26. April 2024

Meine Selbstanzeige Tierschutzprozess wurde heute „zurückgelegt“

Der Freispruch im Tierschutzprozess 2011 wurde von Staatsanwalt Handler im Wesentlichen in einem Punkt berufen: es sei schwere Nötigung, einer pelzführenden Firma ein Email zu schicken, in dem sie aufgefordert wird, aus dem Pelzhandel auszusteigen, ansonsten werde es eine legale Kampagne mit Demonstrationen geben. Erschütternd dazu das Berufungsurteil des OLG-Wien: so etwas sei im Prinzip schwere Nötigung, das Verfahren müsse daher in diesem Punkt in erster Instanz wiederholt werden, um die subjektive Tatseite festzustellen, also die Intentionen des Emailschreibers.

In einer Welle noch nie in diesem Ausmaß dagewesener Solidarität zeigten sich über 3000 Personen selbst wegen schwerer Nötigung an, nachdem sie an die Firma EYBL ein Email entsprechenden Inhalts verschickt hatten. So auch ich. Sollte die Rechtsansicht des OLG-Wien tatsächlich ernstgenommen werden, müsste es nun auch gegen uns SelbstanzeigerInnen eine Anklage geben. In Linz, Salzburg und St. Pölten gab es tatsächlich von der Staatsanwaltschaft beauftragte polizeiliche Einvernahmen von SelbstanzeigerInnen.

Heute erhielt ich jetzt die untige „Zurücklegung“ meiner Selbstanzeige mit Bezug auf ein Erkenntnis des OGH, in dem im Wesentlichen festgehalten ist, dass ein Verfahren ohne Anlegen eines Aktes, und daher ohne Begründung, zurückgelegt werden kann, wenn es sich bei dem Sachverhalt ganz offensichtlich um keine Straftat handelt. Auf diese Weise umgeht die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt die Notwendigkeit, die Einstellung zu begründen. Oder sieht es der zuständige Staatsanwalt Blümel tatsächlich als offensichtlich an, dass derartige Emails keine Nötigung sind und also die Rechtsansicht des OLG-Wien falsch ist? Blümel hat von Handler das Tierschutzverfahren geerbt und innerhalb von 2 Wochen nach Übernahme alle noch offenen Ermittlungen gegen mich eingestellt. Wie wird er nun das Berufungsverfahren im Tierschutzprozess angehen? Kann er einerseits unsere Selbstanzeigen für offensichtlich unbegründet halten, und gleichzeitig die Angeklagten im Tierschutzprozess nach demselben Vorwurf verfolgen? Wir dürfen gespannt sein!

NiederlegungSelbstanzeigeVGT

2 Gedanken zu “Meine Selbstanzeige Tierschutzprozess wurde heute „zurückgelegt“

  1. Es geht ums Geschäft und es geht darum, dass sich die EU Politiker irgendwie einig sind, dass Störenfriede die fürs Geschäft schlecht sind, zum Schweigen gebracht werden müssen. Polizei, Staatsanwälte und Gerichte müssen da wahrscheinlich mit tanzen, ob sie wollen oder nicht. Die EU garantiert ja freien Warenverkehr. Dass diese Waren aus niedrigsten Beweggründen – also Gier – mit Hilfe von grausamer Folter an Tieren erzeugt werden spielt keine Rolle, da darf niemand aus der Reihe tanzen. Es ist zwar möglich den Handel mit gefälschten Markenartikeln zu unterbinden. Tonnenweise werden solche Güter beschlagnahmt und vernichtet, sogar die Käufer werden belangt – und das international, obwohl dabei niemand zu schaden kommt – aber wenn Tiere leiden müssen geht das nicht, obwohl diese Produkte in den Ländern in die sie exportiert wurden, gar nicht erzeugt werden dürfen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Etwa Elfenbein und Produkte aus Schlangenleder. Felle dürfen auch nicht immer gehandelt werden – man höre und staune. Da gibt es eine Ausnahme: VO (EWG) 3254/91 des Rates vom 4.11.1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden (ABl. 91/L 308/1ff.). http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/eu/gesetzgebung.php

    Also theoretisch geht es ja doch, aber praktisch spießt es sich. Solange das EU weit nicht gesetzlich geregelt wird, wird man Tierrechtsaktivisten und Tierschützer weiter verfolgen so gut man kann. Genau das ist es was die EU erst möglich macht. Selbst wenn die Politiker eines Staates noch so human und anständig sind – sie dürfen nicht gute Menschen sein. Deshalb schreibt beispielsweise die Albert-Schweizer-Stiftung auf ihrer Webseite: “Aufgrund der katastrophalen Rahmenbedingungen, die durch die konkurrierende Einzelinteressen der Nationalstaaten, der aktuellen Gesetzeslage sowie der fehlenden Handlungsfähigkeit bzw. dem fehlenden Handlungswillen in den Verwaltungen entstehen, ist es enorm schwierig, Erfolge auf europäischer Ebene zu erzielen. Den größten Teil unserer Ressourcen investieren wir daher in Bereiche, in denen unsere Arbeit den Tieren unmittelbar zugute kommt.” http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/tierschutz-in-der-europaischen-union

    Ich halte das für den falschen Weg. Denn die Repressalien werden zunehmen, wenn auf der Ebene des EU Rechts nichts passiert. Deshalb sollten sich Tierschützer gut überlegen wen sie bei der EU Wahl wählen.

  2. Nun, er bestreitet ja die Glaubwürdigkeit der Drohungen von den Selbstanzeiger_innen, da sie seiner Auffassung nach gegen die Justiz und nicht gegen die Betriebe gerichtet waren, die Pelze verkaufen.

    Seiner offiziellen Erklärung nach werden die Selbstanzeiger_innen deswegen auch keine Nachricht über die Einstellung bekommen, weil es sich um gar keinen Fall handelt:

    http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ee/eeedi16.nsf/alldoc/1ce6457699c2fda1c1257c770049108e!OpenDocument

    Dem entsprechend hat er wirklich den billigen Ausweg gewählt, der die Möglichkeit offen lässt, trotzdem “ernst gemeinte” Drohungen zu verfolgen. Allerdings ist schon die Frage, wie im Einzelnen über Absichten entschieden werden soll, da diesbezüglich wohl niemals eine Person im Einzelnen ein Drohpotenzial darstellt. Wer entscheidet auf welcher Grundlage welchen Leuten man die Androhung von Aufklärungsarbeit glauben kann?

    Und wieso war so etwas bisher kein Grund zur Strafverfolgung?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert