28. März 2024

Die neue Selbstanzeige wegen Nötigung der Firma Eybl

Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat es sich leicht gemacht. Mehr als 3000 Selbstanzeigen – die historisch bei weitem größte Aktion dieser Art in Österreich – zu bearbeiten war ihr doch zu viel. Also gibt’s keinen Prozess in einem Fußballstadion, ja es werden nicht einmal Ermittlungsakten angelegt. Dafür bezieht sich die OStA auf ein Erkenntnis des OGH, nachdem das bei sehr offensichtlichen Fällen nicht nötig ist. Also ist es ganz offensichtlich, dass unser Email an Eybl keine rechtswidrige Nötigung war. Die Begründung dafür liest sich schon viel holpriger, siehe http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ee/…

Die OStA Wien muss ja argumentieren, warum das Email an Eybl klar keine rechtswidrige Nötigung ist, die 6 Emails von Felix Hnat an Fürnkranz im Oktober 2006, siehe https://martinballuch.com/das-soll-eine-notigung-sein/, aber schon. Dazu fällt ihr ein, dass es unserem Eybl-Email an sogenannter „Ernstlichkeit“ mangelt, es habe sich um eine politische Aktion gehandelt, man wollte nicht ernsthaft Eybl zum Pelzausstieg bringen. Wollten wir aber schon, hier irrt die OStA. Und zweitens sei unser Email zu freundlich formuliert, da sei z.B. davon die Rede, dass wir nur eine Kampagne „erwägen“, das habe Eybl nicht als Besorgnis empfinden können. Aber ich denke schon, dass Eybl besorgt sein sollte, wenn Eybl weiterhin auf den Pelzverkauf besteht. Große Mehrheiten sind gegen Pelz und es gibt bereits Demos gegen Eybl in der Wiener Mariahilferstraße seit Dezember 2013.

Um also die OStA Wien und die Firma Eybl zu überzeugen, dass wir es sehr wohl ernst meinen, haben wir eine neue Selbstanzeige formuliert. Wir haben uns dabei genau am Wortlaut der 6 von Felix Hnat geschickten Emails orientiert, weil wir es heute mit diesem Email an Eybl genau in derselben Weise ernst meinen, wie es Felix Hnat mit seinen Emails an Fürnkranz im Jahr 2006 ernst gemeint hat. Dieselbe „Ernstlichkeit“. Und Hnat hat selbst nie vor Fürnkranz demonstriert, also ist das jedenfalls nicht Voraussetzung für eine Anklage. Er hat auch nie angekündigt, selbst demonstrieren zu wollen, er hat nur für eine Gruppe von TierschützerInnen und Tierschutzvereinen gesprochen, die zu demonstrieren bereit ist, und genau das tun wir jetzt auch mit unserem neuen Email an Eybl. Dieses hat daher folgenden Wortlaut:

Betreff: Pelzverkauf durch Sport Eybl

Sehr geehrte Geschäftsleitung der Firma SPORT EYBL,

Sie wurden vor einigen Monaten angeschrieben und es wurde Ihnen nahegelegt, aus dem Pelzhandel auszusteigen. Viele Firmen haben schon diesen Schritt gesetzt, Sie könnten in einer Presseaussendung und dem VGT-Magazin positiv genannt werden, auch die Vier Pfoten haben eine Liste mit pelzverkaufenden und nicht pelzverkaufenden Firmen herausgegeben, die Anti-Pelz Stimmung ist enorm. Wir sind mit allen anderen Tierschutzgruppen in Kontakt und werden Ihre Stellungnahme an diese weiterleiten. Positive Bewerbung ginge aber nur bei einem Komplettausstieg!

Es wäre daher sehr wichtig, dass Sie uns in den nächsten Tagen eine Ausstiegserklärung aus dem Pelzhandel schicken (wie z.B. „Die Firma EYBL versichert hiermit ab dem 1. August 2014 keine Waren aus Pelz oder mit Pelzanteil mehr zu verkaufen oder einzukaufen. Das betrifft sämtliche echte Tierfelle und gilt für mindestens 5 Jahre.“), weil gerade überlegt wird, gegen welche Firma eine weitere große Anti-Pelz Kampagne zu führen ist. Die Vorbereitung dafür ist bereits im Gang. Und EYBL steht dabei in der engeren Auswahl, es gibt ja schon seit Anfang Dezember 2013 jeden Samstag Demonstrationen vor der EYBL-Filiale in der Wiener Mariahilferstraße. Es besteht für EYBL noch eine Möglichkeit mit einem „blauen Auge“ (imagemäßig) davonzukommen. Aufgrund Ihrer bisherigen Reaktionen meinen manche Leute, dass wir hingehalten werden.

Es wurde bereits die Information verbreitet, dass Sie Pelz verkaufen, und es wird unter allen Pelzgegnern und Pelzgegnerinnen abgestimmt, gegen wen sich die nächste große Kampagne richten wird. Sie können das noch verhindern, indem Sie uns zeitgerecht eine Ausstiegserklärung schicken. Wir werden in sehr kurzer Zeit eine weitere Kampagne in der Art beginnen, wie sie vom VGT bereits gegen C&A, P&C und Kleider Bauer geführt worden ist bzw. wird. Sie können diese Entscheidung, gegen welche Firma sich die Kampagne richtet, beeinflussen, indem Sie klar vermitteln, ob Sie aus dem Pelzhandel aussteigen, ab wann und bis wann.

Uns, den Unterzeichnern und Unterzeichnerinnen, ist es sehr ernst mit diesem Anliegen. Wir sind entschlossen, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Unter Kampagne verstehen wir das Abhalten häufiger, angemeldeter Kundgebungen („Permanentdemonstrationen“), Medienaktionen und kreativer Straßentheater, sowie das Verteilen von Flugblättern und das Zeigen von Plakaten, mit dem Ziel, Ihre Kunden und Kundinnen über Ihren Pelzverkauf zu informieren, sodass diese daraufhin aus Tierschutzgründen entscheiden, nicht mehr bei Ihnen einzukaufen.

Ihre Stellungnahme zum weiteren Verkauf von Pelzteilen und zum imagefördernden Ausstieg erwartend, mit freundlichen Grüßen,

Vorname Nachname

Ich rufe daher jetzt alle Menschen auf, die es ebenso ernst meinen, wie ich, genauso wie ich die neue Selbstanzeige zu unterschreiben, siehe https://vgt.at/actionalert/selbstanzeige/unterschreiben.php. Dabei wird, wie bei der ersten Selbstanzeige, ein Email an Eybl geschickt, nur diesmal eben mit obigem Wortlaut. Wir sammeln dann Unterschriften zusammen und werden den Sachverhalt so bald wie möglich der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben. Dafür gibt es keine Deadline, wir werden einfach in regelmäßigen Abständen, wie gehabt, die Selbstanzeigen abschicken.

8 Gedanken zu “Die neue Selbstanzeige wegen Nötigung der Firma Eybl

  1. @ Martin

    Danke für die Antwort! Die jüngste Begründung der OStA erwähnt aber (ich habe allerdings nicht noch einmal nachgeschaut) nur Kleider Bauer, nicht Fürnkranz. Waren die Mails an KB etwa gleichlautend mit jenen an Fürnkranz oder doch “schärfer” formuliert? Zu einer “Korrespondenz” mit KB ist es wohl nie gekommen?

  2. Ich habe nachgedacht welche Aktion ich setzen werde und habe mich entschlossen meine gefährliche Drohung wahr zu machen, indem ich morgen (eigentlich schon heute) einige Leserbriefe schreiben werde. Sofern nicht die WEGA in der Nacht das Haus stürmt und meinen Computer beschlagnahmt. Kann man ja nie so genau wissen. 😉

  3. @ Konrad Ja, das ist mir schon klar, aber wenn die Anzeige nicht verfolgt wird, weil die Leute ihre Drohung angeblich nicht ernst gemeint haben, wird es nichts nützen nochmals dasselbe zu machen. Dann wird das genauso enden, oder – ich glaube auch das könnte passieren, aber ich bin mir nicht sicher – es kommt eine Gegenanzeige, weil die Justiz unbegründet in Anspruch genommen wird.

    Wenn es schon Taten gibt, dann ist ja bereits dieses Argument widerlegt.

  4. Es gibt erstens bereits Taten (regelmäßige Kundgebungen vor Eybl) und zweitens werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle 3000 Leute an einem Tag Zeit finden an so einer Aktion teilzunehmen. Abgesehen davon geht es in der Anklage nicht um Taten, sondern die Androhung von Taten ist es, was als schwere Nötigung verfolgt werden soll.

  5. Wäre es denn nicht logischer, den Worten einfach Taten folgen zu lassen? Dann wird das Argument, es sei ja nicht ernst gemeint, sowieso ad absurdum geführt. Eine weitere Aktion wäre ja offensichtlich wieder eine politische Handlung, das wird hier ja auch öffentlich gesagt.

  6. Die Situation ist die, dass es drei Anklagen wegen schwerer Nötigung bzw. versuchter schwerer Nötigung gibt. Und alle sind separat zu sehen. Es gibt die Anklage wegen einer Rede bei der Aktionärsversammlung von der Firma Escada, die Anklage wegen Emails an die Firma Kleider Bauer und die Anklage wegen den bekannten 6 Emails an die Firma Fürnkranz. Da sich obige Selbstanzeige an den Emails an die Firma Fürnkranz orientiert, müsste sie also laut OStA und OLG eine (versuchte) schwere Nötigung darstellen. Die Firma Fürnkranz ist ein besonders gutes Beispiel, weil es dort nicht einmal Kundgebungen gegeben hat, geschweige denn je irgendeine Art von Sachbeschädigung. Es muss also, da das nach der Rechtsmeinung des OLG von der OStA angeklagt wird, ausreichen, Demos im Wortlaut dieser Emails anzukündigen, um bereits eine schwere Nötigung zu begehen oder zu vegen zu versuchen. Das müsste daher auch mit diesem Email an Eybl der Fall sein.

  7. Ich bitte um eine Klarstellung: Hier im Blog wird immer auf damalige E-mails an Fürnkranz Bezug genommen. Diese wurden auch in einem früheren Eintrag (Link oberhalb) veröffentlicht. Die OStA-Veröffentlichung gibt aber den Eindruck, dass das OLG Wien vorigen Sommer über von Hnat an Kleider Bauer geschickte E-Mails entschieden hat. Sind diese E-Mails wirklich gleichlautend mit jenen an Fürnkranz oder gibt es vielleicht doch wesentliche Unterschiede?

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