19. März 2024

Verfassungsklage gegen polizeiliche Sperrzone Mensdorff-Pouilly: Antwort der Polizeidirektion

Anlässlich unserer Jagdbeobachtungen und der Dokumentation der tierquälerischen Jagdpraktiken von Mensdorff-Pouilly, errichtete die Polizei umfassende Sperrzonen von 6 bis 18 Uhr um das Jagdgatter und das Jagdrevier, in dem die zahmen Zuchtfasane zum Abschuss für Jagdgäste ausgesetzt wurden. Diese Sperrzonen reichten bis weit auf die öffentlichen Straßen hinaus, wo Straßensperren der Polizei den gesamten Tag über an verschiedenen Stellen aufrecht erhalten wurden. Dagegen erhoben wir eine Verfassungsklage, siehe https://martinballuch.com/verfassungsklage-gegen-polizeiliche-sperrzone-um-jagdrevier-mensdorff-pouilly/. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sperrzone, noch dazu so umfassend, so lange und bei jeder Jagd von Mensdorff-Pouilly, waren eindeutig nicht gegeben. Man darf in einem demokratischen Rechtsstaat keinesfalls dulden, dass so offensichtlich durch Freunderlwirtschaft und politischen Einfluss der Jagd erlassene Sperrzone, illegales und tierquälerisches Verhalten vor den Augen der Öffentlichkeit “geschützt” wird. Der Fall könnte Vorbildwirkung haben. Wenn die Polizei mit dieser Maßnahme durchkommt, was soll sie davon abhalten, das bei jeder Baustelle, bei jedem neuralgischen Punkt für Demonstrationen und Proteste ebenso zu halten? Gegen welches Projekt kann man noch protestieren, welche gemeinwohlwidrigen Praktiken aufdecken, wenn überall mir nichts dir nichts polizeiliche Sperrzonen entstehen können, die es unter Strafe stellen, auch nur in die Nähe dieser Orte zu gehen?

Die Landespolizeidirektion Burgenland hat jetzt nach Anfrage durch den Verfassungsgerichtshof zu unserer Verfassungsklage Stellung bezogen. Und diese Stellungnahme ist so peinlich schwach, dass völlig klar wird, dass hier ohne rechtliche Deckung gehandelt wurde.

VfGHKlageSperrzoneAntwortPolizei1Diese Aussage ist eine echte Frechheit. Weiß die Autorin dieses Textes nicht, dass es jede Woche 2-3 solche Sperrzonen gab, und zwar sowohl im Dezember 2015 als auch im Jänner 2016, und dass sie riesige Gebiete umfasste, sicherlich mehrere hundert Grundstücke, und sich bis weit auf die öffentliche Straße und in nahe Ortschaften erstreckte? Es wurden Bauern vom Durchfahren zu ihren Feldern abgehalten und Waldbesitzer konnten nicht ihre Schlägerungen durchführen. Auch die Zeit von 6-12 Uhr stimmt nicht, es folgte ja unmittelbar eine weitere Sperrzone für denselben Tag von 12-18 Uhr.

VfGHKlageSperrzoneAntwortPolizei2Ich bin nicht seit 1989 Mitglied der HSA, sondern ich war von 1989 bis Sommer 1997 Mitglied, seitdem nicht mehr. Die HSA geht in aller erster Linie völlig legal zu Parforcejagden, leitet die Hunderudel in die Irre und dokumentiert das Geschehen von einer öffentlichen Straße aus. Es gelang der HSA im Jahr 2005 ein Verbot der Parforcejagden zu erreichen. Seitdem dokumentieren die Aktiven das Geschehen und erstatten Anzeigen – genauso wie der VGT im vorliegenden Fall. Und noch nie wurde in England deshalb ein Platzverbot um ein Jagdrevier herum ausgesprochen. Dass in England bereits 3 Tierschützer ermordet wurden, und in Österreich im Jahr 1991 (also vor 25 Jahren!) ein Aktivist bei einer Aktion der Vier Pfoten angeschossen wurde, waren Straftaten durch Jäger. Solche gewalttätigen Verbrechen dürfen doch nicht dazu führen, dass die Opfer ausgesperrt statt geschützt werden. Das Dokumentieren illegaler Praktiken und Tierquälereien durch Tierschutzorganisationen muss erlaubt bleiben und polizeilich geschützt werden, nicht verhindert.

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Die Polizei gibt richtig wieder, dass der VGT ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere erreichen will. Kein Wort davon, in Eigenregie solche Jagden zu verhindern! Wie erreicht man ein Verbot? Indem man die Praxis dokumentiert und an die Öffentlichkeit bringt. Eine solche Jagd zu verhindern bringt keinen Fortschritt in Richtung eines Verbots, die Veröffentlichung der Tierquälerei ist das zentrale Thema! Niemand hat in Österreich seit Juli 2015 “aktiv ins Jagdgeschehen” eingegriffen, Regenschirme aufgespannt, wäre unter lautem Schreien auf Jäger zugelaufen (das ist meines Wissens überhaupt noch nie geschehen) oder hat versucht, eine Jagd nachhaltig zu stören! Keine Tierschutzaktiven haben je in Österreich Wild durch lautes Verhalten aufzuscheuchen versucht. Das sind alles Falschaussagen wenn nicht sogar Lügen der Polizei, die auf keinen Tatsachen basieren.

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Die von der Polizei aufgezählten Aktivitäten stammen entweder nicht vom VGT (Anbringen von Kameras) oder sind völlig legal und für Tierschutzorganisationen normal und notwendig (Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, Beobachtungen, Nachfahren mit dem Auto) oder wieder einmal einfach falsch (Jagdstörungen – auch und gerade nicht seit Juli 2015).

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Zu den genannten Terminen:

3. 10. 2015: An diesem Tag wurden illegal Rebhühner in Kistln ausgesetzt. Das wurde angezeigt. Als die Jäger erkannten, dass sie beobachtet wurden, sagten sie die illegale Jagd ab. Es handelte sich um eine Jagd in Ungarn, NICHT in Österreich.

30. 10. 2015: Wieder wurden illegal Zuchtvögel zur Jagd ausgesetzt,diesmal Fasane in Käfigen. Wieder wurde das lediglich dokumentiert. Wieder fand die Jagd NICHT in Österreich sondern in Ungarn statt.

7. 11. 2015: An diesem Tag gab es bereits das erste polizeiliche Platzverbot, und zwar um das Jagdgatter Bildein. Die Jagd wurde von Ungarn aus dokumentiert. Keine Tierschutzaktiven betraten das Gatter, es wurde nur von außen gefilmt und Anzeige erstattet. Es gab keine Gefährdung von irgendeinem Menschen, obwohl die Polizei über lange Zeit im Wald am Gatterzaun nicht anwesend war und die Tierschutzaktiven oft nur 20 m neben einem Jäger, der im Gatter stand, während sich die Tierschutzaktiven aber außerhalb des Gatterzauns befanden und auch dort blieben. Es wurde lediglich still und leise gefilmt.

14. 11. 2015: Es fand eine Wildschweinjagd in Ungarn statt, und NICHT in Österreich. Die Tierschutzaktiven beobachteten lediglich das Geschehen und gaben sich erst am Schluss zu erkennen.

20. 11. 2015: Es fand eine Jagd auf Zuchtfasane in Ungarn statt, ab 15 Uhr wechselte die Jagdgesellschaft nach Österreich. Die TierschützeInnen blieben auf einer öffentlichen Straße, von wo aus sie die Jagdgesellschaft filmten und später Anzeige erstatteten. Ein Tierschutzauto wurde dabei von der Jagdgesellschaft eingekesselt und am Wegfahren gehindert. Die Zuhilfe gerufene Polizei setzte die Blockade bis zum Dunkelwerden fort. Es wurde dagegen Maßnahmenbeschwerde erhoben und Anzeige wegen Nötung und Amtsmissbrauch erstattet.

VfGHKlageSperrzoneAntwortPolizei6Es werden zwei weitere Termine genannt:

25. 11. 2015: An diesem Tag war niemand vom VGT auch nur in der Nähe des Jagdreviers von AMP.

27. 11. 2015: An diesem Tag wurden zunächst in Ungarn Wildschweine gejagt, am Nachmittag wechselte die Jagdgesellschaft nach Österreich und schoss auf illegal ausgesetzte Zuchtfasane. Das Geschehen wurde von Tierschutzaktiven ausschließlich von der Straße aus dokumentiert und  später angezeigt. Die Jagd wurde nicht abgebrochen. Niemand der Aktiven lief auf ein Feld, oder schreiend auf Jäger zu, schrie überhaupt, öffnete Regenschirme oder vertrieb Wild.

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Es ist falsch, wenn behauptet wird, die TierschützerInnen hätten geplant, eine Jagd zu stören, weil dazu wäre viel Gelegenheit gewesen, es wurde aber nie gemacht. In einer der Beilagen wird eine Treibjagd in Gattendorf im Burgenland erwähnt. An diesem Tag waren TierschützerInnen vor Ort und filmten die Jagd von öffentlichen Straßen und Wegen aus. Die Polizei kam, betrachtete die Gesamtsituation und fuhr wieder weg und ließ die Tierschutzaktiven gewähren. Es kam zu keiner Störaktion. Es wurden lediglich Filmdokumente hergestellt und letztlich mit einer Anzeige der Staatsanwaltschaft übergeben. Die Treibjagd in Gattendorf auf Niederwild ist der beste Beweis, dass diese Platzverbote nicht notwendig waren, um Menschen zu schützen, sondern lediglich, um das Dokumentieren und Anzeigen illegaler Jagdpraktiken durch Tierschutzaktive zu verhindern.

Am 11. 12. 2015 gab es übrigens bereits ein polizeiliches Platzverbot um das Jagdrevier Mensdorff-Pouilly herum.

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Und wieder ein Beleg dafür, mit was für Lügen und Falschaussagen die Polizei arbeitet, wenn es um politischen Aktivismus gegen Mächtige Netzwerke, wie die Jägerschaft und etwa die Pelzindustrie oder die Tierversuchsindustrie geht. Wer heute noch immer glaubt, die Polizei werde doch nicht lügen, die sei ja hier nicht parteiisch und habe keine Interessen, der soll mir erklären, warum es zu solchen Aktivitäten, wie hier dokumentiert kommt – oder zum Tierschutzprozess, der Festnahme bei der Pelzdemo vor Turek usw.

Ein Gedanke zu “Verfassungsklage gegen polizeiliche Sperrzone Mensdorff-Pouilly: Antwort der Polizeidirektion

  1. Lügen ist menschlich, und Polizisten sind auch nur Menschen …

    Es ist immer wieder aufs Neue beschämend und eine Bankrotterklärung für einen Rechtsstaat, mit welcher Überzeugung die Polizei Unwahrheiten von sich gibt. Natürlich im Bewusstsein, dass die Angaben der Polizei ohnehin mehr Gewicht haben als jene ziviler Personen oder Organisationen. Es mag durchaus ehrliche Polizisten und Polizistinnen mit Rückgrat geben, nur sind die auf keinen Fall in den Führungsebenen zu finden, denn dort herrschen ausschließlich Freunderlwirtschaft und Korruption vor.

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