28. März 2024

Jagdgesetzreform Steiermark: Jagd auf Zuchtfasane eingeschränkt

Im Sommer 2015 begann der VGT seine Kampagne für ein Ende des Aussetzens von in Massentierhaltungen gezüchteter Fasane, Rebhühner und Stockenten für die Jagd. Diese Jagdform stammt aus der Feudalzeit und wird im angrenzenden Ungarn mit ca. 4 Millionen ausgesetzter Fasane pro Jahr und in England sogar mit 40 Millionen im großen Stil praktiziert. Durch eine Kampagne des VGT im Jahr 2005 konnte bereits eine strengere Regelung für die Haltung der Fasane vor dem Aussetzen in Österreich erreicht werden, wodurch die Zahl der ausgesetzten Tiere pro Jahr von etwa 400.000 auf 100.000 zurück ging. Nun sollte es Zeit sein, diese ökologisch unsinnige und äußerst tierquälerische Praxis endgültig zu verbieten.

In der Steiermark werden etwa 26.000 Fasane pro Jahr zur Jagd ausgesetzt, dazu einige Rebhühner und Stockenten in geringerer Zahl. Ein Gutachten von Veterinärlektor Dr. Hans Frey, das vom VGT in Auftrag gegeben worden ist, sowie zahlreiche Fakten zur Praxis in der Steiermark wurden dem zuständigen Landesrat Johann Seitinger übergeben. Der VGT sprach ebenso mit dem Klubobmann der SPÖ, Johannes Schwarz, über die Problematik. Seitens der Landesregierung wurde versprochen, das Aussetzen gezüchteter Vögel für die Jagd in einer Reform des Jagdgesetzes zu unterbinden. Die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, der nach Bearbeitung in einem Unterausschuss nun durch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP umformuliert wurde und als Gesetzesreform in Begutachtung ist. Von einem Verbot der Jagd auf gezüchtete Vögel kann leider keine Rede sein, aber die Luft wird für jene JägerInnen, die auf Zuchttiere ballern wollen, immer dünner. Der zentrale Teil des Gesetzes:

JagdgesetzreformZentralerTeil
Entgegen der Versprechen der Regierungsparteien wird es weiterhin erlaubt sein, gezüchtete Fasane und Rebhühner ohne Bewilligung auszusetzen. Nur das Aussetzen von Stockenten wird in Zukunft bewilligungspflichtig. Es dürfen auch weiterhin Fasane und Rebhühner aus Massentierhaltungen für die Jagd in die Steiermark gebracht werden, solange sie dort als Jungtiere in die Volieren kommen. Neu ist, dass nur noch so viele Vögel ausgesetzt werden sollten, wie in den entsprechenden Revieren leben könnten. Das Problem dabei ist allerdings, dass JägerInnen, die sämtliche Fasane und Rebhühner abschießen, viel mehr Tiere wieder aussetzen können, als andere, die keine Tiere schießen und ihren Bestand zu erhalten trachten. Das Gesetz fördert auf diese Weise sogar den Totalabschuss der Populationen. Neu ist weiters, dass die JägerInnen vor dem Aussetzen eine Meldung an den Bezirksjägermeister erstatten müssen. Doch dieser Funktionär wird von den JägerInnen im Bezirk gewählt und wird daher kaum Widerspruch einlegen. Das Auswildern selbst kann genauso durchgeführt werden, wie bisher, nämlich durch das Entfernen der Abdeckung der Volieren, sodass die Tiere immer noch innerhalb eines Elektrozauns leben, allerdings aus- und einfliegen könnten. Neu ist dafür, dass dieses “Auswildern” bis zum 31. Juli zu erfolgen hat, also einen Monat vor dem bisherigen Termin.

Der VGT kritisiert, dass ohne jede ökologische Begründung weiterhin an dieser völlig anachronistischen Praxis des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd festgehalten wird. Für die Vögel bedeutet das schweres Leid. Zuerst müssen sie in Massentierhaltung heranwachsen, einen Tiertransport in die Reviere überleben und dann in Volieren dahin vegetieren. Beim Aussetzen werden sie mit einer freien Wildbahn konfrontiert, auf die sie nie vorbereitet wurden. Weder können sie vor Raubtieren flüchten, noch dem Straßenverkehr ausweichen. Dass die Jungtiere sogar im selben Jahr wieder abgeschossen werden dürfen, konterkariert völlig den angeblichen Sinn der Operation, nämlich den Bestandserhalt. Die gezüchteten und gleich wieder abgeschossenen Vögel haben ja nichts zum Bestand beigetragen, außer man lässt sie bis in den März des nächsten Jahres leben, in dem sie sich nämlich fortpflanzen würden. Der VGT fordert daher als einfache Korrektur dieses Gesetzes, dass in Revieren, in denen Zuchttiere ausgesetzt werden, auf dieselbe Tierart in diesem und dem folgenden Jahr nicht gejagt werden darf. Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen, indem Sie den zuständigen Politikern Protestemails schicken:

ÖVP-Landesrat Johann Seitinger: hans.seitinger@stmk.gv.at
SPÖ-Klubobmann Johannes Schwarz: johannes.schwarz@stmk.gv.at

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