19. März 2024

Erster Tag meines Schadensersatzprozesses zur Tierschutzcausa

Heute im Justizpalast. Aufruf: „Balluch gegen die Republik, bitte eintreten!“

3 Anwälte sitzen auf der Gegenseite. Einer vertritt die Republik und die anderen beiden jeweils eineN der SOKO-Chefs in der Tierschutzcausa.

Die Richterin sagt, zuerst muss geklärt werden, ob meine Klage nicht schon verjährt ist, wie die Republik behauptet. Sie klinkt diesen Teil des Verfahrens aus und verhandelt heute nur das. Dann wird sie ohne weitere Gerichtstage vielleicht im September ein Urteil fällen, das dann bis zum Obersten Gerichtshof berufen werden kann. Also in 1 Jahr (!) gehts weiter, wenn zuletzt bestätigt werden sollte, dass meine Klage nicht verjährt. Kommt aber heraus, dass sie verjährt ist, verfällt sie und zu meinem Schuldenberg kämen noch die € 60.000 (!) für den heutigen Gerichtstag dazu, das sind die Kosten für alle Anwälte und die Richterin. Diese ungeheuerliche Summe ergibt sich aus dem hohen Streitwert.

Wie kann meine Klage verjährt sein? Die Frist für Amtshaftungsklagen beträgt 3 Jahre. Am 2. Dezember 2010 hatten wir erstmals die Spitzelberichte in der Hand, da erst wussten wir, wie entlastend sie sind. Am 2. Mai 2011 wurde ich freigesprochen, ab da ist erst der Schaden entstanden, ohne Freispruch hätte ich keinen geltend machen können. Und erst am 1. Juli 2012 wurde mein Freispruch rechtskräftig. Anfang April 2013 habe ich die Klage eingebracht. 3 Jahre Frist bedeutet: vor dem Stichtag April 2010, also 8 (!) Monate vor Bekanntwerden der Spitzelberichte, hätte ich schon von dem Schaden wissen müssen. Wieso also soll das verjährt sein?

Die Republik meint: Wir hätten schon vorher die Spitzelberichte von der Polizei bekommen sollen. Das haben wir eh versucht, doch wir mussten Spitzel “Danielle Durand” erst durch einen Detektiv enttarnen. Monat für Monat und Jahr für Jahr wollte ich Akteneinsicht bei der Polizei haben, immer wurde ich vertröstet und wurde sie verweigert. 3 Mal brachte ich die SOKO vor Gericht, 3 Mal verlor die SOKO und wurde dazu verurteilt, mir Akteneinsicht zu geben und trotzdem hat sie es NIE gemacht. Doch die Republik bleibt dabei: ich sei selber Schuld, jetzt ist es für meine Klage zu spät.

Ich hätte nach Ansicht der Republik noch während meines Strafprozesses gleich die Republik klagen sollen. Was hätte das bedeutet? Erstens war mein Schaden da ja noch gar nicht gerichtlich bestätigt. Aber zweitens wäre ich verpflichtet gewesen, in einem Zivilrechtsprozess alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, aber in einem Strafrechtsprozess habe ich Rechte als Angeklagter, die mir ermöglichen, vor Gericht zu lügen und die Aussage zu verweigern. Es ist also vom strafrechtlichen Standpunkt aus nicht möglich, parallel einen Zivilrechtsprozess über dasselbe Thema wie jenes eines Strafrechtsprozesses, in dem man angeklagt ist, zu führen, ohne dass man seine Rechte als Angeklagter verliert! Und drittens, wie hätte ich klagen sollen, ohne die Spitzelberichte zu kennen und von den weiteren Tricks der SOKO zu wissen, uns das entlastende Beweismaterial zu verheimlichen!

Jetzt können wir nur auf das Urteil warten und wenn grünes Licht kommt, den Prozess beginnen. Diese Sache zieht sich einfach unendlich hin!

4 Gedanken zu “Erster Tag meines Schadensersatzprozesses zur Tierschutzcausa

  1. Hier wird einem wieder einmal die ganze Ohnmacht des Bürgers gegenüber dieser verkorksten Bürokratie vorgeführt. An einer derart verdrehten Logik kann man als “Normalbürger” nur scheitern. Also entweder handelt es sich bei solchen Gesetzeskonstrukten um bewusste Schikanen oder es sind hier in der Tat ganz besondere Schwachköpfe am Werk.

    Anstatt Fehler zu erkennen und sich um Wiedergutmachung zu bemühen, zieht einem die Republik zum Schluss noch das letzte Hemd aus. Eine Schande für diesen Staat, einfach widerlich.

  2. Ich nehme an ich bin nicht der erste mit dieser Assoziation, aber es fällt einem bei den bisherigen Justizpossen zur Tierschutzcausa unweigerlich Kafkas “Prozess” ein.

    Ich schäme mich daß ich nicht zu mehr als frustrierter Resignation fähig bin.

    Angemessen wäre, auch und gerade von patriotisch Gesinnten, ein regelrechter Aufschrei über unsere schändliche Justiz (bzw. im jetzigen Fall die Republik) und die damit verbundende Deklassierung auf das Niveau einer Bananenrepublik.

    Ich hoffe inständigst daß Sie zu Ihrem Recht kommen.

  3. Das Geld ist nicht für die Richterin, das nennt sich Gerichtsgebühren und ist für gesamte Rechtssystem. Die Höhe der Gerichtsgebühren ist abhängig vom Streitwert, die Richter bekommen davon völlig unabhängig ihr Gehalt…

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