28. März 2024

Verfahren gegen SOKO-Tierschutz-Chef Zwettler wegen Falschaussage eingestellt

Ich habe schon lange den Verdacht, dass für die Polizei keine Gesetze gelten. Die Tierschutz-SOKO z.B. hat mir bis zuletzt keine Akteneinsicht ermöglicht, obwohl das ganz deutlich im Gesetz vorgeschrieben wird (§51 Strafprozessordnung) und obwohl die SOKO dafür insgesamt 3 Mal von jeweils verschiedenen RichterInnen verurteilt wurde. §3 der Strafprozessordnung verpflichtet die Polizei, auch alle entlastenden Beweise der Verteidigung und insbesondere dem Gericht vorzulegen, und trotzdem wurden uns und dem Gericht im Tierschutzprozess zahlreiche entlastende Beweise, wie die Berichte der verdeckten Ermittlerin,und der Vertrauensperson oder die Ergebnisse der chemischen Analyse der Flüssigkeiten des VGT-Materiallagers, vorenthalten. Und die verdeckte Ermittlung wurde von der SOKO ohne Genehmigung und daher illegal (§131 und §133 Strafprozessordnung) durchgeführt. Unsere diesbezüglichen Anzeigen gegen die SOKO wurden von der Staatsanwaltschaft mit den Worten, es sei kein Vorsatz nachweislich, einfach nicht weiter verfolgt.

Gestern trudelte ein weiterer Einstellungsbescheid ein! SOKO-Chef Erich Zwettler hatte ja vor Gericht gelogen und behauptet, es habe ab 1. 1. 2008 keine verdeckte Ermittlung und überhaupt keine Vertrauensperson in den Tierschutzermittlungen gegeben. Beides konnten wir mittels Privatdetektiv widerlegen. Die Richterin wurde in ihrem Urteil zum Tierschutzprozess besonders deutlich:

Wenn nun Mag. Zwettler zeugenschaftlich einvernommen ausführte: ‚Ab 1. 1. 2008 hat die Sache rechtlich anders ausgesehen … entschieden worden, dass man keine verdeckte Ermittlung macht‘, dann ist diese Aussage als schlichte Schutzbehauptung zu werten. Von einer alternativ strukturierten Realität kann nicht ausgegangen werden […] Erst durch Recherchen der Angeklagten konnte im Zuge der Verteidigungsstrategie hervorgebracht werden, dass ‚Danielle Durand‘ eine lang eingesetzte verdeckte Ermittlerin war. Nachdem aus dem Dokument und dem Inhalt des Berichts der VE hervorging, dass es sich um Strukturermittlungen handelte, daher eine Anordnung der StA Wr. Neustadt für den Einsatz der verdeckten Ermittlerin ab 1. 1. 2008 erforderlich war – diese Anordnung jedoch nicht vorlag – sah sich Mag. Zwettler veranlasst, in der Hauptverhandlung diese Schutzbehauptung auszuführen.“

Mit anderen Worten sagt die Richterin: SOKO-Chef Erich Zwettler führte die verdeckte Ermittlung ohne Genehmigung durch, z.B. damit ihre Existenz nicht der Verteidigung bekannt würde, falls die Ergebnisse ausschließlich entlastend sein sollten – was sie dann auch waren. Da von der verdeckten Ermittlung zur Zeit seiner Zeugenaussage noch nichts bekannt war, machte er vor Gericht die Schutzbehauptung – d.h. er log –, dass es keine verdeckte Ermittlung ab 2008 gegeben habe, um seine illegalen Machenschaften zu decken.

Dann stellt die Richterin im Urteil weiter fest: „Wenn Mag. Zwettler weiters angab, nichts von einer Vertrauensperson gewusst zu haben, dann ist das ebenfalls als schlichte Schutzbehauptung zu werden. Der Zeuge AI Raab gab in der Hauptverhandlung an, dass die SOKO-Leitung, die Mag. Zwettler innehatte, wegen einer Vertrauensperson angefragt habe. […] Tatsächlich kam es zum Einsatz der Vertrauensperson VP 481, nämlich Esther Hofbauer.“

Hier sagte die Richterin, Erich Zwettler log, um die Berichte der Vertrauensperson vertuschen zu können, vielleicht weil sie für die Angeklagten nur entlastend waren.

Wir haben also einen klaren Beweis mehrfacher Lügen von SOKO-Chef Erich Zwettler vor Gericht bei seiner Zeugenaussage. Eine unabhängige Richterin hat das in einem Urteil deutlich festgestellt und damit seine Zeugenaussagen als Lügen gewürdigt. Zwettler hat also ohne Zweifel §288 StGB übertreten und sollte für bis zu 3 Jahre ins Gefängnis gehen. Staatsanwalt Wolfgang Handler war unmittelbarer Tatzeuge dieses Vergehens, unternahm aber nichts. Wir zeigen daher Zwettler selbst bei der Staatsanwaltschaft an und legen das Urteil als Beweis vor. Was geschieht? Das Verfahren gegen Erich Zwettler wird jetzt mit den Worten „Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund zur weiteren Verfolgung von Erich Zwettler gefunden“ eingestellt!! Und die ultimative Ohrfeige aller, die sich selbst an Gesetze halten: Erich Zwettler wird zum Chef des Wiener Amtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung befördert!

Hier im Bild rechts Erich Zwettler neben ÖVP-Innenministerin Maria Fekter bei einer Pressekonferenz 5 Tage nach unserer Freilassung aus der U-Haft: http://www.bmi.gv.at/cms/cs03picturesbmi/BMI_NEWS_INT%20-%20INNENMINISTERIUM/KRIM_STATISTIK_SEPT2008/L_5776.jpg

9 Gedanken zu “Verfahren gegen SOKO-Tierschutz-Chef Zwettler wegen Falschaussage eingestellt

  1. Bei der Sendung gibt es bestimmt noch eine Fortsetzung:
    http://www.stern.de/tv/sterntv/wenn-die-polizei-gewalt-anwendet-willkuer-oder-notwendigkeit-1836701.html

    Wie wär’s, wenn sich die Opfer des Tierschutzprozesses und der Attacke gegen Jagstörer bei Stern TV an die Öffentlichkeit wenden? Bei der letzten Sendung kam auch zur Sprache, dass es so gut wie keine Verurteilungen wegen Polizeigewalt gibt. Vielleicht nehmen die ja auch einen Beitrag zur Situation in Österreich auf.

  2. Als ich zum ersten mal von 278a gehöhrt habe, und dessen Anwendung gegen tierschutzer, dachte ich mir :sowas kann doch nur meine Einbildung sein, sowas wär reif zur Verfilmung- dass so ein gesetz real ist und angewendet wir…, irgendwo muss ich mich verlesen haben…
    ich trau der ÖVP und deren Sympathiesanten mittlerweile alles zu, um ungeliebte Personen aus dem Verkehr zu ziehen, na den gute Nacht Österreich!
    bleibt nur zu hoffen, dass die zahllosen Skandale in dieser Partei von der Bevölkerung nicht ungehöhrt bleiben

  3. Ehrlich gesagt, wenn man den bisherigen Verlauf dieser Causa verfolgt hat, war es fast nicht anders zu erwarten, dass Staatsanwaltschaft und SOKO (Polizei, Stasi) auch in diesem Fall miteinander packeln werden. Die wollen sich doch nicht weh tun, da ist es doch viel einfacher unbescholtene Bürger gegen die Wand laufen zu lassen. Aber vielleicht tritt doch einmal ein Wertewandel ein und dieser Lug und Trug zieht Konsequenzen für die ganze Mischpoche mit sich, zu wünschen wäre es. Dieser Prozess mit all seinen widerlichen Facetten hat meine Einstellung zu gewissen Institutionen in diesem Staat jedenfalls grundlegend verändert.

  4. Das is ja wohl echt der absolute Hammer? Habt ihr nicht noch irgend eine Instanz in der ihr Widerspruch einlegen könnt gegen das Urteil? Dann müsste man halt gleichzeitig die Medien informieren und dann wäre die Staatsanwaltschaft auch sicher in Zugzwang zu handeln. Meinst du nicht, dass es da noch eine Chance gibt? Die dürfen mit sowas ja wohl nicht durchkommen!!!

  5. Das ist wirklich ein Skandal.
    Sehe ich das richtig: Wer im Prozess gegen die Tierschützer die Unwahrheit gesagt hat, wird befördert und bleibt straffrei?

    Frage: würdet Ihr auch straffrei bleiben, wenn Ihr etwa einen Auszug aus dem Urteil Eures Prozesses, aus dem hervorgeht, was die beiden Beförderten so getan haben und wie die Richterin das sieht, in einer Tageszeitung abdrucken lasst? Ich meine, wirklich nur das Zitat eines öffentlichen Urteils und dazu noch die Information über die Beförderung der beiden?

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