26. April 2024

Startschuss zur Tierversuchskampagne

Schon lange hatten wir ins Auge gefasst, eine umfassende Reform des österreichischen Tierversuchsgesetzes durchzusetzen, immerhin wurde das momentan gültige Gesetz bereits 1988 beschlossen und trat 1989 in Kraft. Mehr als 23 Jahre ist eine sehr lange Zeit für Tierschutzgesetze, bedenkt man den raschen Wertewandel, wie er auch vom Verfassungsgerichtshof festgestellt wurde. Das Tierversuchsgesetz ist also längst nicht mehr zeitgemäß.

Die EU-Richtlinie 2063/10 bietet jetzt einerseits die Gelegenheit für eine Reform, andererseits bindet sie unsere Hände, ist es doch für Nationalstaaten nicht möglich, strengere Bestimmungen zu erlassen – außer in wenigen Punkten und bereits bestehende strengere Bestimmungen können beibehalten werden, sofern sie bis Jänner 2013 der EU-Kommission gemeldet werden.

Der VGT hat jetzt konkrete Forderungen an das Wissenschaftsministerium erarbeitet und heute öffentlich gemacht. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle muss nämlich einen Vorschlag für ein neues Tierversuchsgesetz erstellen und dem Parlament zur Abstimmung vorlegen. Bisher gibt es noch keine Stellungnahme des Ministers in dieser Frage, allerdings läuft eine parlamentarische Anfrage der Grünen dazu, die Beantwortung muss bis 6. August erfolgen:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_11808/index.shtml

Unsere Forderungen umfassen im Kern 3 Punkte:

  • Es muss ein Fragenkatalog zur Evaluierung der Schaden-Nutzen Abwägung für alle Genehmigungsanträge für Tierversuche vorgeschrieben werden, mit dessen Hilfe eine ethische Abwägung nach objektiven Maßstäben durchgeführt wird, analog zum sogenannten Tiergerechtheitsindex in der Nutztierhaltung
  • Die Tierschutzombudsschaften müssen Parteienstellung in diesem Genehmigungsverfahren erhalten, d.h. sie haben volle Akteneinsicht, können Gutachten im Sinne der betroffenen Nutztiere beisteuern und gegebenenfalls auch gegen Entscheidungen der Genehmigungskommission zur neuerlichen Überprüfung berufen
  • Tierschutz muss als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden, ansonsten ist es nicht möglich, auf Basis tierethischer Erwägungen einen Genehmigungsantrag für Tierversuche abzulehnen, weil das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft in der Verfassung verankert ist, Tierschutz aber nicht

Detailliert finden sich die Forderungen hier:

https://vgt.at/actionalert/tierversuche/forderungen/20120515ForderungenTierversuche.pdf

Die Tierversuchskampagne wird heuer die zentrale Kampagne für die 9 Aktionsgruppen mit österreichweit mehr als 300 AktivistInnen des VGT. Unsere erste Aufgabe muss darin bestehen, die Öffentlichkeit auf das anstehende Problem aufmerksam zu machen und für unsere Forderungen zu gewinnen. Gleichzeitig suchen wir das Gespräch mit den verantwortlichen PolitikerInnen. Wir sind aber auch gerne bereit, mit VertreterInnen der Tierversuchsindustrie in eine öffentliche Diskussion zu treten. Nur durch eine öffentliche und offene Diskussion kann ein demokratischer Entscheidungsprozess in Gang gesetzt werden, der zu einer Lösung führt, die von der Mehrheit im Land mitgetragen wird.

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