossen Lagerkomplexen, in Auschwitz-Birkenau und in Lublin-Majdanek, KZs mit Todeslagern gekoppelt hatte, d.h. dass hier jeweils ein KZ und ein Todeslager am gleichen Ort bestanden.”

Der derzeitige Stand der Forschung ist also eindeutig der, dass der Holocaust von den KZ-Betrieben deutlich zu trennen ist. Dennoch werden im gängigen Geschichtsverständnis oft die KZs mit dem Holocaust identifiziert. Ein Problem für die Opfer der KZs, das direkt durch diese falsche Geschichtsauffassung entstanden ist, ist jenes der finanziellen Kompensation der in KZs erzwungenen Sklavenarbeit. Weil KZs statt als Institutionen, in denen die Arbeitskraft von SklavInnen im wirtschaftlichen Produktionsprozess bis zur totalen Erschöpfung ausgebeutet wurde, als Todeslager im Rahmen des jüdischen Genozid gesehen wurden, war die finanzielle Entschädigung der KZ-Opfer kein Thema. Die Entschädigung von Angehörigen Ermordeter ist eine ganz andere Frage, als die Entschädigung von Sklavenarbeit aus Mitteln der direkten wirtschaftlichen Gewinne deutscher Industriebetriebe, die durch die Sklavenarbeit in KZs entstanden sind. Aufgrund der falschen geschichtlichen Auffassung von KZs konnten die Entschädigungszahlungen bis heute verzögert und slawische Menschen solange als zu entschädigende Opfer ignoriert werden, obwohl sie eigentlich die Mehrheit der KZ-Insassen zumindest auf österreichischem Boden stellten, an ihnen aber kein Genozid verübt worden war.

Wenden wir diese Einschätzung der Rolle von KZs, und der Trennung der KZs vom Holocaust, auf die Frage der Legitimität des “KZ-Vergleichs” im Tierrechtsbereich an, so sehen wir, dass bei einem “KZ-Vergleich”, bei dem Massentierhaltungen mit KZs verglichen werden, also nicht der Holocaust mit der Behandlung der nicht-menschlichen Tiere heute verglichen wird. Vielmehr wird eine vom Holocaust unabhängige Institution des Dritten Reichs, das KZ, mit Institutionen der heutigen industriellen Tiernutzung verglichen. Damit kann dieser “KZ-Vergleich” auch nicht die Singularität des Holocaust relativieren oder negieren.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich also folgendes festellen. Die bisher bekannt gewordene Kritik am sogenannten “KZ-Vergleich” im Tierrechtsbereich fusst de-facto auf einer Kritik an einem Vergleich zwischen Menschen und anderen Tieren. Während also die KritikerInnen kein Problem dabei sehen, dass z.B. Schimpansen und Brennessln verglichen werden, und beide gleichermassen als Sachen vor dem Gesetz gelten und als Eigentum behandelt werden können, wird ein Vergleich zwischen Menschen und Schimpansen als grundsätzlich unmöglich empfunden. Die dafür angeführten “Argumente” beschränken sich erstens auf mögliche negative realpolitische Konsequenzen für Menschen und zweitens darauf, dass manche Befürworter von Tierschutz anderweitig, d.h. kausal unabhängig, politisch fragwürdige Ansichten haben. Den Mensch-Tier Vergleich auch nur zu diskutieren wird abgelehnt, weil das als eine Verletzung eines Grunddogmas der eigenen Weltanschauung gesehen wird.

Eine rationale Analyse erhärtet den Verdacht, dass, um einer Diskussion eines Mensch-Tier Vergleiches zu entgehen, die Singularität des Holocaust als bestimmendes Kriterium vorgeschoben wird, um einen “KZ-Vergleich” im Tierrechtsbereich ablehnen zu können, bevor er überhaupt bewertet werden kann. Dabei ist es einerseits sehr fragwürdig, ob der Vergleich gewisser Aspekte des Holocaust mit anderen Geschehnissen im Rahmen der Tierausbeutung heute, als Leugnung der Singularität des Holocaust gesehen werden kann. Andererseits zeigt eine sorgfältige Analyse der vorhandenen wissenschaftlichen Literatur zum Holocaust, dass das Phänomen “KZ”, bzw. die Institution “KZ”, unabhängig vom Holocaust gesehen werden muss. Ein Vergleich der Institution “KZ” also mit anderen Institutionen, muss in keinster Weise einen Vergleich des Holocaust mit einschliessen. Der “KZ-Vergleich” im Tierrechtsbereich berührt also die Singularität des Holocaust nicht und ist daher weder antisemitisch, noch sekundär antisemitisch, faschistisch oder politisch rechts.

Hier noch ein weiterer Text von mir zu diesem Thema: https://martinballuch.com/zwangsarbeitslager-statt-tier-kz/

3 Gedanken zu “Über den sogenannten “KZ-Vergleich”

  1. Der Artikel ist wahnsinnig lang (ich habe mehrere Tage fürs vollständige Lesen gebraucht) und sehr interessant. Obwohl ich Geschichte unterrichte, wusste ich vieles nicht. Danke!
    1979, als ich 13 war, habe ich einen Artikel in unserer Schülerzeitung veröffentlicht: “Über das Leiden von Dunaldee, einem Huhn in einem Hühnerkonzentrationslager“. Der Artikel kam gut an, es gab mehrere Fortsetzungen. Niemand hat sich über den KZ-Vergleich beschwert; ich glaube, er war schon damals “eingeführt“, um Leid in Tierfabriken zu beschreiben.

  2. Ins Deutsche übersetzter Auszug aus dem Essay “Animals, My Brethren”, von Edgar Kupfer-Koberwitz, publiziert in der israelischen Tierschutz-Zeitschsrift “Anima” .

    Edgar Kupfer-Koberwitz war 1940 im Konzentrationslager Dachau inhaftiet worden. In seinen letzten drei Jahren in Dachau war er in der Verwaltung der Lagerhallen des Konzentrationslagers beschäftigt. Diese Stelle ermöglichte es ihm, ein geheimes Tagebuch mit Hilfe gestohlener Papierstreifen und Bleistiftstummeln zu führen. Er vergrub seine Aufzeichnungen und barg sie wieder, nachdem Dachau am 29. April 1945 befreit wurde.

    “Lieber Freund,

    Du hast mich gefragt, warum ich kein Fleisch esse, und Du wunderst Dich über die Gründe meines Verhaltens. Vielleicht denkst Du, ich habe einen Schwur geleistet – eine Art Reue – mit dem ich mich der großen Freude Fleisch zu essen entsage.

    Ich weigere mich Tiere zu essen, weil ich mich nicht von anderen Lebewesen, die gelitten haben und getötet wurden, ernähren kann. Ich weigere mich dies zu tun, weil ich selbst so schmerzensreich gelitten habe, daß ich den Schmerz anderer fühle, wenn ich mich meiner eigenen Leiden erinnere. Ich fühle mich glücklich, da niemand mich verfolgt; warum soll ich andere Lebewesen verfolgen oder der Grund ihrer Verfolgung sein?

    Ich fühle mich frei, da ich kein Gefangener bin; warum sollte ich der Grund dafür sein, andere Lebewesen zu Gefangenen zu machen und sie ins Gefängnis zu bringen?

    Ich fühle mich glücklich, da mir keiner ein Leid zufügt; warum sollte ich anderen Lebewesen Leid zufügen oder der Grund dafür sein, daß ihnen Leid zugefügt wird?

    Ich fühle mich glücklich, da niemand mich verletzt; warum sollte ich andere Lebewesen verletzen oder töten oder der Grund dafür sein, daß sie zu meiner Freude und Bequemlichkeit verletzt oder getötet werden.

    Diese Lebewesen sind kleiner und hilfloser als ich es bin, aber kannst Du Dir einen vernünftigen Menschen mit edlen Gefühlen vorstellen, der bereitwillig diese Tatsache als Grund benutzt, das Recht für sich in Anspruch nimmt, die Schwäche oder die geringere Grösse auszunutzen?

    Glaubst Du nicht, daß es gerade des Grösseren, des Stärkeren, des Mächtigeren Pflicht ist, die schwächeren Lebewesen zu schützen, statt sie zu verfolgen, statt sie zu töten? “Adel verpflichtet” und ich möchte in einer edlen Weise handeln.

    Ich glaube, dass Menschen so lange getötet und gefoltert werden, solange Tiere gequält und getötet werden. Aus dem gleichen Grund wird es weiterhin Kriege geben.

    Der Grund liegt darin, dass das Töten an kleinen Objekten geübt und perfektioniert wird – moralisch und technisch gesehen.

    Es ist höchste Zeit, über die vielen kleinen und grösseren Gewalttaten und Gemeinheiten, die wir selbst begehen, entrüstet zu sein. Da es viel einfacher ist, kleine Schlachten zu gewinnen, statt grosse, denke ich, sollten wir erst versuchen, unsere Bereitschaft gegenüber kleinen Gewalttaten und Gemeinheiten zu verringern. Sie vermindern oder besser noch sie ein für alle Mal zu überwinden. Dann wird die Zeit gekommen sein, in der es uns leichter fallen wird zu kämpfen, so dass wir sogar die gewaltigen Verbrechen überwinden können.”

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