29. März 2024

VGT-Anwalt fordert Widerruf “Infame Lügen” von Mayr-Melnhof

Nach der Darstellung der Vorfälle bei der Gatterjagd Mayr-Melnhof auf der Webseite des VGT und in Presseaussendungen, siehe z.B. https://vgt.at/presse/news/2017/news20171120mb_2.php, reagierte Mayr-Melnhof mit der Behauptung, das seien “Infame Lügen”. Das dürfte er der APA gesagt haben, es wurde in zahlreichen Medien verbreitet. Der Anwalt des VGT, Stefan Traxler, hat nun Mayr-Melnhofs Anwalt aufgefordert, seinen Mandanten diese Behauptung öffentlich widerrufen zu lassen.

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2 Gedanken zu “VGT-Anwalt fordert Widerruf “Infame Lügen” von Mayr-Melnhof

  1. Treu meinem Prinzip, nicht jedem Fleischfresser, Pelzträger, Jäger und anderen Tier Leid Kollaborateure für das Neu Jahr und nur konventionell zu beglückwünschen, sende ich von Ihrem Blog meine aller herzlichsten und ehrlichen Wünschen an Sie, lieber Martin Balluch und Ihrem unermüdlichen und aktiven Team für ein gesundes, gutes Jahr.
    Ich wünsche auch, dass Sie uns weiterhin und lange als Aktivist erhalten bleiben.
    Denn davon haben vor allem die Tiere eine große Portion Hoffnung, bald in einer besseren Welt zu leben.
    Und wir, die Tierrechtler und Tierschützer, kriegen dadurch die Motivation, weiter für die Tiere zu kämpfen, wenn auch nicht immer mit den gleichen Erfolgen wie Sie.

    herzlich
    Amor

  2. Nun ist es ja mehr als unwahrscheinlich, dass Max Mayr-Melnhof diesen Widerruf zu seinen Lebzeiten noch tätigen wird. Allerdings sind außergerichtliche Einigungsversuche zwischen den Streitparteien durchaus zu begrüßen – wenn sie zuvorkommend sind. Meiner Meinung nach hat obiger Anwaltsbrief keinen anderen Nutzen, als Mayr-Melnhofs Anwalt über einen wohl in naher Zukunft anstehenden Gerichtstermin zu informieren und als ihn auf dieser Website zu präsentieren. Wäre in der Forderung die monetäre Entschädigung für die erlittene Kränkung ausgespart und würde sich die Hauptforderung auch nur auf die Unterlassung weiterer Falschaussagen beschränken, könnte diese tatsächlichen Erfolg haben und eine Verhandlung vor Gericht verhindern. Wäre man dann immernoch unzufrieden könnte man auch in der Presse eine Gegenaussage oder eine Widerlegung veröffentlichen und so Mayr-Melnhofs falsche Aussagen richtigstellen. Die tatsächliche Sache wird ja sowieso strafverhandelt und letztendlich kommt es nur darauf an, ob der Richter die Aussagen der Tierschützer für “infame Lügen” hält – nicht die Öffentlichkeit und auch nicht Max Mayr-Melnhof.

    P.S.: “In keinster Weise” ist, besonders für einen studierten Anwalt, in sich selbst korrekt.

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